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begleithundprüfung

geschrieben von Geeske(YCH) 
begleithundprüfung
16. Februar 2000 10:49

ich habe mit meinem Hund über das "augsburger modell" die BH-A prüfung
erfolgreich abgeschlossen.
mittlerweile bin ich in einem hundeverein und 'übe' für eine weitere
BH-Prüfung.
Letzte Woche wurde mir erzählt, daß - falls ich diese zweite Prüfung nicht bestehe - auch die erste (bestandene) ihre gültigkeit verliert.

ist das richtig?

Wo kann ich mir antwort holen - danke

16. Februar 2000 11:21

Hallo,

also das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, warum fragst Du nicht Deinen Ausbilder, vom letzten Begleithundelehrgang?


Viele Grüße


Sabine

16. Februar 2000 12:30

Hi,
ich kann mich nur Sabines Äußerung anschließen.Setze Dich doch mal direkt mit dem dhv oder dem SV in Verbindung.
[www.dhv-hundesport.de]
[www.vdh.de]

20. Februar 2000 19:39


..... das ist totaler Quatsch - wer erzählt denn sowas ?!

Sobald die BHA-Prüfung bestanden ist, ist sie bestanden - dafür hast Du ja schließlich auch eine Unterlage!!

Klar ist natürlich, daß Du mit der BHA-Prüfung vom SV nicht im Fährten- bzw. Schutzhundbereich weitermachen kannst, denn dafür brauchst Du die BH mit Schußgleichgültigkeitsprüfung.

Doch mal so am Rande:
Warum willst Du die BHA überhaupt ein zweites Mal absolvieren ?


Kerstin



21. Februar 2000 07:02


Hallo Geeske,
Du treibst Dich also auch hier bei Yorkies rum, tz tz tz !
Ich habe mich bei den Ausbildern in unserem Verein informiert und die sagten mir folgendes: Wenn Du eine bestandene BH-Prüfung hast und dann bei einer Prüfungswiederholung durchfällst, ist es so, wie wenn Du keine bestandene Prüfung hast. Die Prüfungsergebnisse werden bis zu den höchsten Gremien weitergeleitet und dort zählt nur das aktuelle Ergebnis. Anders ist es beim Teamtest, da dort das Ergebnis nicht weitergemeldet wird.

Eine Prüfungswiederholung wäre demnach nur sinnvoll für die Hundehalter, die aufgrund einer jährlich wiederholten BH-Prüfung Hundesteuererleichterungen haben (eine solche Gemeinde gibts bei uns in der Nähe).

Liebe Grüße
Dorothee + Billy

21. Februar 2000 11:30

Hallo Geeske,

ich kenne mich leider mit den Gepflogenheiten im SV nicht so perfekt aus, da ich hauptsächlich beim dhv (= Deutscher Hundesportverband) aktiv bin. Neu ist für mich, daß nach dem "Augsburger Modell" möglich ist, die BH bzw. BH-A abzulegen, da das "Augsburger Modell" ja in erster Linie für Nichtmitglieder gedacht ist und für das Ablegen der BH bzw. BH-A eine Mitgliedschaft in einem dem VDH/der AZG angeschlossenen Verband Voraussetzung ist.

Innerhalb der AZG (welcher auch der SV angeschlossen ist, genauso wie der dhv, ADRK usw.) ist es üblich, daß ein bereits zuerkanntes Ausbildungskennzeichen nicht aberkannt wird, wenn man im Wiederholungsfalle in der gleichen Stufe bzw. der Nächsthöheren durchfällt. Nun sind BH bzw. BH-A ja keine "Ausbildungskennzeichen" wie SchH1-3, IPO1-3 und FH1/2 (d.h. sie werden z.B. nicht in den Ahnentafeln der Nachkommen vermerkt), aber auch hier dürfte genauso verfahren werden.

Warscheinlich wurde, als Dir mitgeteilt wurde, daß, falls Du eine weitere BH-Prüfung nicht bestehst, auch die erste bestandene BH aberkannt wird, etwas verwechselt. Wenn Du mit einem Hund innerhalb des Zuchtverbandes (SV) im Verlauf einer Prüfung in der Wesensprobe durchfällst, dann erhält der entsprechende Hund keine Zuchtzulassung bzw. wird ihm eine bereits erteilte Zuchtzulassung seitens des SV's entzogen. Diese Hunde werden monatlich in der SV-Zeitung veröffentlicht ("Nachzucht aus diesen Hunden kann keine Aufnahme ins Zuchtbuch des SV's finden" oder so ählich). Der Hund behält aber sein Ausbildungskennzeichen. Und das gilt nur, wenn der Hund wegen eines Wesensmangels aus der Prüfung genommen wurde (Schußscheue, Beißen, Ängstlichkeit usw.) und betrifft nicht die Hunde, die eine Prüfung nicht bestehen, weil sie in einer oder mehrerer Sparten die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht haben. Im Falle der BH/BH-A wärst Du nur davon betroffen ,wenn Du zum einen einen DSH hast und zum anderen später mit diesem züchten wolltest (aber dann brauchst Du ja auch noch SchH1, Ausdauerprüfung, Schaubewertung, den Hüftbefund "a" usw.). Hunde, bei denen die Gefahr besteht, daß sie die Wesensprobe nicht bestehen (wird bei jeder Prüfung neu gemacht) haben in der Zucht sowieso nichts zu suchen.

Genaue Auskunft kann Dir der SV geben (www.schaeferhund.de) oder der dhv (www.dhv-hundesport.de).

Viele Grüße

Antje