Hallo Mira.
Die Haftung für Mitglieder einer Rettungshundestaffel hängt im wesentlichen davon ab, ob Du bzw. der betreffende Helfer in einer anerkannten Hilfsorganisation oder in einer privaten Staffel tätig bist.
Beim THW haben wir den gleichen Status wie Bundesbeamte im Dienst, d.h. also vollen Versicherungsschutz von der kleinen Schnittverletzung, Verdienstausfall, Berufsunfähigkeit, bis hin zum Sprung in die Holzkiste. (Das hilft einem dann aber auch nicht mehr....)
Bei den Sanitätsorganisationen besteht ebenfalls Versicherungsschutz, ob über den Bund (wg. KatS) oder über die Organisation kann ich Dir nicht sagen.
Schwierig wird es bei den Rettungshundevereinen, wenn sie nicht offiziell im KatS oder in der örtlichen Gefahrenabwehr anerkannt sind. Dann hilft wohl eine private Versicherung gegen solche Fälle.
Falls ein Landkreis eine Staffel in die örtliche Gefahrenabwehr integriert, sollte eigentlich ein Versicherungsschutz über die Unfallversicherung dieses Landkreises bestehen. Ich würde mir das aber auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.
Viele Grüße
Matthias Ruhl