Hallo sun
du hast geschrieben er wurde zusammen!!! vom Ta kupiert. Aus diesem Wort musste ich schliesen,dass der ganze Wurf kupiert ist. Eine medizinische bgründung gibt es da nicht mehr. Das ist auch die einzige ausnahme, die in der Schweiz toleriert wird. Zu den neuen Einfuhrbestimmungen: Ein kupierter hund darf nur in die Schweiz eingeführt werden, wenn der Besitzer mindestens 3 Monate in einem Land ohne Kupierverbot gelebt hat und von dort in die Schweiz zieht. Du könntest daher durchaus Probleme bekommen, wenn Du mit diesem hund wieder einreisen willst.Gerade weil sich viele v.A. früher den Hund im Ausland illegal kupieren liessen/ Lassen sind die Kontrollen an der Grenze schärfer geworden.
Was ich gehört habe, könntest du in Zukunft auch Probleme bekommen, wenn du an Hundeprüfungen teilnehmen willst.
Wie auch schon gesagt wurde, Du wirst überall auf negative Reaktion stossen. Jeder Hundehalter in der Schweiz weiss, dass das kupieren illegal ist und wirst daher mit sicherheit regelmässig angegriffen. Du solltest Dir daher gut überlegen, ob Du das durchstehen willst.