Aussage vom DVG Lünen:
"Grundsätzlich reicht eine Identifizierung des Hundes für den DVG innerhalb einer Prüfung aus. Sollte ein Veterinär die Veranstaltung besuchen und die Impfpässe und die Hunde kontrollieren, wird der nicht gechipte Hund von der Prüfung ausgeschlossen."
Was sind das denn für Sachen?
Ich dachte immer der Richter hätte auf einer Prüfung das Sagen. Und dann kommt da ein TA vorbei und kann einen von der Prüfung ausschließen, wenn man keinen Chip hat, obwohl sich der DVG mit der Tätowierung zu frieden gibt!? Greift dann wieder die LHV?
Wer kann mir das erklären????
Gruß
Karin