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Hundezucht & Hundeaufzucht

Hundezucht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Läufigkeit, Trächtigkeit, die richtige Wahl des Zuchtrüden, all das sind Fragen, die sich dabei stellen. Erfahrene Hundezüchter geben gerne Auskunft und verfügen über das notwendige Wissen rund um das Thema Hundezucht und Welpenaufzucht.  
Ehrliche Welpenkäufer?
24. März 2002 08:05

hi

na ja - sehr realistisch ist so ein vetrag sicher nicht.
es dürften dsa nur sehr wenige drauf eingehen, wenn überhaupt jemand.
und dann müsste noch geprüft werden, ob sowas nicht sittenwidrig ist. mit solchen verträgen kann man sich bös in die nesseln setzen.
obwohl ich natürlich auch versuche, meine verträge so gut wie möglich zu gestalten.

gruss

robert


24. März 2002 08:27

hi

also die meisten züchter nehmen einen hund in notfällen wieder bei sich auf. ich habe selbst erst eine 5 jährige hündin im letzten jahr zurück genommen, weil die besitzerin schwer krank wurde und keinen hund mehr halten kann.
mit viel aufwand (nicht nur von mir) konnte ich ein gutes neues zuhause für die hündin finden in dem sie sich wohl fühlt und sie wohnt jetzt wieder bei ganz ganz netten leuten.


aber bitte - geld zahlen dafür ?? also das wär mir nun nicht im traum eingefallen. kein realistischer gedanke. wäre auch moralisch nicht in ordnung denke ich.
wen überhaupt geld, dann hätte ich von den neuen besitzern eine spende ans tierheim erbeten (habe ich drauf verzichtet weil die selber im tierschutz aktiv sind) oder von den alten besitzern das gleiche (hab ich auch drauf verzichtet weil man mit dem verlust des hunde gestraft genug ist). und wofür hätte ich was zahlen sollen? dafür dass ich die ganze vermittlungsarbeit hatte und der hund ein halbes jahr bei mir gewohnt hat? mach ich ja gern, aber dafür zahl ich nicht noch was.

gruss

robert


24. März 2002 09:00

Hi Evelyn,

: wuerde ich auch tun,

ist ja auch Deine Entscheidung ;-)

: trotzdem standen da sachen drin wie,
: lebenslangs zutrittsrecht vom zuechter in meine wohnverhaeltnisse.
: im ersten halben jahr koenne er mir den hund wieder wegnehmen,
: wenn ich den hund nicht artgerecht halte
: falls ich den hund zu tierversuchszwecken
: hergebe, muss ich das dreifache anvertragsstrafe zahlen.
: neben dem ueblichen hd ed, wesenstest usw
: wir hatten den vertrag erst gesehen, als wir den hund abgeholt haben.

Na, so würde ich es nicht machen. Mir ist aber eine Nachzuchtkontrolle wichtig und das der Hund nicht ohne mein Wissen weiterverscherbelt oder abgegeben wird. Probezeit von 1/2 Jahr finde ich auch OK. Wer seinen Hund anständig hält hat da doch nichts zu befürchten.
Zutrittsrecht zu jeder Zeit halte ich echt für Übertrieben.
Meine Welpenkäufer werden aber nicht mit dem Vertrag "überrumpelt" - obwohl man auch da als Käufer immer noch "nein, danke" sagen kann. Ich verschicke meine Verträge als vorläufigen Vertrag an den Käufer. So kann er sich alles in ruhe durchlesen und überlegen ob er damit leben kann oder nicht.
Ich habe mir auch ein Online-Bewerbungsformular entworfen. Darin sind Fragen z.B. zur Wohnsituation, zur Familie, Platz, Zeit usw. Dadurch läßt sich sicher schon einiges Kanalisieren.

: ich also meinen otto drunter und nix wie weg,
: es bliebt ein schaler beigeschmack, zumindestens bei mir.

Wenn ich bedenken hätte, würde ich wieder gehen. Mal eben so - und mit Beigeschmack - unterschreibe ich nix.

: bei meiner neuen zuechterin musste ich gar nichts unterschreiben,
: das ich den hund roentge ist klar, dass der hund zum wesenstest kommt auch,

das ist aber nicht bei jedem Käufer klar. Anfangs nicken die alles ab - später aber mußt Du betteln gehen um den Hund zum Röntgen zu bekommen. Hast Du den Hund mit Kaufvertrag gekauft, hast Du keinerlei Möglichkeit auf das Röntgen zu bestehen :-(

: mein hund kommt auch nicht zu tierversuchszwecken irgendwo hin,
: und falls er wirklich mal weg muss, weil man weis ja nie im leben wie es so kommt.
: ( es muesste aber schon ganz schoen derb kommen)
: kaemme er erst zu ihr, dass ist ganz klar, falls ich mich oder mein mann nicht mehr um die vermittlung kuemmern koennten, immer mit ihrem einverstaendniss natuerlich.

Ja, das wäre mich mich auch alles selbstverständlich - für andere aber eben nicht! Und das kannst Du den Leuten auch nicht immer nach 1 oder 2 Besuchen an der Nasenspitze ansehen. Da gehe ich lieber auf Nr. Sicher. Wenn es denn Käufer sind welche sowieso alles mitmachen ist es ja auch OK - die müssen sich aber auch nicht über meinen Vertrag aufregen sondern können die Punkte einfach akzeptieren weil es eh ihre Linie ist.
Es kommt ja immer ganz darauf an WIE man so einen Vertrag gestaltet und wie das Gegenüber damit umgeht. Wer sich bei Punkten wie Nachzuchtkontrolle und Vorkaufsrecht des Züchters sträubt würde bei mir eh keinen Hund bekommen.

Gruß
Kathi

24. März 2002 09:05

Hi Evelyn,

leider bist Du nicht die EINZIGE Hundehalterin in Deutschland. Von Deiner Sorte gibt es einfach zu wenig :-)
Im Normalfall klappt zwar alles wunschgemäß, aber leider gibt es viele Ausnahmen. Und die erkennt man oft erst wenn es zu spät ist. Zum Wohle des HUndes möchte ich mich da absichern. Leider ist es ja auch so, daß egal was beim neuen Besitzer schief läuft, grundsätzlich der Züchter dran schuld ist.
Als Käufer räumt man sich JEDES Recht ein und will für ALLES entschädigt werden usw. Das es auch Züchter gibt, welche sich ECHT um ihre Nachzucht kümmern und sorgen scheinen viele dabei zu vergessen. Ich sichere mich da vorab ab um für unliebsamen Überraschungen gewappnet zu sein.
Wie gesagt, es gehören immer 2 dazu. Wenn bei der Übergange beide Parteien einig sind ist ja alles OK.

Gruß
Kathi

24. März 2002 09:09

Hi Robert,

: na ja - sehr realistisch ist so ein vetrag sicher nicht.

ach?!

: es dürften dsa nur sehr wenige drauf eingehen, wenn überhaupt jemand.

jeder Tierheim/Tierschutz HUnd wird mit einem Übernahme vertrag abgegeben! Den Leuten die sich einen Hund aus dem Tierheim holen scheint es nicht zu stören ;-)

: und dann müsste noch geprüft werden, ob sowas nicht sittenwidrig ist.

ich habe inzwischen derartige Verträge vorliegen - vom Rechtanwalt geprüft und als rechtlich korrekt bestätigt.

: mit solchen verträgen kann man sich bös in die nesseln setzen.

bei wem?

: obwohl ich natürlich auch versuche, meine verträge so gut wie möglich zu gestalten.

bei einem Kaufvertrag kannst Du reinschreiben was Du willst. Ist der Welpe bezahlt, hast Du keinerlein Ansprüche oder Mitspracherecht mehr.

Gruß
Kathi


24. März 2002 09:17

: jeder Tierheim/Tierschutz HUnd wird mit einem Übernahme vertrag abgegeben! Den Leuten die sich einen Hund aus dem Tierheim holen scheint es nicht zu stören ;-)

sowas hab ich bei neu vermittelten 2nd hand hunden auch gemacht.
aber wenn ich mir einen welpen hole dann ist das meiner oder der züchter kann ihn behalten. das dürfte auch die einstellung dr meisten leute sein. eine vernünftige einstellung wie ich meine.



: ich habe inzwischen derartige Verträge vorliegen - vom Rechtanwalt geprüft und als rechtlich korrekt bestätigt.

umso besser


: : mit solchen verträgen kann man sich bös in die nesseln setzen.
:
: bei wem?


beim nächsten gerichtstermin wenn er nämlich nicht juristisch einwandfrei ist.


: bei einem Kaufvertrag kannst Du reinschreiben was Du willst. Ist der Welpe bezahlt, hast Du keinerlein Ansprüche oder Mitspracherecht mehr.

leider. obwohl nicht alles ungültig ist. das wäre aber ein fall für einen juristen.
in ausnahmefällen kann man höchstens mitbesitz vereinbaren.
trotzdem hilft es bei 99% .

gruss

robert