Man sollte mal auf den Punkt kommen. Es geht hier um die Frage wie viel das ein angemessener Preis für ein Welpen Rückkauf ist und nicht um eine Beurteilung ob jetzt das ein Züchter oder Vermehrer ist. Das können wir mit diesen Angaben die gemacht wurden auch gar nicht beurteilen. Es gibt viele VDH Züchter die für mich auch Vermehrer sind. Der billige Verkaufspreis bedeutet doch nicht gleich das jemand ein Vermehrer ist.Und auch bedeutet es nicht das jemand ein Vermehrer ist nur weil er keine Rassenhunde züchtet. Um dies beurteilen zu können müsste man viel mehr informationen haben.
Also zu der Ursprünglichen Frage: Bei mir im Kaufvertrag (VDH Hund) ist auch ein Vorkaufsrecht des Züchters enthalten. Es steht das der Hund dem Züchter zu maximal der Hälfte des Welpenpreises angeboten werden muss, sofern der Hund gut erzogen ist, bei ungenügendem Appell und sonstigem Umerziehungsaufwand wird sogar nur ein drittel des Preises vereinbart.
Auch ist im Vertrag enthalten, dass wenn der Hund keine optimale Haltung erhält(ist detailiert aufgeschrieben) der Verkäufer das anrecht hat den Hund zurückzunehmen, dem Verkäufer steht wiederum das Vorkaufsrecht zu. Unter diesen Umständen, wird vom Ankaufspreis ein Pensionsgeld von 15 Euro sowie Telefon, Inserat Kosten, Tierarzt usw. abgezogen.
Ich denke wenn man so ein detailierter Vertrag unterschrieben bekommen hat ist es auch einfach in einer solchen Situation zu handeln. Wenn man keinen Vertrag gemacht hat, oder nicht so detailiert, dann ist es eine Sache der Übereinkommung der beiden Parteien.
Doch es handelt sich ja nicht um einen sehr hohen Betrag, somit wenn es dem Züchter wichtig ist den Hund zurückzubekommen, dann kann man ja auch den ganzen Verkaufspreis zurückzahlen.