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Hundezucht & Hundeaufzucht

Hundezucht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Läufigkeit, Trächtigkeit, die richtige Wahl des Zuchtrüden, all das sind Fragen, die sich dabei stellen. Erfahrene Hundezüchter geben gerne Auskunft und verfügen über das notwendige Wissen rund um das Thema Hundezucht und Welpenaufzucht.  
Einkommensteuer für Hundezucht?
19. Juni 2001 11:46

Hallo Antje,
:
: wir sollten langsam aufhören, Haare zu spalten, sonst hetzt Rolf noch den Herrn Banzinger auf uns und mit dem ist nicht zu spaßen!


wer spaltet denn? Die frage war, ob Hundezucht als Hobby einkommensteuerpflichtig ist. Und die Antwort darauf ist nein - schlicht und ergreifend.

Du übersiehst, das Steuerpflicht nicht gleich Steuerzahlung heißt - wenn Du ein Gewerbe betreibst, dann muß der Erlös aus dem Gewerbe in der Einkommensteuerveranlagung mit berücksichtigt werden.

Da aber die meisten Züchter, die seriös züchten, auch oberhalb der 4-Hunde-Grenze keinen Überschuß haben, weil sie die Kosten dagegenrechnen dürfen, wird also logischerweise keine Einkommensteuer auf den Verlust erhoben - im Gegenteil, sie vermindert sogar das zu versteuernde Einkommen!

Da ich selber ein Gewerbe angemeldet habe, kann ich Dir sogar den eigenen Steuerbescheid dafür zeigen.


Die Antwort auf die Frage, ob Hundezucht einkommensteuerpflichtig ist, kann also weiterhin mit Nein beantwortet werden - da selbst Züchter mit Anmeldepflicht, sofern sie seriös züchten, keine Überschüsse erwirtschaften, die dem zu versteuerndem Einkommen zugerechnet werden können.

Bei Massenvermehrern fällt in der Regel ein Erlös an - aber das Thema hatten wir unter Hundezucht als GmbH schon mal.


Grüße, gaby

19. Juni 2001 12:09

Hi Gaby

Ich dränge mich mit einer Frage dazwischen :-):

Wenn ein Züchter mehr als 4 zuchtfähige Hunde hält und mit diesen auch züchtet, sind die erwirtschafteten Einnahmen einkommensteuerpflichtig.(?) (Einnahmen-Ausgaben erstmal nicht berücksichtigt)

Wer steuerpflichtig ist, muss dem Finanzamt gegenüber die entsprechenden Angaben machen, unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt worden ist oder nicht.(?)

Mir qualmt schon der Rauch aus den Ohren ;-).

Viele Grüße

Porcha & Dino



19. Juni 2001 12:50

Hi Porcha,

: Ich dränge mich mit einer Frage dazwischen :-):

aber gerne...;-))


: Wenn ein Züchter mehr als 4 zuchtfähige Hunde hält und mit diesen auch züchtet, sind die erwirtschafteten Einnahmen einkommensteuerpflichtig.(?) (Einnahmen-Ausgaben erstmal nicht berücksichtigt)

Grundsätzlich ja - aber vorausgesetzt, das überhaupt etwas übrig bleibt. Züchtet dieser Züchter aber schon länger als 3 Jahre und hat in diesen Zeiten keinen Gewinn erwirtschaftet, wird die Gewerbetätigkeit wieder aberkannt und die Zucht gilt ab dann bis zum jüngsten Gericht als Hobby...;-))

Also lautet die Antwort eigentlich: Grundsätzlich nein...;-))


Hintergrund ist folgender: Wer mit mehr als 4 Hunden eine Zucht betreibt, dem wird eine Gewinnabsicht unterstellt, als solche ist es ein Gewerbe und damit steuerpflichtig. Wer aber ein Gewerbe anmelden will, muß aber eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Kommt dann nur Verlust heraus, wird die Gewinnerzielung als nicht gewollt angesehen und damit auch die gewerbliche Tätigkeit nicht.

Das gilt nur für Einzelunternehmer, also einzelne natürliche Personen, nicht für juristische Personen, also für Gesellschaften wie GmbH usw.!!!


: Wer steuerpflichtig ist, muss dem Finanzamt gegenüber die entsprechenden Angaben machen, unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt worden ist oder nicht.(?)

Hier mal ein uneingeschränktes, einfaches Ja. Wenn Du Geld verdienst, bist Du erstmal steuerpflichtig - DU mußt die Angaben daher machen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Du Steuern überhaupt zahlen mußt.


Da bin ich ein gutes Beispiel: Ich hab ein Gewerbe angemeldet, hab aber letztes Jahr keinen Gewinn gehabt - muß aber eine Steuererklärung machen und auch eine Anlage bei der Einkommensteuererklärung beifügen - einfach aufgrund der Anmeldung.
Die festgesetzte Steuer ist also 0,00...;-))


: Mir qualmt schon der Rauch aus den Ohren ;-).


Echt? Ich mach sowas beruflich...;-))

Grinse-Grüße, Gaby

19. Juni 2001 14:57

Hi Gaby

: aber gerne...;-))

Na gut, wenn Du's sagst :-). Dann lege ich mal los...

: Hintergrund ist folgender: Wer mit mehr als 4 Hunden eine Zucht betreibt, dem wird eine Gewinnabsicht unterstellt, als solche ist es ein Gewerbe und damit steuerpflichtig.

Das heißt, der Züchter muss grundsätzlich erst einmal ein Gewerbe anmelden?

: Wer aber ein Gewerbe anmelden will, muß aber eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Kommt dann nur Verlust heraus, wird die Gewinnerzielung als nicht gewollt angesehen und damit auch die gewerbliche Tätigkeit nicht.

Also nach 3 Jahren Verlust, wird die Zucht als Hobby eingestuft?

: Hier mal ein uneingeschränktes, einfaches Ja. Wenn Du Geld verdienst, bist Du erstmal steuerpflichtig - DU mußt die Angaben daher machen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Du Steuern überhaupt zahlen mußt.

*pling* - das war der Groschen :-).

: Echt? Ich mach sowas beruflich...;-))

Also Steuern sind auf meiner To Do Liste immer ganz weit unten :-).

Viele Grüße

Porcha & Dino