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Hundezucht & Hundeaufzucht

Hundezucht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Läufigkeit, Trächtigkeit, die richtige Wahl des Zuchtrüden, all das sind Fragen, die sich dabei stellen. Erfahrene Hundezüchter geben gerne Auskunft und verfügen über das notwendige Wissen rund um das Thema Hundezucht und Welpenaufzucht.  
Ehrliche Welpenkäufer?
25. März 2002 19:05

Hi Heidrun,

: ...sorry - es gibt verflixt viele Leute, die das gar nicht wissen.
: Die sind der Meinung, der Hund gehöre Ihnen nach erfolgter
: Nachkontrolle "endgültig".
: Die meisten wissen überhaupt nicht, dass ein Abgabevertrag des
: Tierheims kein Kaufvertrag ist.

Wenn die Leute den Vertrag mal RICHTIG lesen würden, wüßten sie es ;-)

Gruß
Kathi

25. März 2002 19:08

Hallo Tina,

: Die Ahnentafel ist doch eine Urkunde, der Käufer ist dort als Eigentümer des Hundes eingetragen. Geht denn das trotzdem mit einem Übernahmevertrag? Ist denn der Vertrag nicht im Widerspruch zur Ahnentafel???

Offensichtlich geht das. Eine Bekannte Züchterin von mir macht das so und bisher gab es keinerlei Probleme. Der Übernahmevertrag ist vom Rechtsanwalt abgesegnet und es hat bisher keinerlei Probleme gegeben.
Werde mich bei Gelegenheit aber auch mit diesen Einzelheiten noch genauestens auseinandersetzten. Ein bischen Zeit habe ich ja noch :-)

Gruß
Kathi

25. März 2002 19:20

Hallo Kathi

Habe ich das richtig interpretiert, Du machst einen Abgabevertrag statt eines Kaufvertrags, einzig und allein, damit der Hund später nicht abgeschoben werden kann?
Was mich nun aber auch noch interessieren würde, wie sieht es denn mit anderen Dingen aus und zwar aus rechtlicher Sicht. Zum Beispiel Zuchtrecht für den Züchter. Zum Beispiel Ausstellungen. Wenn der Züchter der Besitzer des Hundes ist, wer darf oder kann dann den Hund später ausstellen? Wie sieht es mit dem Züchten aus? Wenn der Züchter ein Zuchtrecht in den Vertrag nimmt, MUSS der Käufer dann z.B. seine Hündin zum züchten hergeben? Gerade betr. Zuchtrecht, haben sich schon einige Hundebesitzer bei mir "ausgeweint", weil sie ihre Hündin dem Züchter für einen Wurf geben sollten aber dies eigentlich nicht wollten.
Wie ist das, wenn sich der Hund als Superhund entwickelt und auch noch alle Ausstellungen gewinnt? Kann der Züchter ihn dann zurück verlangen, da er ja nicht dem Käufer sondern dem Züchter gehört?
Lange Rede, kurzer Sinn: wie sieht es mit den Rechten des Käufers aus?
Ach ja, wie sieht es mit den Pflichten des Züchters aus, wenn der Hund ja immer noch ihm gehört und nicht dem Käufer? Muss er dann allfällige Kosten tragen für Röntgen, oder für Operationen usw.?

Gruss
Tina + Flint

25. März 2002 19:39

Hi Tina,

: Habe ich das richtig interpretiert, Du machst einen Abgabevertrag statt eines Kaufvertrags, einzig und allein, damit der Hund später nicht abgeschoben werden kann?

nein, nicht einzig und allein aus diesem Grund. Sehr wichtig ist mir auch die Nachzuchtkontrolle (HD, Augen, Schilddrüse), die Vermeidung ausschließlicher Zwingerhaltung oder Gartenhaltung u.a.

: Zum Beispiel Zuchtrecht für den Züchter. Zum Beispiel Ausstellungen. Wenn der Züchter der Besitzer des Hundes ist, wer darf oder kann dann den Hund später ausstellen?

Der Käufer hat in Bezug auf Zuchtrecht und für Ausstellungen keine Einschränkungen. Ich bin allenfalls am überlegen, ob ich im Falle einer ZUcht den Verein vorgebe um zu vermeiden das mit dem Hund in irgendeinem miesen Verein gezüchtet wird. Ob ich das mache, weiß ich aber noch nicht.

: Wenn der Züchter ein Zuchtrecht in den Vertrag nimmt, MUSS der Käufer dann z.B. seine Hündin zum züchten hergeben?

"der Züchter" bin ich - und ich halte nichts von derartigen Vereinbarungen. Die Zucht geht einzig den Käufer etwas an. Irgendwelche ZUchtmieteverträge oder sonstiges wird es bei mir nicht geben.

: Gerade betr. Zuchtrecht, haben sich schon einige Hundebesitzer bei mir "ausgeweint", weil sie ihre Hündin dem Züchter für einen Wurf geben sollten aber dies eigentlich nicht wollten.

würde ich auch nicht tun. Für mich ist ein Hund ein vollwertiges Familienmitglied und als solches wird es sicher nicht weggegeben um neue "Ware" zu produzieren. Wenn ein Käufer mit seinem Hund züchten möchte, kann er es tun - bei sich zuhause.

: Wie ist das, wenn sich der Hund als Superhund entwickelt und auch noch alle Ausstellungen gewinnt? Kann der Züchter ihn dann zurück verlangen, da er ja nicht dem Käufer sondern dem Züchter gehört?

Nein!!! Daran habe ich absolut kein Interesse. Mir geht es in erster Linie um den Schutz des Hundes. Eben in Bezug auf die Weitergabe an Dritte, Gesundheit und Haltungsbe4dingungen. Alles andere liegt beim Käufer - so als wenn er den Hund mit einem regulären Kaufvertrag erstanden hätte.

: Lange Rede, kurzer Sinn: wie sieht es mit den Rechten des Käufers aus?

s. oben.

: Ach ja, wie sieht es mit den Pflichten des Züchters aus, wenn der Hund ja immer noch ihm gehört und nicht dem Käufer? Muss er dann allfällige Kosten tragen für Röntgen, oder für Operationen usw.?

Die Kosten liegen beim Käufer. Außer bei der Nachzuchtkontrolle - da werde ich einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten.
Bei sonstigen ERkrankungen würde ich es immer als Sache zwischen Käufer und Züchter sehen. Je nach ERkrankung, z.B. wenn es sich um einen Geburtfehler handelt, würde ich auch einen Teil der KOsten übernehmen.

Gruß
Kathi

25. März 2002 20:12

Hallo Kathi

Um gleich mal klarzustellen, ich verstehe all Deine Gründe nur zu gut. Schliesslich übernimmt man eine Riesenverantwortung, wenn man neue Lebewesen in die Welt stellt und natürlich will man, dass es ihnen sehr, sehr gut geht, ihr ganzes Leben lang. Es ist schon eine ganze Zeit her, seit ich eine Züchterin war. Ich habe damals in meine Kaufverträge ein Vorkaufsrecht zum Welpenpreis hineingeschrieben, mit dem Wissen, dass das rechtlich nicht Hieb- und Stichfest war. Zweimal habe ich einen Hund zurückgenommen, einmal ein Siberian Husky, wo der Besitzer Ärger mit den Behörden hatte, da der Hund zweimal ausbüchste und ein Reh gerissen hat. Das war sehr traurig, wir haben den Hund bei einer in Tränen aufgelösten Familie abgeholt. Diese Hündin haben wir dann behalten und in unser Gespann integriert, wo sie sich sehr gut machte. Das zweite Mal war es ein Hund meines ersten und einzigen Lapinporokoira-Wurfes. Da kam der Hund mit ca. 8 Monaten zurück und war dann ein echter Problemhund. Ich weiss nicht, was die Käufer alles mit dem Hund angestellt hatten aber es hat einige Monate gedauert, bis wir ihn wieder einigermassen normalisiert hatten. Zum Glück hat ihn dann mein Bruder übernommen und wirklich Wunder gewirkt.
Ich habe aber beide Male den Kaufpreis zurückgezahlt, so wie im Vertrag abgemacht. Beide Käufer waren froh, dass sie nicht selbst für einen neuen Platz schauen mussten. Beim Lapinporokoira hätte ich natürlich lieber gehabt, wenn nicht monatelang am Telefon alles wunderbar gewesen wäre, bis dann der Anruf kam, dass sie den Hund nicht mehr behalten wollen...:-(

: nein, nicht einzig und allein aus diesem Grund. Sehr wichtig ist mir auch die Nachzuchtkontrolle (HD, Augen, Schilddrüse), die Vermeidung ausschließlicher Zwingerhaltung oder Gartenhaltung u.a.

Gerade bei der Zwinger- bzw. Gartenhaltund ist doch aber die Kontrolle nicht so einfach. Wie willst Du wissen, ob es stimmt, wenn sie Dir sagen, dass der Hund mehrheitlich in der Familie lebt?

: "der Züchter" bin ich - und ich halte nichts von derartigen Vereinbarungen. Die Zucht geht einzig den Käufer etwas an. Irgendwelche ZUchtmieteverträge oder sonstiges wird es bei mir nicht geben.

Ja, in Deinem Fall wird das sicher so sein. Wenn nun aber jeder Züchter Abgabevertrag machen würde, so hätten einige sicher eine Zuchtrechtklausel drin. Weisst Du wie das rechtlich aussehen würde?

: : Wie ist das, wenn sich der Hund als Superhund entwickelt und auch noch alle Ausstellungen gewinnt? Kann der Züchter ihn dann zurück verlangen, da er ja nicht dem Käufer sondern dem Züchter gehört?
:
: Nein!!! Daran habe ich absolut kein Interesse. Mir geht es in erster Linie um den Schutz des Hundes. Eben in Bezug auf die Weitergabe an Dritte, Gesundheit und Haltungsbe4dingungen. Alles andere liegt beim Käufer - so als wenn er den Hund mit einem regulären Kaufvertrag erstanden hätte.

Ist mir schon klar :-) Wie würde das aber rechtlich aussehen, wenn ein anderer Züchter andere Absichten hätte?

Vielleicht kannst Du mir die Fragen auch gar nicht beantworten, weil sie sich ja für Dich eh nicht stellen. Mich hätte es einfach ganz theoretisch interessiert, wie das rechtlich aussieht, bei einem Abgabevertrag.
Persönlich würde ich natürlich bei einem Tierheim einen solchen Abgabevertrag unterzeichnen. Bei einem Züchter vermutlich eher nicht. Das Tierheim wird keine Anprüche stellen, solange ich meinen Hund vernünftig halte und nicht weiterverscherbeln will.

Liebe Grüsse
Tina + Flint

25. März 2002 20:23

Hallo Tina,

: Gerade bei der Zwinger- bzw. Gartenhaltund ist doch aber die Kontrolle nicht so einfach. Wie willst Du wissen, ob es stimmt, wenn sie Dir sagen, dass der Hund mehrheitlich in der Familie lebt?

schon richtig. Letztendlich muß man sich auf das Wort des Käufers verlassen. Aber in meinem Bewerbungsformular habe ich eine "hinterhältige Frage" eingebaut, nämlich ob die Käufer unangemeldeten Besuch (natürlich nicht zu Unzeiten) akzeptieren würden. Das ist natürlich keine Garantie, aber die Käufer swehen, daß es mir ernst ist. Vielleicht wirkt es ja.

: Wenn nun aber jeder Züchter Abgabevertrag machen würde, so hätten einige sicher eine Zuchtrechtklausel drin. Weisst Du wie das rechtlich aussehen würde?

nein, damit habe ich mich nie auseinandergesetzt. Aber so etwas wie Mitbesitzer und Zuchtmietevereinbarung ist nicht neu. Ich weiß von einigen Züchtern die so etwas machen und da gibt es dann auch so KLauseln, daß die Hündin für einen Wurf zurückgegeben werden muß usw. In wie weit das rechtloch korrekt ist, weiß ich nicht.

: Ist mir schon klar :-) Wie würde das aber rechtlich aussehen, wenn ein anderer Züchter andere Absichten hätte?

wie meinst Du das? Mich interessiert ja nicht was andere Züchter machen. Mich interessiert nun erstmal nur mein Vertrag und das dieser rechtlich angesichert ist. Was andere da so treiben interessiert mich zur Zeit herzlich wenig ;-)

: Vielleicht kannst Du mir die Fragen auch gar nicht beantworten, weil sie sich ja für Dich eh nicht stellen.

so ist es in der Tat.

: Mich hätte es einfach ganz theoretisch interessiert, wie das rechtlich aussieht, bei einem Abgabevertrag.

darauf werde ich sicher irgendwann mal kommen. Ich sammle zur Zeit noch Verträge zusammen um mir Anhaltspunkte zusammenstellen zu können. Mein Vertrag besteht bisher nur aus einem groben Gerüst und muß noch in Form gebracht werden.
Bei meinen weiteren Recherchen werde ich sicher noch einiges Ausgraben.

: Persönlich würde ich natürlich bei einem Tierheim einen solchen Abgabevertrag unterzeichnen. Bei einem Züchter vermutlich eher nicht.

warum nicht?

: Das Tierheim wird keine Anprüche stellen, solange ich meinen Hund vernünftig halte und nicht weiterverscherbeln will.

würde ich auch nicht. Das ist ja Sinn und Zeck eines solchen Vertrages. Wenn alles so läuft wie Gewünscht ist die Welt doch in Ordnung.
Da will ich den Käufern auch gar nicht groß reinquatschen.

Grüße
Kathi