Hallo Christa,
: Auch bei uns bringt es gar nichts, solche Vorkommen dem Amtstierarzt
: oder Tierschutzverein zu melden, weil nämlich leider nicht verboten
: ist, den Hund anzuschreien, per Stachelhalsband zu traktieren, nicht
: einmal Teletakt ist illegal. Und was Haltung und Unterbringung
: betrifft, da bin ich bei mehreren Anzeigen schon selbst auf die Nase
: gefallen: 6 qm braucht der Hund. Auslauf braucht er nicht. Eine Hütte,
: eine Kette oder ein Zwinger - das wär´s.
: Traurig aber wahr.
Ich kenne jetzt Vereine aus mind. fünf verschiedenen Kreisen (also mind. fünf verschiedene Vet.-Ämter/Polizeistationen), und überall rühren sich die entsprechenden Stellen, wenn irgendwo irgend etwas, auch wenn's nur anonym ist, gemeldet wird. Auf einem Platz tauchten in der Übungsstunde Amtstierarzt und Polizei auf; Anwohner hatten gemeldet, daß dort tagüber ein Hund fürchterlich geschriehen hätte. Die sind gleich mit der ganzen Batterie ausgerückt.... Herausgestelt hat sich dann, daß ein Vereinsmitglied tagsüber das "Vorraus" geübt hat, mit Trieb auf Beute, und diese Hündin immer ein ganz fürchterliches Spektakel macht, wenn sie an die Beute will und man sie festhält bzw. davon wegzieht. Der Hundeführer hat ihre Glocke in den Zaun gehängt und sie aus Entfernung auf die Beute "heißgemacht", und dabei schreit die Hündin dann wirklich ziemlich pervers. Heute ist der Platz abgesperrt, damit der Vorstand weiß, was da tagsüber so auf dem Platz passiert...
Auf dem Gelände einer OG trainierten vormittags Nichtmitglieder, ohne Anfrage an die OG, ob das O.K. ist, auch hier hat ein Hund geschriehen, aber nix genaues weiß man nicht, von der OG-Mitgliedern war niemand dabei. Jedenfalls stand noch am gleichen Abend der Amts-Vet beim Vorstand auf der Matte, dieser war auch weiterhin Ansprechpartner für sämtliche Schreiben in Bezug auf eine Anzeige wegen Tierquälerei, und in den Trainigsstunden erhielt die OG in der Folgezeit öfters Besuch... Solche Fälle gibt es in unserer Gegend öfters, einige Hundesportler trainieren, ohne zu fragen, tagsüber auf fremden Plätzen, und hinterlassen manchmal bei Anwohnern/Spaziergängern etc. einen nicht unbedingt postiven Eindruck. Und die Vereinsvorstände erfahren dann sehr wohl, daß die zuständigen Behörden ihre Hände nicht in den Schoß legen...
: Und was Haltung und Unterbringung betrifft, da bin ich bei mehreren
: Anzeigen schon selbst auf die Nase gefallen: 6 qm braucht der Hund.
: Auslauf braucht er nicht. Eine Hütte, eine Kette oder ein Zwinger - das
: wär´s.
Habt Ihr ein anderes Tierschutzgesetz als wir? Lt. dem gültigen braucht ein DSH, Rottweiler etc. mind. 8 qm zuzüglich Hütte (allerdings haben die alten Zwinger mit 6 qm zuzüglich Hütte noch ein paar Jahre Bestandsschutz), zusätzlich ist aber meines Wissens eine Stunde freier Auslauf pro Tag vorgeschrieben. Anbindehaltung ist nur noch sehr eingeschränkt erlaubt und bietet dann auch einen relativ großen Bewegungsfreiraum für den Hund (Laufkette).
Viele Grüße
Antje