Hallo!
Der Überbiss ist bei dem vor 2 Wochen alten Welpen (8 Wochen alt) ca. 1-2mm gewesen. Die Zähne rieben aber nicht aneinander. Klar, der TA als auch der Zuchtwart sagten, dass sich das verwachsen kann. Aber direkt im Vorfeld dies gleich mit "Nicht Ahnentafelfähig" abzustempeln finde ich dreist. Im nachhinnein soll dem Hund, bei korrektem Gebiss, ja auch einen Pedigree ausgestellt werden.
Wieso dann nicht schon im Vorfeld?!? Kenne Züchter aus dem VDH die hatten auch schon Welpen mit Zahnfehlstellung. Die bekamen einen Eintrag in die Pedigree. Diese Pedigree wurde ersetzt, wenn der Hund bei Zuchtvorstellung bzw. beim Zuchtwart vorgestellt wurde und der Fehlbiss nicht mehr vorhanden war.
Ich finde auch, es geht hier um die "Geschäftsfähigkeit" des Züchters. Diese wird einem doch abgesprochen. Man wird gleichzeitig auf die Stufe von Schwarzzüchtern / Vermehrern gestellt. Weil, wenn der Hund ja keine Pedigree erhält, weil sich die Fehlstellung nicht verwächst, dann brauche ich doch auch gar nicht erst den Hund im Verein melden, wird ja eh nur als "Rassehund ohne Papiere" geführt.
Mal als Beispiel:
Ich verkaufen z.B. einen Rassehund mit Papiere für 800 Euro, ohne Papiere dann für 500 Euro, wer dann nach 1/2 - 1 Jahr dann noch Papiere will, da der Hund eventuell die Fehlstellung (egal welche) nicht mehr hat, muss der Besitzer dann nachträglich 300 Euro bezahlen. Welcher Käufer tut das?
Welcher Käufer zahlt im Vorfeld 800 Euro für einen Rassehund ohne Papiere um dann vielleicht in 1/2 - 1 Jahr 300 Euro zurückerstattet zu bekommen, falls es sich nicht verwächst.
Was mach ich denn, wenn beim nächsten Wurf andere Komplikationen auftreten sollten? Die Welpen erst gar nicht melden? Spare ich ja gleich Geld, muss den Zuchtwart ja nicht kommen lassen usw. pp.
Bin ziehmlich Ratlos und zur Zeit sehr frustriert.
Weiss echt nicht mehr weiter!?!
Schönes Wochenende
DickeMama