Hallo Gaby,
zum einen brauche ich keinen guten Anwalt, denn ich züchte steuer- und anmeldungspflicht-frei, da mein Bestand unter 4 "zuchtfähigen" Hunden liegt. Zum anderen wissen die Leute, die bei unseren Finanzämtern arbeiten, wohl auch ein ganz klein wenig bescheid...
: Und unter die 4-Hunde-Grenze fallen nur ZUCHTFÄHIGE HUNDE - also nicht
: ältere oder kastrierte Tiere oder Mischlinge.
Ich habe keine Mischlinge, meine Hunde werden nur kastriert, wenn medizinische Gründe vorliegen, und ein DSH ist mit 10 Jahren und mehr noch "zuchtfähig"...
: Außerdem muß der Mann gar nichts anmelden, wenn die Hunde seiner Freundin auf ihren Namen laufen. Da ist er falsch informiert worden. Nur wenn die Hunde sein Eigentum sind, muß er sie anmelden.
In diesem Fall hat das Finanzamt sich nach den zur Hundesteuer angemeldeten Hunden gerichtet, und bei uns wird immer nur eine Person pro "Wohneinheit" steuerlich veranlagt. Also "gehörten" die Hunde ihm. Wenn Du Dir mit mir eine Wohung teilen würdest, dann könntest Du Deine Hunde nicht auf Deinen Namen zur Hundesteuer anmelden, sondern ich müßte sie als meine Hunde anmelden. Das ist bei uns halt so, kann aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
: Hier ging es um die Frage, ob Einnahmen aus Hundezucht steuerfrei sind, sofern sie als Hobby gilt.
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: Und die Antwort darauf ist JA - ganz einfach.
Die meisten "Hobbyzüchter" in meinem Bekanntenkreis liegen aber über 3 Hunde, diese Zahl erreichen ja oftmals schon die "Nichtzüchter"...
: Wer mehr als 4 zuchtfähige Hunde hat, ist in meinen Augen kein Hobbyzüchter mehr - und auch nicht in den Augen des Gesetzes.
???!?! Wenn ich zwei Hunde halte (einen jungen und einen "Rentner", der nicht mehr im Sport geführt wird) und mein Lebensabschnittsgefährte ebenfalls (oder der Lebensgefährte hat nur einen Hund und die im gleichen Haus wohnende Tochter oder Mutter einen reinrassigen Schoßmops), und mit einer Hundin wird dann mal ein Wurf gezogen, dann ist man schon ein "Massenzüchter"??!??!? Sorry, aber dann kenne ich mehr "Massenzüchter" als "ordentliche" Hobbyzüchter...
: Übrigens gilt das nur für Züchter - hast Du keinen Zwingernamen angemeldet, dann kannst Du Hunde im Dutzend halten.
Habe aber einen angemeldet...
: Steuerliche Anmeldung ist nicht gleichbedeutend mit Steuern ZAHLEN!!!!
Aber gleichebdeutend damit, daß Deine Finanzen dann überprüft werden können. Und darum ging es ursprünglich! Um die großen Züchter und Deckrüdenhalter, die steuerfrei das Geld in Koffern zur Bank tragen. Das kannst Du nämlich vergessen, so blöde sind die vom Fonanzamt nicht, die wissen inzwischen, bei wem sie wann auf der Matte stehen. Bei dem 4-Hündinnen-Besitzer rücken die zwar nur selten aus, ich denke, mein Bekannter ist schlichtweg angezeigt worden (es lebe der Neid unter den Hundeleuten), zumal ja damals gar keine Welpen mit den Hündinnen gezogen wurden, aber beim DSH-Rüden, der ausdeckt, und bei den Züchtern, die bis vor kurzem um die 20, 25 Würfe im Jahr gezogen hat, da stehe die schon auf der Matte, und das nicht zu knapp.
: Wenn Du nämlich die Zucht anmeldest, kannst DU gleichzeitig die Ausgaben mitabsetzen - mit dem Ergebnis, das Du Verlust hast (zumindest als verantwortungsvoller Züchter) und nach 3 Jahren ohne Gewinn die Zucht wieder als Hobby eingestuft wird, da ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Ich ziehe ja vielleicht gerade mal alle 3 Jahre einen Wurf...
: Wenn Du einen guten Anwalt hättest und Dich mal erkundigt hättest, wüßtest Du das alles.
S.o., ich kann meinen Anwalt auch anders beschäftigen, sollte der sich mal langweilen. Mir geht es nur darum, daß hier nicht weiter verbreitet wird, daß die "großen" SV-Züchter und -deckrüdenhalter allesamt keine Steuer bezahlen müssen auf die Hunderttausende, die sie mit ihren Hunden scheffeln. Das funktioniert nicht, da sorgen schon die lieben Kollegen für...
Viele Grüße
Antje