Hi Katrin,
: Ups, habe ich überlesen. Aber es war ja wohl so, daß wo kein Kläger, da kein Richter. Sonst hätte ja Herr X, der im "Hobbykynologen-Club e.V." Mitglied war, nicht ausstellen dürfen, oder? Den Club kannte aber kein Sonderleiter ... ;-))
So ist es. Ich habe es bisher auch noch nicht erlebt, das derartiges überprüft wurde. Und was hätte der VDH dagegen tun können? Nichts. Allenfalls den Titel aberkennen. Aber wen interessiert das, wenn ich als Besitzer des Hundes die Urkunde an der Wand hängen habe ;-)
Andersherum: VDHler auf Dissi-Ausstellungen, wird es schon konkreter. Da wurden schon üble Drohungen ausgesprochen wenn es einer gewagt hat.
Mich würder der Punkt der Doppelmitgliedschaft mal interessieren. Offiziell darfg ein VDH-Mitglied ja in keinem nicht-VDH-Verein Mitglied sein. Ansich schon ein Unding. Vom Rudelclub lasse ich mir auch nicht verbieten in einem anderen Ruderclub Mitglied zu sein ;-)
Früher war man (ich verallgemeinere jetzt mal, da ich keine Namen nennen möchte) da scharf hinterher. Inzwischen wird es stillschweigend geduldet um keine weiteren Mitglieder zu verlieren. Zweierlei Maß?!
: Ich bin nur gespannt, wie verschiedene Clubs, die bis dato kein Register hatten, das jetzt handhaben. Denn die Ausstellungs-Saison beginnt bald.
Da bin ich auch mal ganz gespannt. Das wird sicher noch recht spannend.
Gruß
Kathi