Hallo Cindy,
: Der DRC gehört zwar dem VDH an, aber die BH-PO wird vom VDH nur nach AZG-Richtlinien anerkannt.
[...]
Völlig richtig.
Als Ergänzung vielleicht noch folgendes:
Die AZG beschließt die PO, die durch den dhv -den Deutschen Hundesportverband- publiziert wird. Wenn man an Prüfungen nach der dhv PO teilnehmen will, muß man von Anfang an nach dieser PO arbeiten. In der Regel also zunächst mit einer BH-VT mit Sachkundenachweis.
Etliche Rassehundvereine und -verbände innerhalb des VDH haben eigene PO's, die oftmals auf rassetypische Eigenschaften und Gebräuche zugeschnitten sind. Das wird beim DRC so sein, bei den Dackeln hab ich mal zugesehen. :-))
Da der Begriff "Begleithundprüfung" nicht geschützt ist, entsteht da leicht etwas Verwirrung.
Die kann man noch steigern, weil auch Dissidenzverbände (also Rassezuchtverbände, die nicht dem VDH angehören) Begleithundprüfungen abnehmen, und die teilnehmenden Hundehalter nach VDH Maßstab noch nicht einmal einen Rassehund geschweige denn eine BH haben ....
Oder kommerzielle Hundeschulen, die ihren Kunden als Abschluß eine "Begleithundprüfung" anbieten ...
Oder, oder, oder...
Diese Prüfungen müssen natürlich qualitativ keineswegs schlechter sein.
Die dhv PO u.a. zur Begleithundprüfung steht unter dem Link unten.
Tschüß
Stefan