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Neue PO für BH ab Januar in D

geschrieben von Stefan K(YCH) 
Neue PO für BH ab Januar in D
09. Dezember 2001 14:28

Hallo zusammen,
ab Januar gilt in D eine neue Prüfungsordnung für die Begleithundprüfung BH und BH-A. Wesentliche Änderungen sind das höhere Zulassungsalter von 15 Monaten, der erforderliche theoretische Sachkundenachweis der Hundehalter sowie die freie Wahl des Halsbandes _oder_ Brustgeschirrs. Mehr dazu unter dem Link unten.

Tschüß
Stefan


09. Dezember 2001 16:56

: ab Januar gilt in D eine neue Prüfungsordnung für die Begleithundprüfung BH und BH-A. Wesentliche Änderungen sind das höhere Zulassungsalter von 15 Monaten, der erforderliche theoretische Sachkundenachweis der Hundehalter sowie die freie Wahl des Halsbandes _oder_ Brustgeschirrs. Mehr dazu unter dem Link unten.
:

Hallo Stefan,

das mit dem höheren Zulassungsalter ist klar, das wurde ja schon länger erwähnt. Aber was ist mit diesem Sachkundenachweis? Davon wusste ich bis jetzt noch nichts. Weisst Du, wie das ablaufen soll? Bzw. was als Sachkundenachweis gilt?

Gruss Cindy

09. Dezember 2001 17:12

Hallo,

mit welcher Begründung das höhere Zulassungsalter?

Gruß
Andreas

09. Dezember 2001 17:22

Hallo Andreas,

: mit welcher Begründung das höhere Zulassungsalter?

Da kann ich nur mutmaßen: Damit die Hunde im ersten Jahr nicht so arg in Richtung Prüfung gearbeitet werden?

Tschüß
Stefan

09. Dezember 2001 17:30

Hallo Cindy,

: das mit dem höheren Zulassungsalter ist klar, das wurde ja schon länger erwähnt. Aber was ist mit diesem Sachkundenachweis? Davon wusste ich bis jetzt noch nichts. Weisst Du, wie das ablaufen soll? Bzw. was als Sachkundenachweis gilt?

Ein Theorieteil war schon in den Entwürfen im letzten Sommer im Gespräch. Nun hat die AZG das offenbar gekoppelt an den VDH Hundeführerschein, bzw. an die in einigen Bundesländern durch Behörden ausgestellten Nachweise. Das halte ich für gut, zumindest wenn für diese Nachweise gleiche Bedingungen herrschen.
Vom Ablauf her stelle ich mir das so vor, daß Du entweder losgelöst von einer Prüfung irgendwo so einen Nachweis erbringst, oder aber vor dem praktischen Teil zur BH / BH-A im Vereinsheim gegenüber dem Leistungsrichter der Prüfung die Fragen beantwortest.
So wie es aussieht machst Du das aber nur einmal, Wiederholer brauchen diesen Teil nicht auch noch einmal machen.

Tschüß
Stefan


09. Dezember 2001 19:13

Hallo Stefan!

: Vom Ablauf her stelle ich mir das so vor, daß Du entweder losgelöst von einer Prüfung irgendwo so einen Nachweis erbringst, oder aber vor dem praktischen Teil zur BH / BH-A im Vereinsheim gegenüber dem Leistungsrichter der Prüfung die Fragen beantwortest.

Ja, laut hinweis des DHV-Präsidenten am letzten Wochenende soll es so sein, das 20 oder 30 Fragen aus dem Katalog des vdh-Hundeführerscheins abgefragt werden, bevor es in den praktischen Teil geht.

Sachkundenachweise nach der Landeshundeverordnmung NRW z.B. sollen anerkannt werden. Diese werden nach einem Interview mit einem ortansässigen und als "Sachkundenachweisprüfer" zugelassenen Tierarztes in einer örtlichen Zeitung als informatives Gespräch ohne Prüfungscharacter ausfallen. Die richtige Beantwortung der Prüfungsfragen, die übrigens mit den Lösung durch die Tierärztekammer NRW ins Internet gestellt wurden, hat angeblich keinen Einfluß auf den Erhalt des Sachkundenachweises.

Inwieweit das bei der Sachkundeprüfung bei der BH auch ist wage ich zu bezweifeln.

: So wie es aussieht machst Du das aber nur einmal, Wiederholer brauchen diesen Teil nicht auch noch einmal machen.

Ja, Bestandsschutz wird gewährt. Wer als Hundeführer einmal die BH oder BH-A nachweisen kann ist von der Sachkundeprüfung befreit.


Gruß Ralf und Charly (der die BH erst im fünften Anlauf schafte und dem noch heute vor den "Nerven" seines Chefs graut)