Hallo Martina,
es hat mich interessiert, wie es bei Euch in D vorgeschrieben ist, und dabei habe ich gefunden:
4. Zulassungsbestimmungen
Teilnahmeberechtigt an Obedience-Prüfungen und Wettkämpfen sind alle Hunde ohne Rücksicht auf ihre Größe, und Abstammung. Zum 1. Start zu einer Obedience Prüfung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten VDH-Begleithundeprüfung bzw. VDH-Begleithundeprüfung A, die innerhalb eines AZG-Verbandes abgelegt sein muss, erforderlich. Der Eigentümer des Hundes und der Hundeführer müssen eine gültige Mitgliedschaft in einem VDH MV bzw. eines FCI MV nachweisen und für den Hund einen gültigen Leistungsnachweis/Lizenz vorlegen können. Der Impfpass des Hundes, der Leistungsnachweis/Lizenz und der Nachweis einer bestehenden Haffpflichtversicherung sind bei jeder Prüfung vorzulegen. Mischlinge müssen tätowiert oder gechipt sein.
Hunde, die von ansteckenden Krankheiten, Hakenwurm, Räude oder ansonsten von Ungeziefer befallen sind oder die aggressiv, blind oder taub sind, können an Obedience- Wettbewerben nicht teilnehmen
Läufige Hündinnen werden zur Teilnahme am Ende des Wettbewerbs zugelassen, müssen jedoch vom Wettbewerbsgelände entfernt gehalten werden, bis die übrigen Teams fertig sind.
Zulassungsalter der Hunde am Tage der Prüfung
Klasse 1 13 Monate
Klasse 2 14 Monate
Klasse 3 15 Monate
Bei uns in Österreich ist keine Prüfung vorgeschrieben, wir können auch gleich bei der Stufe 1 beginnen, wenn man vorher die BGH 2 hat, kann man aber auch gleich in die GH 2 einsteigen - als Quereinsteiger sozusagen ...
Das Alter ist etwas anders in Österreich 12 Monate für GH 1, 14 Monate für GH2 und 15 Monate für GH 3.
Liebe Grüße aus Wien sendet Euch
Beate