hei
ob die kette nun an oder neben hütte ist,ist unerheblich.
für unser land ist anbindehaltung nicht verboten,aber sie ist
einem festen regelwerk unterworfen,ebenso wie die größe eines zwingers
oder der zustand einer hütte etc
einem angebundenen hund muss in ausreichendem maße auslauf und kontakt zu mensch und artgenosse gewährt werden.
anbindehaltung ist deswegen erlaubt,weil rudel/gruppenhaltung mitunter der gesundheit nicht förderlich ist,da braucht man eben eine alternative.
anbindehaltung ist hier nur mittels einer laufkette erlaubt.6m lang,radius glaub ich 4 oder 5 mtr.
grundsätzlich ist es verboten,hunde unter 1 jahr,säugende oder in der letzten trächtigkeitsphase befindliche hündinnen sowie kranke hunde anzubinden.die beschaffenheit der kette ist ebenso geregelt wie alles andere.
wir können nun mit befürwortern der anbindehaltung diskutieren,daß die hunde ja bewegung und spiel erhalten etc,
aber fakt ist die gesetzgebung.
denn andernfalls hiesse es,scheiß auf die gesetze,ich darf meinen hund anbinden,ich mach ja was mit ihm(behaupte ich) und nachbar x ,der macht das nicht,der behauptet aber auch was anderes.
entweder alle oder keiner.aber nciht einer mehr der andere weniger.
erbosten gruss pat