ankörung
07. Juni 2002 07:08


hallo

ich bin jetzt auf diesem gebiet total neu.
will mich aber trotzdem mal hier etwas informieren.
wollte mal fragen, wie das abläuft, wenn man seinen hund ankören will.
soviel ich weiss muss man 2 ausstellungen besuchen, wesensprüfung....
und was kommt da noch alles?
dann gibt es ja die vielen vorschriften über gesundheit, aussehen usw.
eben, wie gesagt, hab' da keine ahnung! wo kann ich mich da mal einfach etwas informieren? würde mich nämlich interessieren, ob ich das mit meinem hund könnte....

schöne grüsse
damaris & gynn

07. Juni 2002 07:10

SORRY, WAR DER FALSCHE NAME DRIN!
ICH BIN DAMARIS ZÜGER, NICHT DANIEL ZÜGER! :-)

07. Juni 2002 07:47

Hallo Damaris,

jeder Rassehundezuchtverband stellt andere Anforderungen an seine Zuchttiere, ein Jagdhund muß ja schließlich auch andere Aufgaben erfüllen als ein Hütehund, Schutzhund oder Schlittenhund. Daher aknn man nicht pauschal sagen, "was bei einer Ankörung abläuft". Da Du einen Schäferhund hast, kann ich Dir den Ablauf für diese Rasse die auch "meine" ist...) kurz erklären:

Zuerst einmal muß Dein Hund eine SV-Ahnentafel haben (SV = Zuchtverband für Deutsche Schäferhunde, einzigster Verband für Deutsche Scäferhunde im VDH), oder aber, wenn er im Ausland gezüchtet wurde, eine Ahnentafel eines Verbandes haben, welcher der WUSV (= Weltunion für Deutsche Schäferhunde) angehört. Somit ist er im Zuchtbuch des SVs oder der WUSV eingetragen.

Frühstens mit 12 Monaten wird der Hund "hauptgeröngt", d.h. ein Röntgenbild seiner Hüfte wird an den SV geschickt. Er benötigt den Befund "normal", "fast normal" oder "noch zugelassen", damit er in dieser Hinsicht zufähig ist; er erhält damit das "a" (warum das so bezeichnet wird weiß ich nicht...). Zudem erhält er einen HD-Zuchtwert, der sich alle 3 Monate ändert und der festlegt, mit welchen Zuchtpartnern ein Hund überhaupt verpaart werden darf (alles nur im Hinblick auf die HD-Situation gesehen).

Bis zur "Zuchtfähigkeit" müssen aber noch mehr Kriterien erfüllt werden. Zuerst steht eine BH-Prüfung (mit Schuß) auf dem Programm, da sie Voraussetzung ist für eine Schutzhundprüfung (heißt jetzt VPG-Prüfung = Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde). Anschließend muß der Hund mindestens die VPG1-Prüfung mit mindestens 70+70+80 Punkten ablegen. Diese oder eine weitere Prüfung muß dabei unter einem SV-Leistungsrichter abgelegt worden sein.

Dann muß er auf einer Zuchtschau mit mindestens der Wertnote "gut" bewertet werden, was voraussetzt, daß der Körperbau gewisse Voraussetzungen erfüllen muß wie richtiges Stockhaar, keine Zahnfehler, beide Hoden beim Rüden vorhanden usw. Überschreitet der Hund ein gewisses Alter, MUSS er in der "Gebrauchshundeklasse" ausgestellt werden ,was voraussetzt, daß er wenigstens das Ausbildungskennzeichen "VPG1" (oder analog dazu "IPO1"winking smiley hat.

Nun muß der Hund eine Ausdauerprüfung ablegen (unter einem SV-Leistungsrichter), d.h. er läuft 20 km neben dem Fahrrad. Er muß danach nicht nur fit sein, sondern er darf sich auch keine wundgescheuerten Ballen zuziehen (viele Ausdauerprüfungen werden komplett auf Teer gefahren...).

Hat Dein Hund das "a" erteilt bekommen hat, eine VPG1 und eine AD (= Ausdauerprüfung) unter einem SV-Leistungsrichter erfolgreich abgelegt und mindestens die Schaubewertung "gut" erhalten, ist er "zuchtfähig". Nachkommen solcher Hunde erhalten "weiße" Ahnentafeln aus "Leistungszucht". Die begehrten "roten" Ahnentafeln aus "Kör- und Leistungszucht" erhalten die Nachkommen nur, enn beide Elterntiere auf einer "Körung" vorgestellt wurden. Dort wird noch einmal das Exterieur beurteilt, die Schußfestigkeit und die Verteidigungsbereitschaft. Der Körmeister teilt dann die Hunde ein in zwei unterschiedliche Körklassen oder aber er kört u.U. einen Hund auch gar nicht an oder sogar ab. Nach zwei Jahren muß der Hund noch einmal zur Wiederankörung vorgestellt werden, erst danach ist er auf Lebzeit gekört. Verpaßt man diesen Termin, dann kann der Hund nur wieder für zwei Jahre angekört werden.

Das alles sind lediglich Mindestanforderungen. Im Interesse der Rasse sollte ein weitaus höherer Maßstab an die Qualität der Zuchttiere angelegt werden, dennd er Schäferhund ist eine Arbeitsrasse und kein Schoßhund. Gesundheit und Leistung sollte weitaus mehr Gewicht beigemessen werden, d.h. ein Hunde sollte spätestens bei der Wiederankörung das Ausbildungskennzeichen VPG3 haben, möglichst auf weiterführenden Prüfungen geführt worden sein, sollte den Hüftbefund "normal" oder "fast normal" haben ("noch zugelassen" ist bereits eine HD-Form!) und ein Röntgenbefund der Ellenbogen sollte vorliegen (kann seit diesem Jahr freiwillig in der Ahnentafel eingetragen werden). Selbstverständlich sollten neben HD und ED auch weitere Gesundheitskriterien eine Rolle spielen, Hunde z.B. mit Bauchspeicheldrüsenproblemen, Cauda Equina-Syndrom, Allergien etc. sollten keinesfalls in die Zucht genommen werden. Dem Züchter bzw. Rüdenbesitzer obliegt hier eine große Verantwortung.

Viele Grüße

Antje


07. Juni 2002 07:51

Upps, habe etwas vergessen:

Jeder DSH, der in die Zucht geht, braucht eine DNA-Lagernummer. Eigentlich müssen Hunde, die nach 1999 geboren, sogar "DNA-geprüft" sein, wobei das beinhaltet, daß dem SV DNA-Proben von Mutter und Vater der jeweiligen Zuchttiere vorliegen. Da es momentan aber Probleme gibt zwischen dem SV und dem ursprünglich beauftragten Labor wurde vorerst festgelegt, daß die Hunde wieder "nur" eine Lagernummer brauchen. Deinem Hund wird also bei einem Tierarzt Blut abgenommen, aus diesem in einem Labor DNA isoliert und diese in flüssigem Stickstoff eingelagert. Später wird dann die DNA-Probe mit den Proben von Vater und Mutter abgeglichen und die Abstammung des Hundes somit bestätigt....


07. Juni 2002 08:09

hallo antje

uiii...hört sich wirklich kompliziert an!
aber ich glaub' fast, ich setz' mich mal dahinter und probiere, was geht.

dankeschön
damaris & gynn

07. Juni 2002 09:09

Hallo Daniel,

beim Rottweiler braucht man für die Erstkörung folgende Voraussetzungen
Mindestalter Hündinnen: 30 Monate, Rüden: 36 Monate, Ausbildungsstufe Hündinnen : ZTP und VPG I, Rüden: ZRP und VPG III, Beide: zucht- und körfähige Hüften, drei Ausstellungen mit mindestens mit einer Beurteilung SG (eine davon darf in der Junhundklasse sein) von mindestens zwei verschiedenen Richtern, dunkle Augen.