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Hundezucht & Hundeaufzucht

Hundezucht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Läufigkeit, Trächtigkeit, die richtige Wahl des Zuchtrüden, all das sind Fragen, die sich dabei stellen. Erfahrene Hundezüchter geben gerne Auskunft und verfügen über das notwendige Wissen rund um das Thema Hundezucht und Welpenaufzucht.  
Rückkauf
30. Mai 2002 12:20

Hi

: :Ja,wir haben die Elterntiere vorher untersuchen lassen.Das schien mir sicherer.

Top, gratulier das war echt verantwortungsbewusst :-)


Ich musste sogar einigen sagen das sie Pech haben,da es nur 4 Welpen waren.Allerdings auf deren Anfrage noch einmal zu Decken,musste ich dann doch verneinen,das wollte ich meiner kleinen Hundemutti nicht zu muten.Ich hatte immer von vornherein gesagt nur 1 mal und dabei bleibt es auch.

:-)


: Ich zahle den Verkaufspreis,also die 300 DM(150 &#8364winking smiley.

Super, ich wünsch dir noch viel Spass mit dem Wuff.
lg Uschi & Rudel

30. Mai 2002 17:37

Man sollte mal auf den Punkt kommen. Es geht hier um die Frage wie viel das ein angemessener Preis für ein Welpen Rückkauf ist und nicht um eine Beurteilung ob jetzt das ein Züchter oder Vermehrer ist. Das können wir mit diesen Angaben die gemacht wurden auch gar nicht beurteilen. Es gibt viele VDH Züchter die für mich auch Vermehrer sind. Der billige Verkaufspreis bedeutet doch nicht gleich das jemand ein Vermehrer ist.Und auch bedeutet es nicht das jemand ein Vermehrer ist nur weil er keine Rassenhunde züchtet. Um dies beurteilen zu können müsste man viel mehr informationen haben.
Also zu der Ursprünglichen Frage: Bei mir im Kaufvertrag (VDH Hund) ist auch ein Vorkaufsrecht des Züchters enthalten. Es steht das der Hund dem Züchter zu maximal der Hälfte des Welpenpreises angeboten werden muss, sofern der Hund gut erzogen ist, bei ungenügendem Appell und sonstigem Umerziehungsaufwand wird sogar nur ein drittel des Preises vereinbart.
Auch ist im Vertrag enthalten, dass wenn der Hund keine optimale Haltung erhält(ist detailiert aufgeschrieben) der Verkäufer das anrecht hat den Hund zurückzunehmen, dem Verkäufer steht wiederum das Vorkaufsrecht zu. Unter diesen Umständen, wird vom Ankaufspreis ein Pensionsgeld von 15 Euro sowie Telefon, Inserat Kosten, Tierarzt usw. abgezogen.

Ich denke wenn man so ein detailierter Vertrag unterschrieben bekommen hat ist es auch einfach in einer solchen Situation zu handeln. Wenn man keinen Vertrag gemacht hat, oder nicht so detailiert, dann ist es eine Sache der Übereinkommung der beiden Parteien.
Doch es handelt sich ja nicht um einen sehr hohen Betrag, somit wenn es dem Züchter wichtig ist den Hund zurückzubekommen, dann kann man ja auch den ganzen Verkaufspreis zurückzahlen.

30. Mai 2002 21:23

Hi

: Doch es handelt sich ja nicht um einen sehr hohen Betrag, somit wenn es dem Züchter wichtig ist den Hund zurückzubekommen, dann kann man ja auch den ganzen Verkaufspreis zurückzahlen.

Ja und ? Nix anderes hab ich doch gesagt.
Meine Kaufverträge sehen auch anders aus. Das sind die von VDH+KfT und ergänzt um einige eigene Punkte.
Ob das dann rechtlich durchsetzbar ist, das ist eine andere Frage.
Aber darum gehts hier ja gar nicht.

Gruß

Robert




31. Mai 2002 05:02

Ja da stimme ich Dir zu. Den diese Verträge zum Schutz des Tieres sind leider rechtlich gesehen eh, sehr schwer, wenn überhaupt durchsetzbar. Da ja ein Kaufvertrag vorliegt und man so brutal es tönt, die "Sache" Tier gekauft hat und Besitzer und Eigentümer ist. Man kann auch eine Zahnbürste kaufen und mit ihr den Boden schruben, obwohl sie gar nicht für das Gedacht ist. Leider ist das Tier noch eine Sache, was ja in der Schweiz umgekrempelt wird. Das Tier soll ein empfindugsfähiges Wesen werden im Gesetzbuch, dass eben genau in solchen punkten mehr Recht bekommt, die dann auch durchsetzbar sind.Wünschen wir uns alle zum Wohl der Tiere insbesondere unsere Hunde, dass sie mehr Recht in unserer Justiz bekommen.