Hallo Jürgen,
Du schreibst:
: Erzeugt eine einmalige Einwirkung aus dem Handgelenk "erhebliche" Schmerzen?
Ich meine ja. Wobei gilt: Wenn es denn nur einmal und kurz wäre, so läßt dies das TierSchG sogar zu. Aber es ist eben nicht einmalig und kurz.
: Damit ist doch wohl ein anderes "Stachelhalsband" gemeint als die
: üblichen in jedem Geschäft zu kaufenden Krallenhalsbänder.
Nur weil man dem Ding einen anderen Namen gibt, ändert es nichts an seinen Eigenarten. Dazu kommt, daß Dildei den angeschliffenen Stachel fordert (ist in seiner Wirkung effizienter).
Ich kann mich nur wiederholen. Über moralisch-ethische Rechtfertigung einen Stachel in der Ausbildung (ob Vermittlung oder Korrektur ist hierbei für mich unerheblich)zu verwenden glaube ich nicht mit Dir diskutieren zu können. Und doch werde ich hier noch auf den Rest Deines Textes eingehen, ohne dabei die von Dir zitierte Diskussion von neuem anfachen zu wollen.
:
: Das hatte ich vor einem Jahr schon einmal vergeblich versucht.
: Es gibt Fundi-Hundehalter, die lehnen jede Art von negativen Reizen ab und verniedlichen so die Natur des Hundes.
Ich zähle mich nicht zu den Fundi-Hundehaltern, die jede Art von negativen Reizen ablehen (das sind in meinen Augen aber auch keine Fundamentalisten). Im Gegenteil ich sehe Zwang in "natürlich" vorkommender Form zum Leben gehörend. Aber nicht um meinen sportlichen Ergeiz zu befriedigen. Kadavergehorsam ist im Sport bei mir nicht gefragt.
: Auch eine Perversion!
Bezeichnest Du also Deine Art Hunde aus zu bilden als Pervers ?
Gruß
Robert