Hi, Rosalind,
ich habe eine PO, Stand 01.01.96, die gilt meines Wissens noch, in der steht auf Seite 56 "Sitz aus der Bewegung" bzw. "Ablegung in Verbindung mit Herankommen" "mindestens 30 NS" = Normalschritte.
Da fällt mir gerade ein - legst Du die Prüfung nach VDH-Prüfungsordnung ab??? Es gibt ja andere Vereine mit anderen POs.
Falls Ihr nach VDH-PO geprüft werdet, ist folgendes noch wichtig: Keine Doppelkommandos (also z.B. Fido - hier), das gibt Punktabzug. Jede Übung beginnt und endet mit der GS. Der LR gibt die Anweisung zum Beginn einer Übung. Es gibt 5 Übungen im ersten Teil: 1. Leinenführigkeit (incl. Gruppe) 2. Freifolge, 3. Sitz aus der Bewegung, 4. Ablegen in Verb. mit Herankommen, 5. Abliegen unter Ablenkung. Das Loben des Hundes (bitte nicht zu lange und zu überschwenglich) ist nach jeder Übung gestattet, aber: Danach unbedingt neue GS einnehmen und ca. 3 sec halten. Wenn nicht gelobt wird, kann die GS am Ende der einen Übung gleich als Anfang der neuen Übung genutzt werden. Bei Tempowechsel möchten die meisten Leistungsrichter ein deutliches "Fuß" hören. Es sind nur die Kommandos erlaubt, die in der PO explizit aufgeführt sind. Anderes Wort (z.B. "Ran" statt "Fuß"
wird bestraft. Setzt sich der Hund bei "Sitz aus der Bewegung" nicht, sondern legt sich oder bleibt stehen, einfach weitermachen. Das gibt zwar Punktabzug, gehst Du aber zurück und korrigierst ihn, "ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten". Dito bei "Platz ..." Beim Ablegen beachten, daß der Hund bis zum (vom LR angewiesenen)Abliegeplatz an der Leine geführt wird, dort nimmt man eine GS ein, der Hund wird abgeleint, Leine umhängen oder einstecken, Kommando "Platz" und weggehen. Der HF muß 30 Schritte vom Hund entfernt sein, Rücken zum Hund.
Ups, das ist fast die ganze PO ;-)), wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mich auch privat anmailen. Viele Grüße von katrin
PS: Gib doch mal Laut, wenn Ihr Eure Prüfung bestanden habt, ja? k