Hallo Ralf,
: Ja, laut hinweis des DHV-Präsidenten am letzten Wochenende soll es so sein, das 20 oder 30 Fragen aus dem Katalog des vdh-Hundeführerscheins abgefragt werden, bevor es in den praktischen Teil geht.
Aha, der hat also auch etwas dazu gesagt.
Die Anzahl der Fragen weiß ich nicht. Ich ging aber schon von den gleichen Fragen wie im Hundeführerschein aus, da das gleich gesetzt ist.
: Sachkundenachweise nach der Landeshundeverordnmung NRW z.B. sollen anerkannt werden. Diese werden nach einem Interview mit einem ortansässigen und als "Sachkundenachweisprüfer" zugelassenen Tierarztes in einer örtlichen Zeitung als informatives Gespräch ohne Prüfungscharacter ausfallen. Die richtige Beantwortung der Prüfungsfragen, die übrigens mit den Lösung durch die Tierärztekammer NRW ins Internet gestellt wurden, hat angeblich keinen Einfluß auf den Erhalt des Sachkundenachweises.
Die Lösung der Fragen stelle ich mir nicht so sehr schwierig vor. Ich werde aber die Tage mal die Unterlagen des VDH Führerscheins ansehen, eine Vereinskollegin bildet den aus. Bei den Prüfungen wird das vermutlich aber nicht als informatives Gespräch laufen, sondern in schriftlicher Form. Letztlich macht das aber wohl keinen Unterschied.
: Ja, Bestandsschutz wird gewährt. Wer als Hundeführer einmal die BH oder BH-A nachweisen kann ist von der Sachkundeprüfung befreit.
Das war ursprünglich wohl einer der hauptsächlichen Kritikpunkte. Welcher Verein hat schon Platz und Zeit, bei jeder Prüfung von jedem Prüfling eine theoretische Prüfung abzunehmen? Zudem kann man wohl bei weiteren, höheren Prüfungen durchaus eine gewisse Sachkunde unterstellen.
: Gruß Ralf und Charly (der die BH erst im fünften Anlauf schafte und dem noch heute vor den "Nerven" seines Chefs graut)
Ach? ;-)
Tschüß
Stefan