Hi Porcha,
: Ich dränge mich mit einer Frage dazwischen :-):
aber gerne...;-))
: Wenn ein Züchter mehr als 4 zuchtfähige Hunde hält und mit diesen auch züchtet, sind die erwirtschafteten Einnahmen einkommensteuerpflichtig.(?) (Einnahmen-Ausgaben erstmal nicht berücksichtigt)
Grundsätzlich ja - aber vorausgesetzt, das überhaupt etwas übrig bleibt. Züchtet dieser Züchter aber schon länger als 3 Jahre und hat in diesen Zeiten keinen Gewinn erwirtschaftet, wird die Gewerbetätigkeit wieder aberkannt und die Zucht gilt ab dann bis zum jüngsten Gericht als Hobby...;-))
Also lautet die Antwort eigentlich: Grundsätzlich nein...;-))
Hintergrund ist folgender: Wer mit mehr als 4 Hunden eine Zucht betreibt, dem wird eine Gewinnabsicht unterstellt, als solche ist es ein Gewerbe und damit steuerpflichtig. Wer aber ein Gewerbe anmelden will, muß aber eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Kommt dann nur Verlust heraus, wird die Gewinnerzielung als nicht gewollt angesehen und damit auch die gewerbliche Tätigkeit nicht.
Das gilt nur für Einzelunternehmer, also einzelne natürliche Personen, nicht für juristische Personen, also für Gesellschaften wie GmbH usw.!!!
: Wer steuerpflichtig ist, muss dem Finanzamt gegenüber die entsprechenden Angaben machen, unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt worden ist oder nicht.(?)
Hier mal ein uneingeschränktes, einfaches Ja. Wenn Du Geld verdienst, bist Du erstmal steuerpflichtig - DU mußt die Angaben daher machen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Du Steuern überhaupt zahlen mußt.
Da bin ich ein gutes Beispiel: Ich hab ein Gewerbe angemeldet, hab aber letztes Jahr keinen Gewinn gehabt - muß aber eine Steuererklärung machen und auch eine Anlage bei der Einkommensteuererklärung beifügen - einfach aufgrund der Anmeldung.
Die festgesetzte Steuer ist also 0,00...;-))
: Mir qualmt schon der Rauch aus den Ohren ;-).
Echt? Ich mach sowas beruflich...;-))
Grinse-Grüße, Gaby