Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Neue PO für BH - die Zweite

geschrieben von Stefan K(YCH) 
Neue PO für BH - die Zweite
15. Dezember 2001 23:00

Hallo zusammen,
Im Textverlauf der neuen PO heißt es:
"Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder ChipNummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung."
Speziell der letzte Satz sagt mir entgegen der bisherigen PO, daß _nur_ Hunde zugelassen werden, die tätowiert oder durch einen Chip identifizierbar sind? Liege ich da falsch, oder müssen wirklich _alle_ Hunde vor der Prüfung entsprechend gekennzeichnet sein?

Tschüß
Stefan

16. Dezember 2001 08:36

Hallo Stefan,

ja, es scheint genau das auszusagen, dass alle Hunde gekennzeichnet sein müssen.

Gibt es die neue PO denn schon? Bei uns im Verein haben alle mehr oder weniger den Kopf geschüttelt, von wegen Sachkundenachweis. Sie meinten, ob das nicht eine Verwechslung mit dem VDH-Hundeführerschein sei. Aber der Link auf der von Dir angegebenen Seite spricht eindeutig von der BH/BH-A. Also denke ich, das ist keine Verwechslung.

Gruss Cindy

16. Dezember 2001 19:54

Hi!

Ich weiss ja nicht, ob die PO schon galt vor einigen Monaten (oder bekannt war), aber eine Bekannte von mir aus dem Verein hatte Prüfung gemacht und der Richter wollte das Tattoo sehen. Sie hatte keins und er meinte, dann soll sie ihre Zähne zeigen. Wahrscheinlich sollte dieser Test nur zeigen, dass der Hund sowas über sich ergehen lässt. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, aber so hat der Richter das anscheinend gemacht.

Viele Grüsse, Tina + Fume

17. Dezember 2001 04:39

Hallo Tina!

Nach der neuen PO ist ab Januar 2002 eine Tätowierung oder ein Chip Pflicht.
"Früher" wurde Rassehunden als "Wesenstest" die Tätowierung kontrolliert.
Da beim Hund deiner bekannten kein Täto war, hat er sich die Zähne zeigen lassen.

Gruß Ralf und Charly (ohne Täto aber gechippt)

31. Dezember 2001 19:51

Es stimmt, das ab dem nächsten Jahr alle Hunde gekennzeichnet sein müssen. Sei es Täto oder Chip. So werden "Schummeleien" (die es leider überall gibt) vorgebeugt. Auch ist das Zulassungsalter von 12 auf 15 Mon. heraufgesetzt. Diskussionen wird es sicher noch wegen dem Sachkundetest (30 Theoriefragen) geben. Ungenau beschrieben, ob bei JEDEM Hund neu oder nur, wenn der Besitzer das erste mal BH macht.
Sportlichst, Astrid & Ghipsy

01. Januar 2002 07:35

Hallo Astrid!

grinning smileyiskussionen wird es sicher noch wegen dem Sachkundetest (30 Theoriefragen) geben. Ungenau beschrieben, ob bei JEDEM Hund neu oder nur, wenn der Besitzer das erste mal BH macht.

Ich weiß nicht ob du die neue PO schon im wortlaut vorliegen hast, aber
ansonsten kannst du über den Link unten hingelangen.

Ist eigentlich eindeutig geregelt. Wer das ERSTE Mal eine BH läuft und KEINEN anderen anerkannten Sachkundenachweis hat, muß vor der Prüfung den Sachkundetest machen.

Die Sachkunde ist also "personengebunden".


Neujahrsgrüße
Ralf und Charly (dem der Sachkundetest auch vollkommen egal ist)