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Züchter, was kann man tun?

geschrieben von isis(YCH) 
Züchter, was kann man tun?
09. Januar 2001 11:26

Hallo,


ich habe eine Frage für eine Freundin:

sie hat eine Ir. Setter Hündin bei einer dubiosen Züchterin in Niederbayern gekauft. Sie hatte die Wahl den Hund mit Papieren zu kaufen (für 800,-) oder ohne (für 500,-). Da sie nur einen Fam. Hund haben wollte hat sie sich für die Variante o. Papiere entschieden.
Auf meine Empfehlung hat sie nun letzte woche die Maus röntgen lassen (HD), sie war gerade 5 Monate alt, und die Diagnose: schwerste HD, der Hünd wurde gleich eingeschläfert.
Nun würde sie gerne etwas unternehmen (GEGEN DIE "Züchterin"winking smiley ich habe ihr geraten Wurfgeschwister der Hündin per inserat zu suchen und sich mit diesen Auszutauschen, evtl. kann man, sollten die anderen Hunde auch betróffen sein, gemeinsam etwas tun.
Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?
Was kann man noch machen? Evtl. den Verband informieren (gesetzt der Fall er existiert überhaubt) ?

Danke
Isis


09. Januar 2001 12:28


: Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?
: Was kann man noch machen? Evtl. den Verband informieren (gesetzt der Fall er existiert überhaubt) ?
:


Hi Isis,

schätze, da kann man nichts machen. Schliesslich "da steckt man nicht drin". Deine Freundin hat den Hund gekauft wie besehen. Wenn sie einen Kaufvertrag hat, in dem garantiert wird, dass der Hund gesund ist, dann vielleicht. Aber dann kann der Fall auch schon wieder so liegen, dass gilt: "Gesund bei Abgabe".
HD ist eine polyfakorielle Erkrankung. Soll heissen, nicht nur vererbt. Also kann diese Vermehrerin, Züchter ist so jemand nicht, auch anführen, dass die Hündin erst durch falsche Fütterung und Bewegung so schwer erkrankte.
Ich kenne einen Fall, da waren beide Elterntiere HD-frei, trotzdem hatten 2/3 der Nachkommen mittlere bis schwere HD. Bei einer guten Züchterin. Der Rüde war bereits mehrfach Vater, und Nachkommen schon untersucht. HD-frei. Die Züchterin hat daraufhin die Mutterhündin aus der Zucht genommen ( war eine Erstlingshündin ). Es hätte aber durchaus sein können, dass diese Hündin mit einem anderen Rüden vollkommen gesunde Welpen gebracht hätte. Wie gesagt, man stickt nicht drin.
Rechtlich gesehen gibt es bestimmte Gewährsfristen. Aber 5 Monate sind eine lange Zeit. Die normalen Fristen sind etwa 2 bis 4 Wochen. Alles was danach an Krankheiten kommt, geht man im allgemeinen davon aus, dass das der Verkäufer auch nicht wissen konnte.
Kann mich natürlich auch irren mit der Rechtslage. Bin kein Jurist. Aber vielleicht weiss ja jemand besser Bescheid.

Grundsätzlich würde ich nie raten, einen Rassehund bei einem "dubiosen Züchter" zu kaufen. Und immer auch alle vorhandenen Unterlagen der Elterntiere zeigen lassen. Gerade die bzgl. der Gesundheit.

Gruss Cindy

09. Januar 2001 12:35

Hallo Isis,
ausser etwas daraus zu lernen, kann Deine Freundin wohl wenig machen. Die "Züchterin" ist wohl kaum einem Verband angeschlossen und wenn doch , dann kaum einem seriösen, wenn sie nach Lust und Laune die Welpen mit oder ohne Papiere abgeben kann. Wurfgeschwister suchen? Wozu? Höchstens aus dem Grund :Geteiltes Leid ist halbes Leid. Ich glaube nicht, dass man ernsthaft gegen die "Züchterin" vorgehen kann, kenne aber die Rechtslage in Deutschland zu wenig.
Viele Grüsse Barbara
PS: Deine Freundin könnte doch eine Deiner tollen D. Doggen- Welpen reservieren...??


09. Januar 2001 14:21

: Hallo Isis,
:
tut mir leid für Deine Freundin, aber ich kann mich den Meinungen der anderen nur anschließen. Als Tip: "unsere" Züchterin hat im Kaufvertrag stehen, daß die Hunde gesund bei Abgabe sind mit dem Zusatz, daß die Welpen innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe einem TA vorgeführt werden müssen (dies zum Schutz von Käufer und Verkäufer). Vielleicht hilft dies für die Zukunft.

Viele Grüße,

09. Januar 2001 16:31

Hallo,

das erste Gespräch sollte sein, der "Züchterin" mitzuteilen, dass der 5 Monate alte Junghund wegen schwerster HD eingeschläfert werden musste.
Da bei Übergabe der Welpen die Hüfte noch nicht verknöchert, sondern verknorpelt ist, lässt sich durch keine Vorsorgeuntersuchung abklären, ob der Welpe das beim Verkauf schon hatte.

Kaufvertrag auf Gewährleistungsfrist absuchen ( meist eine Woche ).
Rechtlich ist die Gewährleistungsfrist nicht ganz klar. Einerseits gewährt sie der Gesetzgeber dem Verkäufer insbesondere bei Tieren und
Gebrauchtwagen, andererseits hatte man den Hund selbst nur "3 Monate" .
Steht über Gewährleistungsfrist nichts im Vertrag, dann beträgt diese
6 Monate ! Dann lohnt es sich zum RA zu gehen.

Würde mal bei Deutschen Schäferhundezüchtern oder dem Schäferhund-Verein
(SV) nachfragen, wie man dort den Züchtern und Käufern rät in diesem Fall vorzugehen.

Tut mir sehr leid für Deine Freundin.

Birgit






10. Januar 2001 06:30

Hallo Isis,

die Tendenz geht heute mehr und mehr in die Richtung, daß HD als "Mangel an der Ware" gewertet wird. Wie weit sich das inzwischen entwickelt hat, weiß ich nicht, aber viele Züchter zeigen sich heute in Bezug auf HD sehr kulant, weil sie sagen, daß sie bei einem Prozeß inzwischen schon "hinten runterfallen" würden. Wenn kein schriftlicher Kaufvertrag besteht (was ich annehme), gilt also das, was im BGB steht. Deine Freundin sollte sich einmal von einem guten Rechtsanwalt beraten lassen. In England mußte eine Züchterin in einem HD-Fall übrigens schon vollen Ersatz leisten, was sich nicht nur auf den Kaufpreis des Welpen bezog, sondern auf sämtliche Tierarzt- und Operationskosten. So weit sind wir aber hier noch nicht...

Viele Grüße

Antje