Hallo Stefan,
: da scheint Dein Infostand aber nicht der beste zu sein. Mir liegt eine Aussage des VDH vor, in dem eindeutig gesagt wird, dass es seitens der AZG eine Beschlußempfehlung an den VDH Vorstand gegeben hat und dieser sich auf der nächsten Sitzung mit dieser beschäftigen und ggf. einen Beschluß zur Vetwendung von E-Geräten fassen wird.
Das ist leider nicht ganz richtig. Bei der letzten AZG-Sitzung haben alle Mitglieder, ausser der SV, bekräftigt, dass E-Geräte auf AZG-Plätzen verboten bleiben. Der SV vertritt leider eine andere Meinung. Wie die Kuh vom Eis zu holen ist, weiss ich auch nicht.
Vielleicht läuft es, wenn man einigen Gerüchten glauben schenken kann, auf eine Spaltung des SV hinaus.
Nochmal zum Urteil: Die Verhandlung hatte nicht die Zulässigkeit des E-gerätes zum Inhalt, sondern nur ob der SV Leute, die es anwenden, aus dem Verein werfen darf!! Das durfte der SV offensichtlich nicht.
Aber der SV (oder die ganze AZG) kann natürlich Regeln festlegen, nachdem man ausbildet. Von der Einhaltung dieser Regeln kann der Verein die Zulassung zu Prüfungen abhängig machen.
Es ist ein sportliches Reglement, wie in anderen Sportarten auch. Beispiel Doping: Medikamente die Du und ich so kaufen können, führen bei Einnahmen zu einer Sperre und nicht zum RAUSWURF aus dem Leichtathletikverband!
Bis dann,
Helmuth