Hallo
der ursprünglicher Beitrag Züchter-Verarschung stand unter einer anderen Ruprik und ich hatte darauf geantwortet. Von der Forumsleitung wurde der ursrüngliche Beitrag, somit auch meine Antwort jedoch gelöscht, da doppelt in mehreren Rupriken.
Meine Frage: Haben Sie einen Kaufvertrag, wenn ja, welcher Wortlaut ?
Gewährleistungsfrist bei Hunden ist ( sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart) 6 Monate. Da man davon ausgehen kann, dass sich eine HD nicht innerhalb eines Monates beim Neubesitzer bildet, müßte es doch möglich sein, gerichtlich etwas dagegen zu unternehmen. Sie würden in der Beweispflicht sein. Sie können dem Züchter nicht beweisen, ob er Kenntnis hatte von dem Hüftschaden ( da Sie nicht wissen, ob er den Hund zuvor geröngt hat), also können evtl. nicht auf arglistische Täuschung hinaus.
Hat der Hund einen Impfpass ? Steht darin noch Adresse des Erstbesitzers? Oder wurde die Erstimpfung von anderem TA als 2.Impfung gemacht. Dann würde ich mich mit 2.Impf.-TA in Verbindung setzen. Darüber lässt sich evtl. vorherige HD-Behandlungen feststellen.
Wenn Sie keinen Kaufvertrag haben, waren Zeugen beim Kauf dabei, die Humpeln und Massieren bestätigen , auch wenn Sie Kaufvertrag haben sind Zeugen immer gut ?
Würde erneutes Telefonat diplomatisch mit dem "Züchter" führen und ihn auf die Gewährleistungsfrist hinweisen und dass der Hüftschaden schon eindeutig vor Kauf vorhanden war. Geben Sie ein bischen an, dass Sie sich erkundigt haben und ihre Chancen sehr gut stehen. Sie möchten jedoch keinen Gerichtsstreit, sondern Sie erklären sich bereit die OP mit Folgekosten zu zahlen (somit haben Sie den weit grösseren finanziellen Schaden als er als Züchter und das Risiko, dass Hund später wieder damit Probleme bekommen wird)und "Sie als Züchter sind dann sicher bereit zumindest den Kaufpreis zurück zu erstatten"..
Ein Gerichtsstreit ist für beide Seiten teuer und mit viel Aufwand und Nerven verbunden. Das Geld ist sicherlich besser für das Tier etc. ....
Wird er nicht einsichtig, geben Sie ihm eine Frist zum nachdenken, wenn man mal ne Nacht darüber geschlafen hat... soll er Sie zurückrufen.
Haben Sie bis Mitte nächste Woche keinen Bescheid, werden Sie sich die Sache anders überlegen.
Liebe Gruesse
Birgit