Hallo Antje,
: : Wenn Du den Käufer finanziell an den Kosten beteiligst, also den Kaufpreis nicht voll erstattest, läufst Du Gefahr, das der Hund halt anderweitig verhökert wird.
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: Ich verstehe Deine Denkweise nicht. Wenn Du dem Welpenkäufer z.B. eine Anzeigenrechnung präsentierst, hast Du den Welpen doch schon längst wieder bei Dir!
Wie kommst Du denn darauf? Wenn der Käufer sich an Dich wendet, weil er den Welpen zurückgeben will und Du ihm das Geld nicht zurückgibst, wie willst Du dann den Welpen bekommen?
Oder zahlst Du erst den Preis zurück und präsentierst ihm dann die Anzeigenrechnung?
Zum Vergleich: Käufer bekommt Geld nicht von Dir zurück, gibt Dir also nicht den Welpen, setzt eine Anzeige in die Tageszeitung für ca. 40 DM und bekommt dann unterm Strich immer noch mehr raus.
Wie will er ihn denn da noch verhökern??? Bestenfalls hat er ein schlechtes Gewissen und zahlt die Hälfte der Anzeigenkosten, oder aber er zahlt nicht, und dann stehst Du auch nicht schlechter da als vorher (außer vielleicht der investierten 1,10 DM für die Briefmarke).
Das setzt voraus, das Du den Hund für den vollen Preis zurücknimmst - siehe oben.
: : Um das zu vermeiden, ist es sinnvoller, den Welpen zurückzunehmen und selbst nach neuen Besitzern zu suchen, auch wenn es kostet und aufwendig ist.
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: Ich zumindest habe das bisher immer so gemacht. Trotzdem sollte jeder, der einen Welpen zum Züchter zurückbringt, mit den Konsequenzen, die das für Züchter und Hund hat, konfrontiert werden (ist zumindest meine Meinung).
Aber bitte erst dann, wenn Du den Welpen sicher hast. Wenn Du vorher mit dem Käufer diskutierst und sagst "ja, ich nehme ihn zurück, aber sie kriegen nicht den vollen Betrag wieder", wird der Käufer erst versuchen, den WElpen zu verhökern zum ursprünglichen Welpenpreis.
Gruß, Gaby