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Bitte Hilfe von SV-lern

geschrieben von Tamara(YCH) 
Bitte Hilfe von SV-lern
18. Februar 2001 23:18

Hallo,
ich brauche DRINGEND die Zuchtordnung des SV. Hauptsächlich der Teil, in dem geregelt ist: wieviele Würfe der Züchter machen kann, vieviele Welpen aufgezogen werden dürfen (mit u. ohne Amme), wann und wie die Wurfabnahme erfolgt. Eine Bestellung bei der HG Augsburg dauert viel zu lange.
Kann mir jemand sagen, wo die im Netz steht (beim SV nicht!)?
Oder sie mir rüberscannen?
Wäre wirklich sehr dringend.
Danke
Tamara



19. Februar 2001 06:53

Hallo Tamara,

: ich brauche DRINGEND die Zuchtordnung des SV. Hauptsächlich der Teil,
: in dem geregelt ist: wieviele Würfe der Züchter machen kann, vieviele
: Welpen aufgezogen werden dürfen (mit u. ohne Amme), wann und wie die
: Wurfabnahme erfolgt. Eine Bestellung bei der HG Augsburg dauert viel zu
: lange.
: Kann mir jemand sagen, wo die im Netz steht (beim SV nicht!)?

Bist Du Dir sicher? Ich habe sie mir schon von der SV-Homepage heruntergeladen (leider nicht gespeichert). Vielleicht wird sie gerade überarbeitet, es gab in der letzten Zeit ja ein paar Änderungen. Frag doch einfach mal in der nächsten SV-Ortsgruppe nach, der jeweilige Zuchtwart müßte eine aktuelle Ausgabe haben, vielleicht bekommst Du sie kopiert.

Ein Züchter darf 10 Würfe pro Jahr ziehen. Alle Welpen dürfen bei der Mutter bleiben, bei mehr als 8 Welpen erfolgt aber eine Beleg-Sperre für die Hündin (6 Monate ab Wurftag). Es müsse drei Wurfabnahmen erfolgen, die erste innerhalb der ersten 3 Lebenstage, die letzte erfolgt bei mir immer beim Tätowieren (dieses darf erst nach dem 49. Lebenstag und der ersten Impfung durchgeführt werden).

Viele Grüße

Antje

19. Februar 2001 07:47

Hallo Antje!

: Ein Züchter darf 10 Würfe pro Jahr ziehen. Alle Welpen dürfen bei der Mutter bleiben, bei mehr als 8 Welpen erfolgt aber eine Beleg-Sperre für die Hündin (6 Monate ab Wurftag). Es müsse drei Wurfabnahmen erfolgen, die erste innerhalb der ersten 3 Lebenstage, die letzte erfolgt bei mir immer beim Tätowieren (dieses darf erst nach dem 49. Lebenstag und der ersten Impfung durchgeführt werden).

Das würde ja bedeuten, dass die Hündin bei weniger als 8 Welpen in jeder Hitze belegt werden darf! Stimmt das etwa?

Gruß, Ira

19. Februar 2001 07:56

Hallo Ira,

: Das würde ja bedeuten, dass die Hündin bei weniger als 8 Welpen in jeder Hitze belegt werden darf! Stimmt das etwa?

Jain. Eine gesunde Hündin darf zweimal pro Jahr belegt werden, wenn sie weniger als 8 Welpen aufzieht. Manche Hündinnen werden dreimal in einem Kalenderjahr läufig.

Viele Grüße

Antje

19. Februar 2001 08:30

Hallo Antje,
das wird bei den Bernern ganz anders gehandhabt, ab einer bestimmten Anzahl von Welpen müssen sogar zwei Hitzen übersprungen werden. Ich habe allerdings auch noch nie gehört, dass Berner-Hündinnen dreimal pro Jahr läufig werden (ich würde eine Krise kriegen!). Meine Freya hat z. B. einen Rhythmus von 7 Monaten.
Ich bin etwas geschockt, dass es im SV so läuft. Ich dachte immer, die Vereine im VDH hätten ähnliche Regelungen, aber das unterstützt ja die Massenzüchter.
Viele Grüße, Ira


19. Februar 2001 08:45

Hallo Ira,

: Ich habe allerdings auch noch nie gehört, dass Berner-Hündinnen dreimal
: pro Jahr läufig werden (ich würde eine Krise kriegen!). Meine Freya hat
: z. B. einen Rhythmus von 7 Monaten.

Meine erste Schäferhündin hat mich gleich mit 3 Hitzen pro Jahr beglückt. Manche haben aber auch sehr viel größere Intervalle. Meine Gina wurde im Dezember 1999 heiß und war seitdem erst wieder einmal läufig. Gerade war die Junghündin eines Bekannten mit 5 Monten in der ersten Hitze, meine Junghündin ist jetzt 11 Monate alt und da tut sich noch gar nix. Es gibt also solche und solche bei den DSHs.


: Ich bin etwas geschockt, dass es im SV so läuft. Ich dachte immer, die
: Vereine im VDH hätten ähnliche Regelungen, aber das unterstützt ja die
: Massenzüchter.

Der SV hat einen Bestandsschutz, was seine Verordnungen zum Zeitpunkt des Beitretens zum VDH betrifft. Längst nicht alle Züchter nutzen die Möglichkeit, die Hündinnen zweimal pro Jahr belegen zu lassen, aber die Möglichkeit haben sie. Es gibt auch gute Gründe dafür, eine Hündin ausnahmsweise zweimal hintereinander belegen zu lassen, nämlich wenn sie ansonsten "arbeiten" muß. Bei einem Wurf im Jahr fällt die Hündin oft für die restliche Saison aus. Da ist es besser, sie ein Jahr durcharbeiten zu lassen, dann vielleicht, sofern die Hündin wirklich fit und gesund ist, mit ihr zwei Würfe hintereinander zu machen, und sie dann wieder ein oder zwei Jahre arbeiten zu lassen. Pro Jahr ein Wurf und dann noch die nötigen Qualifikationsprüfungen draufzusetzen, das ist manchmal schon sehr stressig für eine Hündin. Alternative wäre, daß eine Arbeitshündin kaum oder nur sehr viel weniger Welpen bekommen kann als ihre nichtarbeitenden Kollegin, für eine Arbeitsrasse aber auch keine vernünftige Lösung.

Im Allgemeinen ist es beim DSH so, daß Du Nachzucht von einer Hündin, die nicht präsentiert wird, nicht massenweise verkaufen kannst. Du bist schon gezwungen, die Hündin entweder auf Schauen zu zeigen oder aber im Sport zu präsentieren, und damit regelt sich das mit den 2 Würfen pro Jahr sowieso, das geht dann nämlich nicht oder höchstens mal ausnahmsweise (und in dem Jahr kann die Hündin nicht auf veranstaltungen präsentiert werden). Ansonsten bleibst Du früher oder später auf den Welpen sitzen, und dann regelt sich das mit den zwei Würfen pro Jahr auch irgendwie von selbst...

Viele Grüße

Antje