Hallo Kathi
Um gleich mal klarzustellen, ich verstehe all Deine Gründe nur zu gut. Schliesslich übernimmt man eine Riesenverantwortung, wenn man neue Lebewesen in die Welt stellt und natürlich will man, dass es ihnen sehr, sehr gut geht, ihr ganzes Leben lang. Es ist schon eine ganze Zeit her, seit ich eine Züchterin war. Ich habe damals in meine Kaufverträge ein Vorkaufsrecht zum Welpenpreis hineingeschrieben, mit dem Wissen, dass das rechtlich nicht Hieb- und Stichfest war. Zweimal habe ich einen Hund zurückgenommen, einmal ein Siberian Husky, wo der Besitzer Ärger mit den Behörden hatte, da der Hund zweimal ausbüchste und ein Reh gerissen hat. Das war sehr traurig, wir haben den Hund bei einer in Tränen aufgelösten Familie abgeholt. Diese Hündin haben wir dann behalten und in unser Gespann integriert, wo sie sich sehr gut machte. Das zweite Mal war es ein Hund meines ersten und einzigen Lapinporokoira-Wurfes. Da kam der Hund mit ca. 8 Monaten zurück und war dann ein echter Problemhund. Ich weiss nicht, was die Käufer alles mit dem Hund angestellt hatten aber es hat einige Monate gedauert, bis wir ihn wieder einigermassen normalisiert hatten. Zum Glück hat ihn dann mein Bruder übernommen und wirklich Wunder gewirkt.
Ich habe aber beide Male den Kaufpreis zurückgezahlt, so wie im Vertrag abgemacht. Beide Käufer waren froh, dass sie nicht selbst für einen neuen Platz schauen mussten. Beim Lapinporokoira hätte ich natürlich lieber gehabt, wenn nicht monatelang am Telefon alles wunderbar gewesen wäre, bis dann der Anruf kam, dass sie den Hund nicht mehr behalten wollen...:-(
: nein, nicht einzig und allein aus diesem Grund. Sehr wichtig ist mir auch die Nachzuchtkontrolle (HD, Augen, Schilddrüse), die Vermeidung ausschließlicher Zwingerhaltung oder Gartenhaltung u.a.
Gerade bei der Zwinger- bzw. Gartenhaltund ist doch aber die Kontrolle nicht so einfach. Wie willst Du wissen, ob es stimmt, wenn sie Dir sagen, dass der Hund mehrheitlich in der Familie lebt?
: "der Züchter" bin ich - und ich halte nichts von derartigen Vereinbarungen. Die Zucht geht einzig den Käufer etwas an. Irgendwelche ZUchtmieteverträge oder sonstiges wird es bei mir nicht geben.
Ja, in Deinem Fall wird das sicher so sein. Wenn nun aber jeder Züchter Abgabevertrag machen würde, so hätten einige sicher eine Zuchtrechtklausel drin. Weisst Du wie das rechtlich aussehen würde?
: : Wie ist das, wenn sich der Hund als Superhund entwickelt und auch noch alle Ausstellungen gewinnt? Kann der Züchter ihn dann zurück verlangen, da er ja nicht dem Käufer sondern dem Züchter gehört?
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: Nein!!! Daran habe ich absolut kein Interesse. Mir geht es in erster Linie um den Schutz des Hundes. Eben in Bezug auf die Weitergabe an Dritte, Gesundheit und Haltungsbe4dingungen. Alles andere liegt beim Käufer - so als wenn er den Hund mit einem regulären Kaufvertrag erstanden hätte.
Ist mir schon klar :-) Wie würde das aber rechtlich aussehen, wenn ein anderer Züchter andere Absichten hätte?
Vielleicht kannst Du mir die Fragen auch gar nicht beantworten, weil sie sich ja für Dich eh nicht stellen. Mich hätte es einfach ganz theoretisch interessiert, wie das rechtlich aussieht, bei einem Abgabevertrag.
Persönlich würde ich natürlich bei einem Tierheim einen solchen Abgabevertrag unterzeichnen. Bei einem Züchter vermutlich eher nicht. Das Tierheim wird keine Anprüche stellen, solange ich meinen Hund vernünftig halte und nicht weiterverscherbeln will.
Liebe Grüsse
Tina + Flint