Hallo Geeske,
ich kenne mich leider mit den Gepflogenheiten im SV nicht so perfekt aus, da ich hauptsächlich beim dhv (= Deutscher Hundesportverband) aktiv bin. Neu ist für mich, daß nach dem "Augsburger Modell" möglich ist, die BH bzw. BH-A abzulegen, da das "Augsburger Modell" ja in erster Linie für Nichtmitglieder gedacht ist und für das Ablegen der BH bzw. BH-A eine Mitgliedschaft in einem dem VDH/der AZG angeschlossenen Verband Voraussetzung ist.
Innerhalb der AZG (welcher auch der SV angeschlossen ist, genauso wie der dhv, ADRK usw.) ist es üblich, daß ein bereits zuerkanntes Ausbildungskennzeichen nicht aberkannt wird, wenn man im Wiederholungsfalle in der gleichen Stufe bzw. der Nächsthöheren durchfällt. Nun sind BH bzw. BH-A ja keine "Ausbildungskennzeichen" wie SchH1-3, IPO1-3 und FH1/2 (d.h. sie werden z.B. nicht in den Ahnentafeln der Nachkommen vermerkt), aber auch hier dürfte genauso verfahren werden.
Warscheinlich wurde, als Dir mitgeteilt wurde, daß, falls Du eine weitere BH-Prüfung nicht bestehst, auch die erste bestandene BH aberkannt wird, etwas verwechselt. Wenn Du mit einem Hund innerhalb des Zuchtverbandes (SV) im Verlauf einer Prüfung in der Wesensprobe durchfällst, dann erhält der entsprechende Hund keine Zuchtzulassung bzw. wird ihm eine bereits erteilte Zuchtzulassung seitens des SV's entzogen. Diese Hunde werden monatlich in der SV-Zeitung veröffentlicht ("Nachzucht aus diesen Hunden kann keine Aufnahme ins Zuchtbuch des SV's finden" oder so ählich). Der Hund behält aber sein Ausbildungskennzeichen. Und das gilt nur, wenn der Hund wegen eines Wesensmangels aus der Prüfung genommen wurde (Schußscheue, Beißen, Ängstlichkeit usw.) und betrifft nicht die Hunde, die eine Prüfung nicht bestehen, weil sie in einer oder mehrerer Sparten die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht haben. Im Falle der BH/BH-A wärst Du nur davon betroffen ,wenn Du zum einen einen DSH hast und zum anderen später mit diesem züchten wolltest (aber dann brauchst Du ja auch noch SchH1, Ausdauerprüfung, Schaubewertung, den Hüftbefund "a" usw.). Hunde, bei denen die Gefahr besteht, daß sie die Wesensprobe nicht bestehen (wird bei jeder Prüfung neu gemacht) haben in der Zucht sowieso nichts zu suchen.
Genaue Auskunft kann Dir der SV geben (www.schaeferhund.de) oder der dhv (www.dhv-hundesport.de).
Viele Grüße
Antje