Bitte Hilfe von SV-lern :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Bitte Hilfe von SV-lern

von Gaby(YCH) am 20. Februar 2001 20:35

Hi sabine,
:
: habe gerade eure Unterhaltung mitgelesen. Sehr aufschlußreich! Wenn ich mit einem DSH liebäugeln würde, würde ich dich um Züchter-Empfehlungen fragen, aber ich bin ja nunmal Berner-süchtig! ;-)

Zuviel der Ehre...;-))
:
: Aber was mir gerade einfällt: Ich lese öfter in der Zeitung unter der Rubrik "Tiermarkt" Anzeigen, die lauten: "Schäferhundwelpen mit roten SV-Papieren zu verkaufen."
Was hat es denn mit diesen "roten" SV-Papieren auf sich??


Ähm, das ist Kör und Leistungszucht. Das bedeutet, das die Hunde nicht nur ein Ausstellungsergebnis haben, sondern auch mindestens die Schutzhund-1-Prüfung (die Eltern natürlich insgesamt mindestens 3 Generationen, glaub ich). Dazu sind sie noch angekört, so eine Art Schau mit kurzer Vorführung im Schutzdienst.

Weiße Papiere besagt, das die Hunde nur ein Ausstellungsergebnis haben - oder auch eine Prüfung, aber nicht angekört sind.

Ist ein bißchen kompliziert...;-)) Macht aber nichts, weil fast alle DSH rote Papiere haben, auch wenn die Prüfungen teilweise nicht so echt sind oder das Röntgenbild...;-((

Grüße, Gaby

von Antje(YCH) am 21. Februar 2001 06:43

Hallo Andrea,

: aber der Zuchtwart muss doch die Welpen abnehmen, warum sagt der da
: nichts?

Der wird diese Welpen dann natürlich nicht zu sehen bekommen haben, die lagen dann wohl immer satt und zufrieden im Körbchen auf einer Wäremflasche im Wohnzimmer oder so...


: Bekommen denn die Welpen die zu einer Amme kommen die vollen Papiere?

Ja natürlich. Deren Abstammung ist ja genauso richtig wie die ihrer Geschwister.


: Und ab wann müssen die von der Mutter weg?

Wenn Welpen zu einer Amme gebracht werden, dann muß das innerhalb der ersten 10 Lebenstage geschehen. Viele Züchter machen das aber nur bis zum 3. oder 5. Lebenstag, weil die Hündinnen die Welpen dann besser annehmen. Der Altersunterschied zuwischen den Ammenwelpen und den eigenen Welpen der Ammenhündin darf auch nicht zu groß sein und die Amme darf insgesamt nicht mehr als 6 Welpen aufziehen (Ammenwelpen und eigene Welpen zusammen). Aber, wie schon gesagt, heute dürfen ja alle Welpen bei der Mutter bleiben, es bleibt dem Züchter überlassen, ob er bei z.B. 12 Welpen einige zu einer Amme gibt oder aber seinen ganzen Wurf lieber selbst intensiv betreut.


: Wie ist das kontrollierbar welche Welpen von der Amme selber sind und
: welche untergelegt?

Die Welpen müssen natürlich irgendwie gekennzeichnet werden, sollten sie alle die gleiche Farbe, Größe und Geschlecht haben. Z.B. kann man den Ammenwelpen Haare irgendwo abrasieren. Ich habe erst einmal Welpen zu einer Amme gebracht (4 Hündinnen aus einem 12er-Wurf), die brauchte ich aber nicht zu kennzeichnen, denn meine waren aus einem reinen Leistungswurf und die Welpen der Amme aus einem reinen Schönheitswurf... *grins*

Viele Grüße

Antje

von Andrea(YCH) am 21. Februar 2001 07:38

Hallo Gaby,
macht doch nichts!

von Andrea(YCH) am 21. Februar 2001 07:41

Wenn Du einen DSH mit roten Papieren ohne Prüfungen oder Ausstellungsergebnis mit einem anderen DSH deckst der auch nichts davon hat bekommen die Welpen "weisse" Papiere vom SV, da ja zumindest die Abstammung nachvollziehbar ist.
Wenn von diesen Welpen einer Prüfung, Ausstellung und Körung schafft können dessen Welpen wieder rote Papiere bekommen.

von Antje(YCH) am 21. Februar 2001 08:03

Hallo Andrea,

: Wenn Du einen DSH mit roten Papieren ohne Prüfungen oder
: Ausstellungsergebnis mit einem anderen DSH deckst der auch nichts davon
: hat bekommen die Welpen "weisse" Papiere vom SV, da ja zumindest die
: Abstammung nachvollziehbar ist.
: Wenn von diesen Welpen einer Prüfung, Ausstellung und Körung schafft
: können dessen Welpen wieder rote Papiere bekommen.

Auch um "weiße" Papiere (Leistungszucht) zu erhalten, müssen beide Elterntiere BH/SchH1 haben, eine Schaubewertung (mind. "g"winking smiley, die Ausdauer- oder HGH-Prüfung und das "a". "Rote Papiere" (Kör-und Leistungszucht) gibt es, wenn beide Elternteile zusätzlich noch angekört sind. Hunde mit "weißen Papieren" können angekört und auf allen Veranstaltung des Zuchtverbandes und der FCI geführt und ausgestellt werden, lediglich die "V-Auslese-Klasse" auf der Hauptzuchtschau ist ihnen versagt. Hat ein Elternteil keine Prüfung, kein "a", keine Schauberwertung oder keine Ausdauer-/HGH-Prüfung, dann erhalten die Welpen keine Ahnentafel, sie können lediglich registriert werden (Zucht, Schau und Teilnahme an Hauptveranstaltungen ist dann mit ihnen nicht möglich).

Viele Grüße

Antje

von Sabine S.(YCH) am 21. Februar 2001 08:14

Hallo Antje, Andrea, Gaby...

Leute, Leute, wer soll sich dann da noch auskennen??
Was versteht man denn bei den DSH unter "Ankörung"?

Bei den Bernern ist das die Zuchttauglichkeitsprüfung, die aus einer Wesensüberprüfung und einer Formwertprüfung besteht.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ankörung sind zwei Ausstellungen mit mindestens "sg" sowie das HD/ED-Gutachten, wobei HD höchstens "L" und ED höchstens Grad 1 sein darf. (zu locker, wie ich finde)

Das scheint bei den DSH ja viiieel komplizierter zu sein. Oder auch alles nur Augenwischerei???

Verwirrte Grüße
Sabine S.

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