Nicht mehr zu suchen kann bedeuten .
12. November 2001 23:07

Hi Andreas,

Die Befreihung gilt nur für das Wegerecht.
Nicht für Vorfahrts- oder Geschwindigkeitsrechte.

Global gesagt, du bist immer der Neger :-)

Gruss Peter



12. November 2001 23:15

Hallo Andreas

Sonderrechte bei der FF gelten NUR in Verbindung mit Blaulicht UND Martinshorn.
Und welcher private PKW hat das schon?

Nur mit Blaulicht z.B. fährst du dann halt schön brav mit 50 kmh durch die Stadt und hälst an jeder Kreuzung die nicht Vorfahrtsberechtig ist :-)

Mit dem Wegerecht sieht es da anders aus.

Gruss Peter

12. November 2001 23:28

Hallo, Peter,

nein, es gilt für Vorfahrts- ( sollte man allerdings nicht machen) und Geschwindigkeitsrechte, "unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", aber nicht für das Wegerecht.
So wird es offiziell sowohl in der Landesrettungsdienstschule als auch in der Landesfeuerwehrschule gelehrt. Oder siehe Link.
Mit einem Lotsen vorweg werden alle Paragrafen der STVO übertreten. :-)
Siehe Link.

Grüße
Andreas

12. November 2001 23:47

grinning smileyabei geht es allerdings nicht um "HiO-Staffeln" und "Freie Staffeln",
die Deppen find´ste überall gleichstark vertreten;......

Darauf wollte ich raus - mehr nicht.

Es liegt nicht an der Organisation, sondern aus den Menschen, die man vor sich hat, ich denke, da sind wir uns einig.

"Aber wenn man eine organisationsübergreifende Kooperation der Rettungshundestaffeln sucht (was ja auch Dein Anliegen ist), sollte man sich meiner Meinung nach auch an die im RD/ KatS üblichen Gepflogenheiten halten - ob als private oder HiO-Staffel. Die "Privaten" in unserer Region tun das übrigens."

Mir geht es bei einer Suche um die Oma und sonst garnix. Wer sie findet ist mir vollkommen egal - ob das ein RH von der Staffel XY oder ein Spaziergänger ist - der Oma ist es auch egal.
Und dafür hole ich soviele Helfer wie es geht, denn auch ein Anfänger hat die gleichen Augen wie ein FFW und kann deshalb ohne seinen Hund als Helfer genauso mitsuchen. Ich habe allerdings dann "Probleme" wenn eine RHS den Einsatz ablehnt, weil wir (alarmiert durch die Polizei oder Leitstelle) alarmiert haben, aber nicht ablehnt, wenn die Anforderung durch die Polizei kommt. Dann allerdings frage ich mich worum es eigentlich geht ..... und finde keine befriedigende Antwort. Sicherlich ich kann der RHS dann Druck machen und sie über die Polizei anfordern, aber was nutzen der Oma dann unmotiviert suchende Teams? Wenn diese RHS nicht zu einen "Einsatzüben" ohne Polizei Anforderung kommt - kein Thema, denn dann ist es ausschließlich unsere Entscheidung gewesen. Aber ich krieg nen Hals wenn da draußen ne Oma liegt und jemand zuhause bleibt, der eignetlich sich für diesen Job verpflichtet hat und beim nächsten Einsatz noch vor dem Suchen erst mal zum EL rennen muß, um klarzustellen, daß die eigene Staffel der "kompetente" Ansprechpartner ist und die anderen gefälligst wieder nach Hause gehen sollen. Sorry - aber das hat für mich nichts mehr mit RH zu tun.


"Um zum Thema zurückzukommen: Wir haben auch schon Einsätze abgelehnt oder abgebrochen, weil die Sache sinnlos oder zu gefährlich wurde oder von vornherein nicht für RH geeignet war."

Keine Frage - überhaupt kein Thema

"Wir haben manchmal trotz Sinnlosigkeit auch weitergesucht, weil wir immer noch einen noch so kleinen Hoffnungsfunken hatten und weil wir dem Vermißten, uns und den Angehörigen zuliebe nicht aufgeben wollten - aber immer (!!!) im Einverständnis mit der Polizei!"

Ich habe nie gesagt, daß die Polizei nicht über die Einsätze Bescheid weiß. Im Gegenteil, es wäre absoluter Blödsinn auf irgendwelche Anrufe hin aktiv zu werden, ohne bei der zuständigen Dienststelle nachzufragen und sich die neuesten Fakten zu holen. Das bedeutet aber nicht, daß wir von der Polizei auch "angefordert" werden oder daß auch Polizisten gleichzeitig mit im Einsatz sind. Oft fordert die PD nun mal nicht an (aus unterschiedlichsten Gründen) weil sie selber keinen Sinn (mehr) drin sieht, sie haben haben aber absolut nichts dagegen, wenn wir trotzdem gehen und "üben". D.h. die Polizei weiß, was wir wo machen und wie wir jederzeit erreichbar sind - aber halt ohne Anforderung und schon garnicht mit dem Brimborium von wegen zum Einsatz rasen, Sosi, Großauftrieb oder möglichst noch später die Presse hinterher.

Ich wurde gefragt ob wir auch Einsätze ohne ANFORDERUNG durch die Polizei machen und da kann ich nur JA sagen (auch wenn es mit der Polizei diesbez. Rücksprachen gegeben hat). Und ohne Anforderung ist es nun mal kein offizieller Einsatz.

ciao suchhunde

12. November 2001 23:36

Hallo, Peter,

nochmal der Link, damit du mir endlich glaubst :-).

Ich bin von der STVO befreit, aber ich habe kein Wegerecht.
Grüße
Andreas

12. November 2001 23:45

Hallo Andreas

Upps sorry, da hab ich in der Eile zwei Begriffe durcheinander gebracht.
Nun durch die Erklärung mit Martinshorn und Blaulicht ja eigentlich auch so gemeint.

Wie willst du das Vorfahrtsrecht ohne Wegerecht auf einer stark befahrenen Kreuzung bewältigen?
Kein Verkehrsteilnehmer braucht dich durchzulassen, ergo ist das Ganze für die Katz.
Unmöglich, also das Ganze undiskutabel, ausser du fährt im Gäu um Mitternacht und hast nicht das Pech, dass dich einer übersieht.

Gruss Peter