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Hundesport & Freizeit mit Hund

Hundesport ist eine schöne Möglichkeit, seinen Hund körperlich und geistig auszulasten und zu beschäftigen. Die Sportarten sind sehr vielfältig, egal ob Agility, Dogdance, Turnierhundesport oder Flyball. Hier ist die Rubrik für alle Hundesportler und wer sich noch nicht sicher ist, welcher Sport für ihn geeignet ist, findet alle Sportarten im Überblick 
Freigabe E-Gerät durch AZG?
20. März 2002 10:56

Hallo Helmuth,
da scheint Dein Infostand aber nicht der beste zu sein. Mir liegt eine Aussage des VDH vor, in dem eindeutig gesagt wird, dass es seitens der AZG eine Beschlußempfehlung an den VDH Vorstand gegeben hat und dieser sich auf der nächsten Sitzung mit dieser beschäftigen und ggf. einen Beschluß zur Vetwendung von E-Geräten fassen wird.

Stefan

20. März 2002 11:25

Hallo Stefan,

: da scheint Dein Infostand aber nicht der beste zu sein. Mir liegt eine Aussage des VDH vor, in dem eindeutig gesagt wird, dass es seitens der AZG eine Beschlußempfehlung an den VDH Vorstand gegeben hat und dieser sich auf der nächsten Sitzung mit dieser beschäftigen und ggf. einen Beschluß zur Vetwendung von E-Geräten fassen wird.

Das ist leider nicht ganz richtig. Bei der letzten AZG-Sitzung haben alle Mitglieder, ausser der SV, bekräftigt, dass E-Geräte auf AZG-Plätzen verboten bleiben. Der SV vertritt leider eine andere Meinung. Wie die Kuh vom Eis zu holen ist, weiss ich auch nicht.

Vielleicht läuft es, wenn man einigen Gerüchten glauben schenken kann, auf eine Spaltung des SV hinaus.

Nochmal zum Urteil: Die Verhandlung hatte nicht die Zulässigkeit des E-gerätes zum Inhalt, sondern nur ob der SV Leute, die es anwenden, aus dem Verein werfen darf!! Das durfte der SV offensichtlich nicht.

Aber der SV (oder die ganze AZG) kann natürlich Regeln festlegen, nachdem man ausbildet. Von der Einhaltung dieser Regeln kann der Verein die Zulassung zu Prüfungen abhängig machen.
Es ist ein sportliches Reglement, wie in anderen Sportarten auch. Beispiel Doping: Medikamente die Du und ich so kaufen können, führen bei Einnahmen zu einer Sperre und nicht zum RAUSWURF aus dem Leichtathletikverband!

Bis dann,
Helmuth


20. März 2002 11:35

Unsinn.

"Es wird festgestellt, dass sich der beklagte Verein gegenüber den Klägern nach dem Ablauf der nächsten Mitgliederversammlung Ende Mai 2001 nicht mehr daruf berufen kann, die Verwendung von Elektroreizgeräten auf Übungsplätzen des beklagten Vereins ... zum Zweck der Ausbildung von Hunden sei aufgrund des Bereitsbeschlusses vom 4. Dezember 1981 verboten."

So der Text des Urteiles.


20. März 2002 12:27

Hallo Jürgen,
:
: "Es wird festgestellt, dass sich der beklagte Verein gegenüber den Klägern nach dem Ablauf der nächsten Mitgliederversammlung Ende Mai 2001 nicht mehr daruf berufen kann, die Verwendung von Elektroreizgeräten auf Übungsplätzen des beklagten Vereins ... zum Zweck der Ausbildung von Hunden sei aufgrund des Bereitsbeschlusses vom 4. Dezember 1981 verboten."
:
: So der Text des Urteiles.

Richtig!
Aber die Betroffenen haben doch gegen ihren Rauswurf geklagt. Der obige Satz besagt, dass man nicht mit Bezug auf das E-Geräte-Verbotes Leute aus dem Verein werfen kann.

Die Fehlinterpretation, die Du vertritts, ist das Problem an der momentanen Diskussion.

Bis dann,
Helmuth


20. März 2002 12:39

Hallo Helmuth,
: Das ist leider nicht ganz richtig. Bei der letzten AZG-Sitzung haben alle Mitglieder, ausser der SV, bekräftigt, dass E-Geräte auf AZG-Plätzen verboten bleiben. Der SV vertritt leider eine andere Meinung. Wie die Kuh vom Eis zu holen ist, weiss ich auch nicht.

erlaube bitte, dass ich nachfrage, woher Du die Info hast. Mir liegt ein Schreiben des VDH mit genau den von mir zitierten Aussagen vor (Herr B. Meyer).
Zudem wurde mir von einem Teilnehmer dieser Sitzung dies ebenfalls bestätigt.

Gruss
Stefan

20. März 2002 12:38

Hallo Helmuth,

: Aber die Betroffenen haben doch gegen ihren Rauswurf geklagt.

Gegen die Aberkennung des Bundessiegertitels...


Viele Grüße

Antje