Ehrliche Welpenkäufer? :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Ehrliche Welpenkäufer?

von Kathi(YCH) am 26. März 2002 20:10

Hi Tina,

: Doch, ich denke schon, dass das hilfreich ist. Wenn jemand einen Welpen, zu 1000 Euro kauft, wird er ihn sicher nicht am Zaun des Tierheimes aussetzen, wenn er den Hund dem Züchter geben kann und dafür die 1000 Euro zurück bekommt.

Da hast Du wohl nicht ganz Unrecht. Mit der Klausel habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt, denke aber das es eine Überlegung wert ist.

vielen Dank für die Anregung!

Grüße
Kathi

von Elke R.(YCH) am 27. März 2002 06:14

: hei
: wäre verpflichtet.und wenn ers doch nicht tut,dann kannst du ausser zum anwalt nichts tun,und hund ist trotzdem weg.soviel zu vertrag und verpflichtet.

Hallo Pat

Wenn Du auch meine anderen Postings gelesen hättest, hättest Du erfahren, daß diese Klausel rechtskraft hat und ein Verkauf, bei dem ich nicht um meine Zustimmung, bzw. Rücktritt vom Vorkaufsrecht gefragt wurde, nichtig ist. Zu Deutsch: Wenn ich erfahre, daß der Hund verkauft wurde, ohne daß ich informiert wurde und vom Vorkaufsrecht zurückgetreten wäre, kann ich vom neuen Besitzer den Hund einklagen und werde ihn auch bekommen.

Die Vorkaufsklausel ist zumindest in Österreich durchjudiziert und damit bislang das Sicherste, das ich kenne.

Liebe Grüße

Elke

von Elke R.(YCH) am 27. März 2002 06:22

Hallo Evelyn

Nur mal um eines klarzustellen, eine 100% Absicherung gibt es nicht. Außerdem würde ich keine Probleme damit haben, wenn der Hund an einen guten Platz weitergegeben wird. Informieren müßte er mich allerdings trotzdem, weil das Vorkaufsrecht nicht durch die Schenkung erlischt. Sprich, wenn der neue Besitzer den Hund verkaufen will, fängt sich das Rädchen von vorne zu drehen an.

Und in der Regel habe ich die Erfahrung gemacht, daß die Leute, wenn sie den Hund abgeben mußten, froh waren, von mir zumindest den Welpenpreis zurückzubekommen. Vielleicht hatte ich ja auch solche "Ausnahmekäufer"?

Liebe Grüße

Elke

von Pat(YCH) am 27. März 2002 07:23

hei
ich auch.und deswegen habe ich mich entschieden.
gruss pat

von Pat(YCH) am 27. März 2002 07:29


: Wenn Du auch meine anderen Postings gelesen hättest,

moin
habe ich.

Zu Deutsch: Wenn ich erfahre, daß der Hund verkauft wurde, ohne daß ich informiert wurde und vom Vorkaufsrecht zurückgetreten wäre, kann ich vom neuen Besitzer den Hund einklagen und werde ihn auch bekommen.

wieviel bsp möchtest du,die belegen,daß es eben nicht so ist?einklagen kannst du,recht haben auch,aber wenn hund weg,dann weg,da hilft alles nix.entweder wirklich weg,oder es wird verschleiert,und da gibtes 1000 und eine möglichkeit,kein problem.
:
lg pat

von Tina + Flint(YCH) am 27. März 2002 07:55

Hi Kathi

: : Doch, ich denke schon, dass das hilfreich ist. Wenn jemand einen Welpen, zu 1000 Euro kauft, wird er ihn sicher nicht am Zaun des Tierheimes aussetzen, wenn er den Hund dem Züchter geben kann und dafür die 1000 Euro zurück bekommt.
:
: Da hast Du wohl nicht ganz Unrecht. Mit der Klausel habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt, denke aber das es eine Überlegung wert ist.

Der Haken liegt natürlich darin, dass Du den ganzen Welpenpreis wieder zurückzahlst und ev. einen erwachsenen, schwierigen Hund am Hals hast - mal ganz hart ausgedrückt. Du hast drei Akitas, ich weiss nicht, wie einfach es wäre, z.B. einen erwachsenen Rückgabe-Hund ins Rudel zu integrieren. Mein erwachsener Lapinporokoira-Rüde hatte keine grosse Freude, als sein pubertierender Sohn zurück kam und ich war dann sehr froh, dass mein Bruder den Junior übernahm.

Liebe Grüsse
Tina + Flint

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