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Teletackt

geschrieben von Rudi(YCH) 
Teletackt
20. Januar 2000 10:54


Mein Freund und ich sind gegen die Anwendung vom Teletackt. Bei einer Diskussion auf dem Hundeplatz erklärte uns ein alter Schutzhundler, der Teletackt sei nur auf dem Hundeplatz verboten, privat dürfe man ihn benutzen. Er meinte das auch die Polizeihundestaffeln den Teletackt verwenden. Wer kann mir sagen wo es genau im Tierschutzgesetz steht oder ein Urteil gibt, welches den Verbot belegt. (Nicht nur den Satz: Man darf keinem Tier schmerzen zufügen usw.)
Gerne würde ich den § im Vereinsheim aufhängen.



20. Januar 2000 14:01

Hallo Rudi,

vom VDH gibt es die Broschüre " Grundlagen einer tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden " -Gutachten zur Verwendung von Elektroreizgeräten bei der Ausbidung von Hunden aus ethischer und ethologischer Sicht.

Ich denke dort findest Du alles, was Dich interessiert (§ usw.).
Kannst Du beim VDH bestellen ( kostet um die 10.-DM )

Liebe Grüße

Simone und Co




20. Januar 2000 14:52

Hallo Rudi,

Du findest das TschG z.B. auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums (Link steht unten), ich glaub es ist der §3.

viele Grüße an Flo und Cookie und bis bald mal
Klaus

20. Januar 2000 18:07

Hallo Rudi,
auch privat sind sog. Reizstromgeräte zur Hundeausbildung absolut verboten. Den Paragraphen habe ich im Moment leider nicht vorrätig, weiß aber, daß Reizstromgeräte ausdrücklich genannt werden. Es stimmt, daß Polizeihundestaffeln die Teletakgeräte zum Teil immer noch zur Ausbildung nutzen. Das wird aber dadurch gerechtfertigt, daß der Hund im absoluten und unbedingten Gehorsam stehen muß, da er im Zweifel auch gegen Menschen eingesetzt wird. Alte Schutzhundler sind meiner Erfahrung nach in dem Bereich nur bedingt zu Diskussionen bereit. Die Idee, den entsprechenden Paragraphen im Vereinsheim aufzuhängen, finde ich couragiert und klasse. Versuche mal, in der örtlichen Bibliothek die Gesetzessammlung "Sartorius I" zu finden. Unter der Ordnungsnummer 873 findest Du das Tierschutzgesetz.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Sonja und Vegas


26. Januar 2000 19:09

: Hallo Rudi,
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Ich verstehe aber dann eines nicht wieso kann man sie denn dann in jeden hundesportfachgescht ein T-Gerät Kaufen !!!! wenn es ja vom gesetz her verboten ist

01. Februar 2000 20:29

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: Mein Freund und ich sind gegen die Anwendung vom Teletackt. Bei einer Diskussion auf dem Hundeplatz erklärte uns ein alter Schutzhundler, der Teletackt sei nur auf dem Hundeplatz verboten, privat dürfe man ihn benutzen. Er meinte das auch die Polizeihundestaffeln den Teletackt verwenden. Wer kann mir sagen wo es genau im Tierschutzgesetz steht oder ein Urteil gibt, welches den Verbot belegt. (Nicht nur den Satz: Man darf keinem Tier schmerzen zufügen usw.)
: Gerne würde ich den § im Vereinsheim aufhängen.
: du hast recht,das tele-takt ist verboten!und das kann man im "hunde"nachlesen,und zwar auf den gelben seiten auf der seite 2!dort ist es nämlich öffentlich und gültig publiziert worden.natürlich wird es im versteckten weiter angewendet von gewissen gruppen!!
grüessli
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