: :
: : Ausnahmeregelung für DRK-Hunde
: :
: : Hannover (ap). Dobermänner und Rottweiler müssen in Niedersachsen
: : keinen Maulkorb tragen – allerdings nur, wenn sie zur Rettungshundestaffel
: : des Deutschen Roten Kreuz (DRK) gehören.
:
: Hallo Karina!
:
: Ich muß Dich leider schon wieder mit einer Korrektur nerven, aber diese Regelung gilt nicht nur für DRK-RHe.
: Ebenfalls ausgenommen von den Bestimmungen der Nieders. Gefahrtierverordnung sind RH des THW.
:
: Gruß
: Matthias
hallo, matthias! mich würde interessieren, ob es von seiten des thw auch die "empfehlung" gibt, ausserhalb der rh-arbeit den hunden einen maulkorb anzulegen. hast du darüber zuverlässige info?
gruß cornelia