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Kaufvertragsklausel

geschrieben von Maya(YCH) 
Kaufvertragsklausel
01. Januar 2003 15:32

Hallo zusammen!
Unsere Hündin ist jetzt neun Monate alt und zum ersten Mal läufig. Eigentlich würden wir sie gerne kastrieren lassen, da wir keine Welpen wollen (wollen schon, aber sind aus vernunftsgründeb übereingekommen, dass wir nicht wollen) und weil wir gene die Risiken von Gesäugetumoren und Gebärmuttervereiterung auschließen möchten.
Es gibt allerdings ein kleines Problem: Eine Klausel unseres Kaufvertrages lautet: "Bei entsprechenden Voraussetzungen, ankören lassen." Soweit ich weiß, heißt ankören zur Zucht zulassen. Wenn wir sie nun ankören lassen, müssen wir dann auch züchten? Ich nehme auch nicht an, das kastrierte Hündinnen angekört werden, es wäre ja unsinnig.
Allerdings möchten wir auch nicht unseren Züchter über´s Ohr hauen, er ist nämlich wahnsinnig nett.
Wir hoffen auf viele Ratschläge, Maya&Blanca


01. Januar 2003 16:00

hi

nein - natürlich musst du nicht züchten, wenn der hund angekört ist.
du KÖNNTEST aber. sprich doch mal mit dem züchter. wenn es ihm nur um das "qualitätsmerkmal" geht kann man ja auch nach der körung kastrieren.
zwingen kann dich ohnehin keiner, der hund gehört ja dir.
eine kastrierte hündin bringt man natürlich nicht zur körung.
es soll zwar schon richter gegeben haben, die den hund dann angekört haben, aber eigentlich isses betrug den hund so vorzustellen.

gruss

robert


01. Januar 2003 16:10

Hi,

: und weil wir gene die Risiken von Gesäugetumoren und Gebärmuttervereiterung auschließen möchten.

dafür ist es bereits zu spät. Um dieses Risiko zu minimieren. hättest Du VOR der ersten Läufigkeit Kastrieren lassen müssen.

: Soweit ich weiß, heißt ankören zur Zucht zulassen.

Richtig.

: Wenn wir sie nun ankören lassen, müssen wir dann auch züchten?

Willst Du züchten? Du schreibst selber "Nein". Dann musst Du auch nicht züchten.

: Allerdings möchten wir auch nicht unseren Züchter über´s Ohr hauen, er ist nämlich wahnsinnig nett.

Wie wäre ein klärendes Gespräch mit dem Züchter?

Gruß
Kathi

01. Januar 2003 16:22

: dafür ist es bereits zu spät. Um dieses Risiko zu minimieren. hättest Du VOR der ersten Läufigkeit Kastrieren lassen müssen.

Wer sagt das ?
Darüber sind sich nicht mal die Fachleute einig.

Gruß

Robert

01. Januar 2003 16:26

Hi,

habe in einer Studie gelesen, daß die Minderung des Krebsrisikos nach der 1. Läufigkeit mit einer Kastration nicht mehr in dem Maß gesenkt werden kann wie bei einer OP VOR der 1. Läufigkeit.
Darüber hat mal jemand seine Dissertation geschrieben.
Der Titel war, glaube ich "Harninkontinenz bei kastrierten Hündinnen".

Gruß
Kathi


01. Januar 2003 17:02

Hallo Maya,

tja, um ein klärendes Gespräch mit dem Züchter werdet Ihr im Interesse eines guten Verhältnisses nicht herumkommen...

Und er kann Euch dann mit gutem Recht fragen, warum Ihr einer solchen Klausel im Kaufvertrag überhaupt erst zugestimmt habt (das frage ich mich auch!). Es gibt Züchter, denen liegt nunmal viel an der Rasse und der eigenen Nachzucht, sie geben ihre mit Sorgfalt gezüchtete Welpen nur an Besitzer, die bestimmte Untersuchungen machen lassen, ihre Hunde im Sport führen werden, sie auf Ausstellungen zeigen etc. Dann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, wenn diese Zusagen plötzlich kein Thema mehr sind, würden zumindest die Züchter meiner Hunde als Vertrauensbruch betrachten.


Grüße von Susanne

P.S. unkastrierte Hunde werfen nicht zwanghaft, das kann man als Halter durch Aufpassen schön verhindern