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Voraussetzungen zur Teilnahme an BH

geschrieben von GCP(YCH) 
Voraussetzungen zur Teilnahme an BH
03. September 2001 11:26

Hallo liebe Forumsteilnehmer/innen,
wer kann mir genau definieren bei was für einem Verein ich Mitglied sein müßte um zu starten?? Kann es eine passive Mitgliedschaft bei
einem der Rasse entsprechenden Verein sein od. muß es eine aktive
Mitgliedschaft sein??

Besten Dank und Gruß



03. September 2001 19:42

Hallo,
Ich war Mitglied im KfT,obwohl ich noch keinen Terrier hatte und habe mit meinem damaligen Hund(eine Appenzeller Hündin ohne Papiere)in einer SV-Ortsgruppe,bei der ich nicht Mitglied war,trainiert und die BH gemacht und Agility.Das wurde anstandslos akzeptiert.Hauptsache man gehört einem VDH-Verein an.Ich denke aber um zur Prüfung zugelassen zu werden muß ein Trainer sehen,ob du und dein Hund überhaupt so weit sind.Soviel ich weiß,gibt es beim IRJGV auch begleithundeprüfungen.Wie es dort mit der Mitgliedschaft aussieht weiß ich aber nicht.
Sigrid und Co

04. September 2001 08:32

Hallo,

Voraussetzung für die BH ist die Mitgliedschaft in einem Hundeverein, dabei spielt es keine Rolle ob mann in einem rassespezifischen Verien oder in einem Hundeverein ist der alle Rassen aufnimmt. Für mich wäre es wichtig daß der Verein dem VDH angeschlossen ist, damit ich später bei Wunsch auch an anderen Prüfungen teilnehmen kann. Ich denke daß aber jeder Verein den Prüfling erstmal beim Üben sehen will um zu entscheiden ob er die Prüfungsanforderungen erfüllt. Ich weiß also nicht ganz was mit einer passiven Mitgliedschaft gemeint ist, falls gemeint ist nur die Prüfung dort zu machen aber keine Übunsstunde zu besuchen denke ich wird es schwierig sein einen Verein zu finden, da wie gesagt im Normalfall der Übungsleiter in Zusammenarbeit mit dem Hundeführer entscheidet wann die BH gemacht werden kann.

Gruß Kerstin

05. September 2001 16:15

Hallo,

um eine BH abzulegen muss man keinem Verein angehören und für den Hund muss auch keine Leistungskarte beantragt werden. Die BH kann man auf jedem DHV, DVG oder SV Platz absolvieren, vorausgesetzt der Hund ist soweit ausgebildet. Für alle weiteren Prüfungen wie z.B. VPG ( ehemals SchH) muss man Mitglied in einem dieser Vereine werden.

Liebe Grüsse,
Heike


05. September 2001 20:27


: um eine BH abzulegen muss man keinem Verein angehören und für den Hund mhH) muss man Mitglied in einem dieser Vereine werden.
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HI Heike
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Komisch, bei uns gibt es immer genau die gegenteilige Antwort! Heute hieß es sogar, kurz vorher würden nochmal die Trainer entscheiden , wer denn nun wirklich die Prüfung ablegen darf (auch, wenn er gemeldet ist!)
Kommt mir so vor, als hätte der Vorstand Angst, sich bei zu vielen Durchfallenden zu blamieren oder ist das Vorgehen so normal? Es gäbe auf unserem Platz auch keine BH-A-Prüfung, sondern nur die "alte" BH mit Schuß! Punkt, basta! Manchmal frage ich mich, wo ich hingeraten bin? Weißt Du dazu was genaues?! Fragegrüße v.Gabie

06. September 2001 04:59

Hallo Heike,

: um eine BH abzulegen muss man keinem Verein angehören und für den Hund muss auch keine Leistungskarte beantragt werden. Die BH kann man auf jedem DHV, DVG oder SV Platz absolvieren, vorausgesetzt der Hund ist soweit ausgebildet. Für alle weiteren Prüfungen wie z.B. VPG ( ehemals SchH) muss man Mitglied in einem dieser Vereine werden.

Das ist so nicht korrekt. Eine Teilnahme ohne Mitgliedschaft in einem VDH-Verband ist nur möglich beim "Team-Test", dem "Augsburger Modell" und dem neuen "VDH-Hundeführerschein". Aus diesem Grund wurden damals der Team-Test und das Augsburger Modell ja eingeführt, um auch Nichtmitgliedern einen zertifizierten "Abschluß", z.B. nach einem Erziehungskurs, bieten zu können. Für das Ablegen der BH- und BH-A-Prüfung wird eine VDH-Mitgliedschaft verlangt. Willst Du danach in FH und/oder VPG/IPO starten, dann mußt Du sogar Mitglied in einem der AZG angeschlossenen Verband sein. Ausnahmen kenne ich nur im Bereich der Rettungshundearbeit, d.h. z.B. Rettungshundeführer des THWs können ohne VDH-Mitgliedschaft die BH oder RTP ablegen.

Sollte das irgend ein Verein anders handhaben, dann ist das nicht korrekt und ich kann mir vorstellen, daß Prüfungen aus diesem Grunde aberkannt werden können, wenn so etwas nachträglich aufgedeckt wird. Nicht schön für den Hundeführer, wenn seine Leistungen wegen eines Formfehlers ungültig werden...

Viele Grüße

Antje