Hallo Yvonne,
das Grundlegende haben Christina und Christiane ja bereits geschrieben.
Anzumerken ist vielleicht noch, daß die SchHA, im Gegensatz zur SchH1 bis SchH3, IP1 bis IP3 und FH1 und FH2, innerhalb der Zuchtverbände nicht als Leistungskennzeichen (z.B. für die Zuchtzulassung) gilt. Sie wird, genau wie die BH, auch nicht in den Ahnentafeln der Nachkommen bzw. der Nachkommen der Geschwister vermerkt.
Viele Grüße
Antje