Hallo
im Vertrag steht, dass wir unseren Leo 2-3 Mal in den nächsten 2 Jahren f. Hundeausstellungen und ca. 2-3 Mal zum Decken zur Verfügung stellen müssen und wir Schlafkappen haben es unterschrieben. Wir müssen unseren Leo (Schnauzer schwarz/silber) beim Züchter danach wieder abholen und das sind für uns 170 km und ca. 2,5 Std. Fahrtzeit und Benzin .......
Um zu beurteilen, ob ihr "über den Tisch gezogen werdet" müßte man wissen, was genau im Kaufvertrag drinnen steht. Daß da so vage Formulierungen wie 2-3 Mal, bzw. zum Decken ohne zu konkretisieren, ob Decktaxe an euch zu bezahlen ist, oder nicht, gebraucht werden, kann ich mir nicht vorstellen, ansonsten wäre der schriftliche Vertrag das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Wird die Kostenfrage im Vertrag nicht behandelt (sprich habt ihr Euch nicht verpflichtet, den Hund auf eigene Kosten auszustellen), ist klar, daß die Kosten derjenige zu tragen hat, der die Ausstellung des Hundes beansprucht, das wäre dann der Züchter (auch die Abholung und das Zurückbringen des Hundes würde in diesem Fall dem Züchter obliegen, wenn vertraglch nichts anderes vereinbart ist).
Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich festgehalten ist, daß ihr den Rüden im Falle eines Falles unentgeltlich zum Decken zur Verfügung stellt, steht Euch m.E. die übliche Taxe zu. In den Verträgen, die mir geläufig sind, wird auch die Anzahl der Deckversuche, die der Züchter beansprucht, festgehalten.
Lest mal genau nach, was in dem Vertrag jetzt wirklich drinsteht und schreibt ev. die Klauseln, die Euch Kopfzerbrechen machen wörtlich hier rein. Dann läßt sich die Sache etwas leichter beurteilen.
Liebe Grüße
Elke