Hallo Manuela,
warum sprecht ihr nicht nal einen Richter an, der bei Euch die Prüfung abnimmt. Ich meine zu wissen, dass es in Ausnahmefällen erlaubt ist.
In meinem früheren Verein war mal der umgekehrte Fall, eine taubstumme Frau mit Mittelschnauzer. Und die beiden haben auch die BH gemacht und auch bestanden. Sie durfte in Absprache mit dem Richter Handzeichen geben (waren ja sozusagen keine Doppelkommandos).
Das ist jetzt zwar schon etwas länger her, aber möglich müsste es m. E. sein, zumindest bei einigen Richtern.
Viel Glück jedensfalls, dass wird schon klappen
Elvira