Hallo
Wenn Dein Freund eine Haftpflichtversicheurng hat, dann hast Du keine. Hat Dein Freund eine Mehrpersonendeckung oder Familiendeckung (auch ohne Trauschein), dann bist Du mitversichert. ABER es sind die gegenseitigen Schäden nicht versichert. Also, wenn Du den Fernseher deines Freundes beim Blumengiessen mit giesst, dann ist dies nicht mehr versichert. Ist es aber nie, wenn man im gleichen Haushalt lebt.
Nun zum Hund. Der ist mitversichert bei fast allen Gesellschaften, die in der Schweiz diese Deckung anbieten. Meines Wissens gibt es eine kleine exotische Versicherung, bei der man Hunde noch extra mitversichern muss - die hat aber fast niemand.
Versichert sind immer die Fremdschäden, die der Hund verursacht. Dauernde Schäden sind nicht versichert. Ein Beispiel, zerkaut der Hund über Jahre die Sockelleisten in der Mietwohnung, dann ist dies eine "dauerende Einwirkung" und nicht versichert.
Nicht versichert sind selbstverständlich auch nicht die Eigenschäden. Beispiel: der Hund frisst die Fernbedienung vom Fernseher.
Als Deckungssumme reichen im Moment noch 3 Mio aus. (der teuerste Schaden im Moment beläuft sich auf 1.6 Mio und war kein Hundeschaden).
Noch etwas generelles: Haftpflichtversicherungen bezahlen immer nur den Zeitwert von beschädigten Sachen. Sprich bei einem 15 Jahre alten Teppich in einer Mietwohung wird nur noch der Zeitwert bezahlt. Je nach Qualität des Teppichs 0 bis 5 %.
VG
Ewald