Ehrliche Welpenkäufer? :: Hundezucht & Hundeaufzucht

Ehrliche Welpenkäufer?

von Tina + Flint(YCH) am 25. März 2002 22:11

Hallo Kathi

: : Persönlich würde ich natürlich bei einem Tierheim einen solchen Abgabevertrag unterzeichnen. Bei einem Züchter vermutlich eher nicht.
:
: warum nicht?

Diese Frage hast Du, so wie sie mich als Käufer betreffen würde, weiter oben selbst beantwortet, indem Du sagst: " : Mich interessiert ja nicht was andere Züchter machen. Mich interessiert nun erstmal nur mein Vertrag und das dieser rechtlich angesichert ist. Was andere da so treiben interessiert mich zur Zeit herzlich wenig ;-)

Als Käufer würde ich Dich als Züchter ja auch nicht wirklich gut kennen. Ich würde also nicht wissen, wie eng oder weit Du Deinen Abgabevertrag dann schlussendlich auslegst und was Du tatsächlich damit bezwecken würdest. Wenn ich einen Welpen kaufe, möchte ich in erster Linie, dass es ganz alleine MEIN Hund ist. Angenommen, mir würde was passieren, würde MEIN Hund zu meiner Mutter gehen und sicher nicht zum Züchter (das nur mal so als Beispiel). Klar, als vernünftige Züchterin, würdest Du (sobald Du meine Mutter kennen gelernt hättest) es begrüssen, wenn mein Hund zu meiner Mutter ginge. Jetzt aber nur mal so zum "Spinnen": was wäre, wenn mein Hund in der Zwischenzeit ein wertvoller Weltsieger geworden wäre? Gemäss Abgabevertrag hätte der Züchter also rechtlich gesehen, Anrecht auf den Hund, wenn ich ihn nicht mehr halten könnte...


: : Das Tierheim wird keine Anprüche stellen, solange ich meinen Hund vernünftig halte und nicht weiterverscherbeln will.
:
: würde ich auch nicht. Das ist ja Sinn und Zeck eines solchen Vertrages. Wenn alles so läuft wie Gewünscht ist die Welt doch in Ordnung.
: Da will ich den Käufern auch gar nicht groß reinquatschen.

Meine Gedanken sind auch rein theoretisch und ich glaube Dir selbstverständlich, dass Du Deinen Käufern nicht reinreden würdest, wenn alles OK ist. Bloss, KÖNNTEST Du reinreden, wenn Du wolltest? Und wenn ja, in welchem Ausmass (jetzt mal vom Rechtlichen her)?

Noch eine letzte Frage: Müsstest Du laut Abgabevertrag den Hund zurückkaufen? Wenn ja, zu welchem Preis? Welpenpreis oder aktueller Wert?

Liebe Grüsse
Tina + Flint

von Kathi(YCH) am 26. März 2002 05:15

:Hallo Tina,

: Ich würde also nicht wissen, wie eng oder weit Du Deinen Abgabevertrag dann schlussendlich auslegst und was Du tatsächlich damit bezwecken würdest.

weißt Du das bei einem Tierheim immer so genau? Egal was in solch einem Vertrag steht, ist doch eigentlich immer auslegungssache.

: Wenn ich einen Welpen kaufe, möchte ich in erster Linie, dass es ganz alleine MEIN Hund ist. Angenommen, mir würde was passieren, würde MEIN Hund zu meiner Mutter gehen und sicher nicht zum Züchter

wogegen ja auch nichts einzuwenden ist, wenn sie geeignet ist. Als Züchterin muß ich die HUnde ja auch nicht zwangsläufig selber nehmen wenn es zu einer Abgabe kommt. Nur, ich möchte WISSEN wenn der Hund abgegeben werden muß. Dann kann man mit dem Besitzer zusammen nach einer Lösung suchen bei welcher alle (Besitzer, Züchter und Hund) zufrieden sein können.

: Jetzt aber nur mal so zum "Spinnen": was wäre, wenn mein Hund in der Zwischenzeit ein wertvoller Weltsieger geworden wäre? Gemäss Abgabevertrag hätte der Züchter also rechtlich gesehen, Anrecht auf den Hund, wenn ich ihn nicht mehr halten könnte...

rein theoretisch schon. Aber mir persönlich wäre sehr viel wichtiger, daß der Hund an einen guten Platz kommt. Siegertitel sind zwar schön und gut, aber für mich machen die noch lange keinen Hund aus der wertvoll für meine Zucht wäre. Da ist mir der Platz innerhalb der gegebenen Familie (Deine Mutter) lieber. Aber wie gesagt, es muß passen.

: Meine Gedanken sind auch rein theoretisch und ich glaube Dir selbstverständlich, dass Du Deinen Käufern nicht reinreden würdest, wenn alles OK ist. Bloss, KÖNNTEST Du reinreden, wenn Du wolltest?

Ja, könnte ich. Wenn der Besitzer sich z.B. vertraglich zur Nachzuchtkontrolle verpflichtet hat und diese später ablehnt, kann ich auf die Kontrolle bestehen.

: Und wenn ja, in welchem Ausmass (jetzt mal vom Rechtlichen her)?

bis zur Durchführung.

: Noch eine letzte Frage: Müsstest Du laut Abgabevertrag den Hund zurückkaufen? Wenn ja, zu welchem Preis? Welpenpreis oder aktueller Wert?

darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Da muß ich noch mal ERkundigungen einziehen wie andere das Handhaben. Beim TH bekommst Du nichts zurück. Allerdings wird dort der "Kaufpreis" auch als Spende gesehen.

Grüße
Kathi

von heidrun+C(YCH) am 26. März 2002 07:04

Hallo Kathi!

: Wenn die Leute den Vertrag mal RICHTIG lesen würden, wüßten sie es ;-)

...hast ja recht ;-)))
Aber ich denke schon, dass das einer der Gründe für die "hohe Akzeptanz" dieser Verträge darstellt.

Viele Grüsse
heidrun+C

von Kathi(YCH) am 26. März 2002 07:12

Moin Heidrun,

: Aber ich denke schon, dass das einer der Gründe für die "hohe Akzeptanz" dieser Verträge darstellt.

möglich. Aber ich denke, wenn man den zukünftigen Bestzern gegenüber ehrlich ist und die Beweggründe offen darlegt, kann man über alles Reden. Zumal ja so ein Übernahmevertrag auch Punkte enthalten kann auf welche der Käufer wert legt. Egal welche Art Vertrag man abschließt, sollte dies immer im beiderseitigen Einverständnis geschehen. Dazu gehört für mich auch, jeden Punkt einzeln durchzusprechen.

Gruß
Kathi
:
: Viele Grüsse
: heidrun+C

von Elke R.(YCH) am 26. März 2002 08:23

Hallo Heidrun

Und viele, die es wissen, interessiert da herzlich wenig. Welche Handhabe hat den ein Tierheim gegen einen neuen Besitzer, der den Hund privat weitergibt? Sie können ihn auf eine schwarze Liste setzen, sodaß er keinen Hund von ihnen mehr bekommt. Viel mehr ist trotz "Überlassungsvertrag" nicht drin. Und ich schätze mal, daß es auch bei einem privaten Überlassungsvertrag nicht viel anders aussieht. In der Praxis zeigt sich meist, daß was von einem Rechtsanwalt für gut befunden wurde, vor Gericht noch lange nicht halten muß. Abgesehen davon, daß Rechtsfolgen bereits im Vertrag festgehalten werden müssen, um in irgendeiner Form zum Tragen zu kommen.
Zu meinen Züchterzeiten habe ich im Kaufvertrag eine Klausel über ein Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung des Hundes inkludiert. Dieses ist nach österreichischem Recht gültig und einklagbar, auch wenn der Hund den Besitzer bereits gewechselt hat. Bei korrektem Vorgehen hätte mich der Besitzer vor dem Verkauf des Hundes kontaktieren und von dem geplanten Kauf in Kenntnis setzen müssen. Ich hatte dann die Möglichkeit mein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen, oder davon zurückzutreten. Andernfalls wäre ein Verkauf rechtswidrig und hinfällig gewesen. Sollte ich jemals wieder züchten, würde ich wieder auf eine solche Regelung zurückgreifen, da diese bereits ausjudiziert und daher relativ sicher ist.

Liebe Grüße

Elke

von Elke R.(YCH) am 26. März 2002 08:34

:
: in einem Kaufvertrag wohl kaum :-(
:
Hi Kathi

Irrtum, gerade in einem Kaufvertrag ist das Rückkaufsrecht wirksam. Allerdings darf ich bei einem Welpen keinen Preis vereinbaren, da der tatsächliche "Marktwert" den der Hund später hat, zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststellbar ist - und wenn dann der tatsächliche Wert des Tieres wesentlich über dem vereinbarten Rückkaufspreis liegen würde, wäre der Vertrag sittenwidrig und die Klausel hinfällig.

Liebe Grüße

Elke

Hundeforum Login

  • Bitte geben Sie für die Anmeldung Ihren Teilnehmernamen und das Kennwort ein.
    Keinen Account? Jetzt Registrieren!





Aus dem Hundeforum Archiv

  • Ölsardinen

    Hallo Brigitte ! : Eine ansonsten gesunde Ernährung mit Frischkost und mal 'ner Ölsardine ist immer ...

  • bewegt sich zwischen Click und Leckerche

    Hi Conny, toller Tipp, werd ich mal versuchen - ist kein Problem, ich belohne mit Rosinen ...

  • Kotmenge

    Hallo Marlene! : Die These mit Ballaststoffen und der Verhinderung von Dickdarmkrebs : wird auch schon ...

  • Durchfall bei Samojede-Welpe

    Kann mich dem Rat der anderen nur anschließen: sofort zu einem anderen TA! Würde am Besten gleich eine ...

  • Sam von Hund mehrmals attackiert - Hilfe

    Habe mich in der Zwischenzeit näher über die Entlebucher informiert... Von Charakter und Aussehen her ...

  • Scherengebiss erforderlich!

    : Ich kann mich zwar auch irren, aber ich habe immer geglaubt, dass auch der Wolf ein Scherengebiss ...

Hundebilder aus dem Hundeforum

Aktive Hundebesitzer


Hundeforum Yorkie - Statistiken

Alle Hundeforen
Themen: 43.416, Beiträge: 285.516, Hundebesitzer: 11.389.
Neuester Hundebesitzer: Tierschutzverein Sehnde.

Aktuelles Hundeforum
Themen: 839, Beiträge: 11.885.

Startseite | Hundeforum | Hundefotos | Neueste Beiträge | | Registrieren