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Hundezucht & Hundeaufzucht

Hundezucht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Läufigkeit, Trächtigkeit, die richtige Wahl des Zuchtrüden, all das sind Fragen, die sich dabei stellen. Erfahrene Hundezüchter geben gerne Auskunft und verfügen über das notwendige Wissen rund um das Thema Hundezucht und Welpenaufzucht.  
Einkommensteuer für Hundezucht?
19. Juni 2001 08:36

Hallo Antje,

: : Um die Massenzüchter a la von Arlett ging es hier auch gar nicht...
:
: Ähmmm, wenn ich mir die Zuchtbücher ansehe, dann hat gerade dieser Zwinger nur 4 von 25 eingetragenen Würfen im Jahr selbst gezogen, der Rest verteilte sich auf 10 oder 11 andere Tätowierbezirke = Züchter...

Aber Arlett hat mehr als 4 Hunde - oder etwa nicht?


: : Hunde im zuchtfähigen Alter sind übrigens nur Hunde, die laut Zuchtordnung noch zuchtfähig sind - also keine 10 Jahre alte Hündin.
:
: Hat der SV seine Zuchtbestimmungen geändert? Weiß ich ja noch gar nix von, war im letzen Jahr noch nicht so...

Wat der SV macht, weiß ich nicht. Die Zuchtfähigkeit wird doch in erster Linie immer noch von der Biologie bestimmt, oder etwa nicht?

Als nicht zuchtfähig gelten übrigens auch Hunde vor der Geschlechtsreife - oder hat der SV da auch andere Bestimmungen?

Bei bestimmten Rassen darf man mit Hündinnen nur bis 8 Jahre züchten - und danach gelten sie nicht mehr als zuchtfähig - ist so.

:
: : Und ein Mensch, der zwei Deckrüden hält, kann bis zu 120.000 DM STEUERFREI bekommen!
:
: Kenne keinen, der einen DSH-Deckrüden hält (einen, der wirklich auch deckt!) und nur diesen oder max. noch einen einzigen weiteren Hund hat, die Realtität sieht, zumindest in meinem Umfeld, anders aus.

Tja, ich sach nur Lasso vom Kämpchen - den Besitzer kenne ich nämlich. Und der hat sich steuerfrei eine goldene Nase verdient.

: : Ist nun mal so - und wenn DU Dich auf den Kopf stellst und mit den Ohren wackelst.
:
: Ander Leute joggen oder machen Aerobic...
:
Antje, egal, was Du machst - es gibt Gesetze und damit Basta. Und die kannst Du nunmal nicht ändern. Auch die Steuergesetze nicht...;-))

Grüße, Gaby
: Viele Grüße
:
: Antje

19. Juni 2001 09:01

Hallo Gaby,

: Aber Arlett hat mehr als 4 Hunde - oder etwa nicht?

Kann schon sein, viele Leute, die ich kenne, haben mehr als 4 Hunde (weil meistens mehrere Familienmitglieder Hundesport betreiben).


: Wat der SV macht, weiß ich nicht. Die Zuchtfähigkeit wird doch in erster Linie immer noch von der Biologie bestimmt, oder etwa nicht?

*lach* Meine Jagdhündin war das letzt mal trächtig mit ca. 15 Jahren...


: Als nicht zuchtfähig gelten übrigens auch Hunde vor der Geschlechtsreife - oder hat der SV da auch andere Bestimmungen?

Habe bisher noch keine Hündin gesehen, die erst nach dem 24. Monat geschlechtreif wurde. Und das ist beim SV das Mindestalter für die Zucht.


: Bei bestimmten Rassen darf man mit Hündinnen nur bis 8 Jahre züchten - und danach gelten sie nicht mehr als zuchtfähig - ist so.

Beim SV aber nicht...


: : Kenne keinen, der einen DSH-Deckrüden hält (einen, der wirklich auch deckt!) und nur diesen oder max. noch einen einzigen weiteren Hund hat, die Realtität sieht, zumindest in meinem Umfeld, anders aus.
:
: Tja, ich sach nur Lasso vom Kämpchen - den Besitzer kenne ich nämlich. Und der hat sich steuerfrei eine goldene Nase verdient.

Diese Leute kannst Du aber unter den knapp hunderttausend SV-Mitgliedern an einer Hand abzählen. Ein Sechser im Lotto oder daß Du vom Blitz erschlagen wirst ist wohl warscheinlicher...


: Antje, egal, was Du machst - es gibt Gesetze und damit Basta. Und die kannst Du nunmal nicht ändern. Auch die Steuergesetze nicht...

Und die Gesetze werden auch immer und überall gleich ausgelegt, daß kennt man ja, deswegen ähneln sich Gerichturteile mit ähnlichen Fällen ja auch immer so... *lach* Falls ich mal Probleme damit bekomme und unsere Steuerfuzzis damit auch nicht weiterwissen, kann ich ja Deinen Anwalt anrufen (Bist Du eigentlich prozentual an der Kanzlei beteiligt...?)


Viele Grüße

Antje


19. Juni 2001 09:19

Hallo Antje,
:
: : Aber Arlett hat mehr als 4 Hunde - oder etwa nicht?
:
: Kann schon sein, viele Leute, die ich kenne, haben mehr als 4 Hunde (weil meistens mehrere Familienmitglieder Hundesport betreiben).
:
Der Unterschied ist aber, das diese nicht züchten.

: : Wat der SV macht, weiß ich nicht. Die Zuchtfähigkeit wird doch in erster Linie immer noch von der Biologie bestimmt, oder etwa nicht?
:
: *lach* Meine Jagdhündin war das letzt mal trächtig mit ca. 15 Jahren...

Und welcher Hündin kann erst nach 24 Monaten trächtig werden, siehe Deinen Kommentar weiter unten?
Als zuchtfähig gilt, was im Rahmen Deiner Zucht erlaubt ist. Was darunter oder drüber ist, gilt nicht im Zusammenhang mit der 4-Hunde-Grenze.

:
: : Als nicht zuchtfähig gelten übrigens auch Hunde vor der Geschlechtsreife - oder hat der SV da auch andere Bestimmungen?
:
: Habe bisher noch keine Hündin gesehen, die erst nach dem 24. Monat geschlechtreif wurde. Und das ist beim SV das Mindestalter für die Zucht.

Na bitte - und bis zu welchem Alter darfst DU laut SV züchten? Darüber gilt auch nicht mehr als zuchtfähig.

: : Bei bestimmten Rassen darf man mit Hündinnen nur bis 8 Jahre züchten - und danach gelten sie nicht mehr als zuchtfähig - ist so.
:
: Beim SV aber nicht...

Da gibts auch ne Grenze. Und hier wurde nicht speziell nach dem SV gefragt, sondern allgemein.


: : : Kenne keinen, der einen DSH-Deckrüden hält (einen, der wirklich auch deckt!) und nur diesen oder max. noch einen einzigen weiteren Hund hat, die Realtität sieht, zumindest in meinem Umfeld, anders aus.
: :
: : Tja, ich sach nur Lasso vom Kämpchen - den Besitzer kenne ich nämlich. Und der hat sich steuerfrei eine goldene Nase verdient.
:
: Diese Leute kannst Du aber unter den knapp hunderttausend SV-Mitgliedern an einer Hand abzählen. Ein Sechser im Lotto oder daß Du vom Blitz erschlagen wirst ist wohl warscheinlicher...

Ja und? Fakt ist, das es diese Leute gibt. Und wer 3 oder mehr Deckrüden hält, selber aber nicht züchtet, kann die Einnahmen steuerfrei einstecken.
Ein Züchter kann das auch bis 4 Zuchtfähige Hunde. Und danach muß er eine Buchhaltung vorlegen. Gerade beim DSH werden die Kosten in der Regel die Einnahmen übersteigen mit dem Resultat, das es spätestens nach 3 Jahren mit Verlust wieder als Hobbyzucht gilt.

:
: : Antje, egal, was Du machst - es gibt Gesetze und damit Basta. Und die kannst Du nunmal nicht ändern. Auch die Steuergesetze nicht...
:
: Und die Gesetze werden auch immer und überall gleich ausgelegt, daß kennt man ja, deswegen ähneln sich Gerichturteile mit ähnlichen Fällen ja auch immer so... *lach*

Hat doch damit nichts zu tun. Ist doch logisch, wer wesentlich mehr als 4 Hunde hält, wie z.B. der Albrecht und trotzdem Verlust hat, wird mit Sicherheit Besuch von der Steuerprüfung bekommen.

Wer aber z.B. 3 Hündinnen hält, diese jede Hitze belegt usw, macht Gewinn und diesen ganz legal steuerfrei.


Falls ich mal Probleme damit bekomme und unsere Steuerfuzzis damit auch nicht weiterwissen, kann ich ja Deinen Anwalt anrufen (Bist Du eigentlich prozentual an der Kanzlei beteiligt...?)

Wieso mein Anwalt? An welcher Kanzlei soll ich prozentual beteiligt sein? Ich bin im Bereich Steuern und Finanzen tätig.
Man muß nicht studiert haben, um etwas zu wissen, es reicht schon, wenn man sich ständig mit der MAterie beschäftigt.

Grüße, gaby

19. Juni 2001 09:56

Hallo Gaby,

: : Kann schon sein, viele Leute, die ich kenne, haben mehr als 4 Hunde (weil meistens mehrere Familienmitglieder Hundesport betreiben).
: :
: Der Unterschied ist aber, das diese nicht züchten.

Wenn sie es aber doch mal tun, sind sie, schon nur einem Wurf, steuerpflichtig...


: Als zuchtfähig gilt, was im Rahmen Deiner Zucht erlaubt ist. Was darunter oder drüber ist, gilt nicht im Zusammenhang mit der 4-Hunde-Grenze.

Eben. Und das ist z.B. beim DSH ALLES weibliche ab 2 Jahre aufwärts...


: Na bitte - und bis zu welchem Alter darfst DU laut SV züchten? Darüber gilt auch nicht mehr als zuchtfähig.

Nochmal: es ist kein Alter vorgegeben, in welchem nicht mehr grzüchtet werden darf; eine Hündin ist beim SV ab dem 24. Lenebsmonat IMMER im zuchtfähigen Alter.


: Da gibts auch ne Grenze.

NOCHMAL: Nein, es gibt keine Grenze!


: Ja und? Fakt ist, das es diese Leute gibt. Und wer 3 oder mehr Deckrüden hält, selber aber nicht züchtet, kann die Einnahmen steuerfrei einstecken.

Irgendwo stand mal in einem unserer Landesgesetze etwas von "mehr als 3 Hündinnen im "zuchtfähigen" Alter" und/oder "mehr als 2 Zuchtrüden" in Zusammenhang mit Steuer/Gewerbe, bin mir da relativ sicher...


: Ein Züchter kann das auch bis 4 Zuchtfähige Hunde. Und danach muß er eine Buchhaltung vorlegen.

3...


: Hat doch damit nichts zu tun. Ist doch logisch, wer wesentlich mehr als 4 Hunde hält, wie z.B. der Albrecht und trotzdem Verlust hat, wird mit Sicherheit Besuch von der Steuerprüfung bekommen.

Albrecht? Der von Aldi...???!?



: Wer aber z.B. 3 Hündinnen hält, diese jede Hitze belegt usw, macht Gewinn und diesen ganz legal steuerfrei.

Wer 3 Hündinnen in der Zucht stehen hat, hat normalerweise mehr als diese 3 Hündinnen.


: Wieso mein Anwalt? An welcher Kanzlei soll ich prozentual beteiligt sein?


Mir kam so der Verdacht, weil man gerade immer DEN fragen sollte. Muß ja irgend 'nen Grund haben...


: Man muß nicht studiert haben, um etwas zu wissen, es reicht schon, wenn man sich ständig mit der MAterie beschäftigt.

Das tun andere auch, die aber anscheiend Deiner Meinung nach keine Ahnung haben. Ist es nicht vielleicht doch möglich, daß manche Dinge von einzelnen Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt werden, mal mehr und mal weniger eng???


Viele Grüße

Antje

19. Juni 2001 10:07

Hallo Antje,

: : : Kann schon sein, viele Leute, die ich kenne, haben mehr als 4 Hunde (weil meistens mehrere Familienmitglieder Hundesport betreiben).
: : :
: : Der Unterschied ist aber, das diese nicht züchten.
:
: Wenn sie es aber doch mal tun, sind sie, schon nur einem Wurf, steuerpflichtig...
:
Ist so auch nicht richtig. Schau doch mal nach oder hast Du keine Unterlagen?

: : Als zuchtfähig gilt, was im Rahmen Deiner Zucht erlaubt ist. Was darunter oder drüber ist, gilt nicht im Zusammenhang mit der 4-Hunde-Grenze.
:
: Eben. Und das ist z.B. beim DSH ALLES weibliche ab 2 Jahre aufwärts...
:
: : Na bitte - und bis zu welchem Alter darfst DU laut SV züchten? Darüber gilt auch nicht mehr als zuchtfähig.
:
: Nochmal: es ist kein Alter vorgegeben, in welchem nicht mehr grzüchtet werden darf; eine Hündin ist beim SV ab dem 24. Lenebsmonat IMMER im zuchtfähigen Alter.

Beim SV - aber nicht bei allen anderen Rassen dieser Welt!
:

: : Da gibts auch ne Grenze.
:
: NOCHMAL: Nein, es gibt keine Grenze!

Doch, im allgemeinen schon. Ich rede hier nicht nur vom SV.
:
: :
Ja und? Fakt ist, das es diese Leute gibt. Und wer 3 oder mehr Deckrüden hält, selber aber nicht züchtet, kann die Einnahmen steuerfrei einstecken.
:
: Irgendwo stand mal in einem unserer Landesgesetze etwas von "mehr als 3 Hündinnen im "zuchtfähigen" Alter" und/oder "mehr als 2 Zuchtrüden" in Zusammenhang mit Steuer/Gewerbe, bin mir da relativ sicher...

Relativ oder richtig sicher? Wo? Paragraph? Es gibt ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichtes dazu, da steht drin 4.
:
: : Ein Züchter kann das auch bis 4 Zuchtfähige Hunde. Und danach muß er eine Buchhaltung vorlegen.
:
: 3...

Siehe oben - das Bundefinzanzgericht ist die letzte Instanz - siehst Du jetzt gerade aktuell zur Entscheidung in Sachen Unterhalt.

Wenn das sagt, das ist so und so, dann gilt das und nicht ein Gesetz, wo vorher was anderes drinsteht. Wie gesagt, nimm Dir als Beispiel die aktuelle Entscheidung zum Unterhalt und dann das Gesetz dazu.


: : Hat doch damit nichts zu tun. Ist doch logisch, wer wesentlich mehr als 4 Hunde hält, wie z.B. der Albrecht und trotzdem Verlust hat, wird mit Sicherheit Besuch von der Steuerprüfung bekommen.
:
: Albrecht? Der von Aldi...???!?

von der Düsselquelle.

: : Wer aber z.B. 3 Hündinnen hält, diese jede Hitze belegt usw, macht Gewinn und diesen ganz legal steuerfrei.
:
: Wer 3 Hündinnen in der Zucht stehen hat, hat normalerweise mehr als diese 3 Hündinnen.

Hätte könnte würde sollte....Das Beispiel geht von 4 Hündinnen und nicht mehr im ZUCHTFÄHIGEM ALTER aus!!!!!
:

: : Wieso mein Anwalt? An welcher Kanzlei soll ich prozentual beteiligt sein?
:
:
: Mir kam so der Verdacht, weil man gerade immer DEN fragen sollte. Muß ja irgend 'nen Grund haben...

Weil der Mann DIE Koryphäe in Sachen Steuerprüfung/Steuerfahndung ist.
:

: : Man muß nicht studiert haben, um etwas zu wissen, es reicht schon, wenn man sich ständig mit der MAterie beschäftigt.
:
: Das tun andere auch, die aber anscheiend Deiner Meinung nach keine Ahnung haben. Ist es nicht vielleicht doch möglich, daß manche Dinge von einzelnen Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt werden, mal mehr und mal weniger eng???

Entscheidend ist die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes dazu - und da können die Finanzämter gar nichts gegen machen.

Grüße, Gaby

19. Juni 2001 11:34

Hallo Gaby,

wir sollten langsam aufhören, Haare zu spalten, sonst hetzt Rolf noch den Herrn Banzinger auf uns und mit dem ist nicht zu spaßen!

Fakt ist, daß man als Züchter sehr schnell unter die Gewerbepflicht fällt (schon bei großen Rassen, erst recht bei kleineren, wo "einer mehr" nicht auffällt und/oder wo die ganze Familie hundebesessen ist), selbst wenn man nur ab und an mal einen Wurf aufzieht. Fakt ist auch, daß einige ganz ganz wenige Züchter/Deckrüdenbesitzer (auf die breite Masse aller Züchter gesehen) wirklich gutes Geld mit ihren Hunden verdienen. Fakt ist weiterhin, daß Hundehaltung und auch -zucht Geld kostet, i.d.R. sehr viel mehr als sie abwirft . Alle diese Dinge sind auch unseren Finanzamtfritzen bekannt und die wissen inzwischen sehr genau, wo es was zu holen gibt und wo nicht. Die Möglichkeiten zur Kontrolle haben sie sehr wohl, wie gesagt, man hat bei mehr als einer hundebesessenen Person im Haushalt das Limit dafür schnell erreicht und der Neid der "Kollegen" sorgt für ein übriges, so daß die schon wissen, wo es sich zu Kontrollieren lohnt und wo der ganze Spaß nix bringt außer Arbeit. Demjenigen, der das große Los gezogen hat mit einem einzelnen Welpen, den er vom Züchter holt, den er großzieht, ausbildet und präsentiert, der nur diesen einen Hund besitzt und keinen anderen, und der dann der ultimative Vererber wird (bleiben wir mal beim SV, bei anderen Rassen sind die Decksprünge pro Rüde sowieso starkt begrenzt, Hovawarte z.B. dürfen meines Wissens nur 10 Decksprünge im Leben ableisten, beim Mali ist mit Körung 1 nach 10 Deckakten Schluß, nach Körung 2 nach weitern 10 Deckakten, soll ein Rüde zeitlebens decken dürfen, braucht er die Körung 3, und die ist nicht so einfach usw...), dem sei's von Herzen gegönnt, das ist wirklich seltener als der Sechser im Lotto. Bei den anderen hingegen, die das große Los gezogen zu haben scheinen, ist längst nicht alles brutto = netto, auch wenn andere das in ihrem Neid manchmal denken...

Viele Grüße

Antje