Hallo Antje,
: : : Kann schon sein, viele Leute, die ich kenne, haben mehr als 4 Hunde (weil meistens mehrere Familienmitglieder Hundesport betreiben).
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: : Der Unterschied ist aber, das diese nicht züchten.
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: Wenn sie es aber doch mal tun, sind sie, schon nur einem Wurf, steuerpflichtig...
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Ist so auch nicht richtig. Schau doch mal nach oder hast Du keine Unterlagen?
: : Als zuchtfähig gilt, was im Rahmen Deiner Zucht erlaubt ist. Was darunter oder drüber ist, gilt nicht im Zusammenhang mit der 4-Hunde-Grenze.
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: Eben. Und das ist z.B. beim DSH ALLES weibliche ab 2 Jahre aufwärts...
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: : Na bitte - und bis zu welchem Alter darfst DU laut SV züchten? Darüber gilt auch nicht mehr als zuchtfähig.
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: Nochmal: es ist kein Alter vorgegeben, in welchem nicht mehr grzüchtet werden darf; eine Hündin ist beim SV ab dem 24. Lenebsmonat IMMER im zuchtfähigen Alter.
Beim SV - aber nicht bei allen anderen Rassen dieser Welt!
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: : Da gibts auch ne Grenze.
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: NOCHMAL: Nein, es gibt keine Grenze!
Doch, im allgemeinen schon. Ich rede hier nicht nur vom SV.
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Ja und? Fakt ist, das es diese Leute gibt. Und wer 3 oder mehr Deckrüden hält, selber aber nicht züchtet, kann die Einnahmen steuerfrei einstecken.
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: Irgendwo stand mal in einem unserer Landesgesetze etwas von "mehr als 3 Hündinnen im "zuchtfähigen" Alter" und/oder "mehr als 2 Zuchtrüden" in Zusammenhang mit Steuer/Gewerbe, bin mir da relativ sicher...
Relativ oder richtig sicher? Wo? Paragraph? Es gibt ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichtes dazu, da steht drin 4.
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: : Ein Züchter kann das auch bis 4 Zuchtfähige Hunde. Und danach muß er eine Buchhaltung vorlegen.
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: 3...
Siehe oben - das Bundefinzanzgericht ist die letzte Instanz - siehst Du jetzt gerade aktuell zur Entscheidung in Sachen Unterhalt.
Wenn das sagt, das ist so und so, dann gilt das und nicht ein Gesetz, wo vorher was anderes drinsteht. Wie gesagt, nimm Dir als Beispiel die aktuelle Entscheidung zum Unterhalt und dann das Gesetz dazu.
: : Hat doch damit nichts zu tun. Ist doch logisch, wer wesentlich mehr als 4 Hunde hält, wie z.B. der Albrecht und trotzdem Verlust hat, wird mit Sicherheit Besuch von der Steuerprüfung bekommen.
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: Albrecht? Der von Aldi...???!?
von der Düsselquelle.
: : Wer aber z.B. 3 Hündinnen hält, diese jede Hitze belegt usw, macht Gewinn und diesen ganz legal steuerfrei.
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: Wer 3 Hündinnen in der Zucht stehen hat, hat normalerweise mehr als diese 3 Hündinnen.
Hätte könnte würde sollte....Das Beispiel geht von 4 Hündinnen und nicht mehr im ZUCHTFÄHIGEM ALTER aus!!!!!
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: : Wieso mein Anwalt? An welcher Kanzlei soll ich prozentual beteiligt sein?
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: Mir kam so der Verdacht, weil man gerade immer DEN fragen sollte. Muß ja irgend 'nen Grund haben...
Weil der Mann DIE Koryphäe in Sachen Steuerprüfung/Steuerfahndung ist.
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: : Man muß nicht studiert haben, um etwas zu wissen, es reicht schon, wenn man sich ständig mit der MAterie beschäftigt.
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: Das tun andere auch, die aber anscheiend Deiner Meinung nach keine Ahnung haben. Ist es nicht vielleicht doch möglich, daß manche Dinge von einzelnen Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt werden, mal mehr und mal weniger eng???
Entscheidend ist die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes dazu - und da können die Finanzämter gar nichts gegen machen.
Grüße, Gaby