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Freistellung für Einsätze

geschrieben von Sanne D.(YCH) 
Freistellung für Einsätze
20. November 2001 09:19

Hallo an alle,
ich brauch mal Hilfe. Ich bin mit meinem Hund noch in RH-Ausbildung. Aber ich werde vor der Prüfung schon bald in Einsätze als Helferin mitgehen. Nun mein Problem. Ich bin Beamtin bei einer Staatlichen Behörde in Bayern. Wer hat da Erfahrung und kann mir erklären, wie das mit der Freistellung funktioniert. Gibts Dienstbefreiung, muß ich Urlaub nehmen? Wie läuft das bei anderen Betroffenen ab? In meiner Behörde bin ich so zu sagen ein Sonderfall und alle sind etwas ratlos.
Ich bin dankbar für jede Hilfe
Sanne

20. November 2001 10:39

Hallo,

hierbei ist zu unterscheiden zwischen

Staffeln einer anerkannten Hilfsorganisation und verbandsfreien Staffeln
sowie
Auslandseinsätze
sowie
Anforderung durch eine Behörde, Dienst- oder Leitstelle und einem selbstätigen Einsatz.

Ich gehe hier von anerkannter HiOrg und Anforderung für regionaleinsätze aus:
Gem. Rettungsdienstgesetz der Länder (s. auch FFW) sind RHF für Einsätze frei zu stellen. Es muß kein Urlaub genommen werden. Es gibt eine Lohnfortzahlung oder Lohnausfallsersatz.

Das ist die rechtliche Seite ---- die andere Seite ist die, das mit dem rein rechtlichen Aspekt und dem Beharren darauf recht schnell der Job weg sein kann.

Besser ist es mit dem Arbeitgeber zu reden und selbst bei den rechtlichen Bestimmungen lieber Urlaub zu nehmen und auch mal ohne Lohnfortzahlung das ganze zu machen - kommt bei den Chefs einiges besser an.
Manche Behörden (z.B. Post) stellen sich auch stur und behandeln das Ganze rein rechtlich - also Urlaubsanspruch un Freistellung ok ---- aber laut Behörde erst nach frühzeitigem Antrag :-))
Soll heißen sie meinen wenn man eine Woche vorher fragt dann wird der Einsatz genehmigt, ansonsten arbeiten weil kein Antrag vorliegt. Tja.

Wie gesagt reden ist immern noch das Beste.

ciao suchhunde

20. November 2001 11:21

Hallo suchhunde!

Danke, du hast mir schon sehr geholfen. Das mit dem Reden mit den Vorgesetzten kann so ein Problem sein *groll*, aber ich werde es mal versuchen. Hast Du irgendwelche Vorschriften, die ich notfalls zitieren könnte?
Sanne

20. November 2001 13:06

Hallo Sanne.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich freizustellen und Dein Gehalt weiterzuzahlen. Er kann es aber von Deiner Staffel / Hilforganisation zurückfordern und wird es erfahrungsgemäß auch tun. Soviel zur Theorie......

Besonders bei der Kombination Beamtin / HiOrg darf es eigentlich keine Probleme geben, es sei denn, Du bist bei der Pol, BF oder im RD tätig. Ich selber bin im öffentlichen Dienst (nach BAT) tätig, mein Arbeitgeber ist ausdrücklich verpflichtet, mich freizustellen.

Einer unserer Hundeführer ist ebenfalls Beamter (Bund), und hat es von seinem Arbeitgeber sogar auf Wunsch schriftlich bekommen, daß er für alle Veranstaltungen (nicht nur Einsätze) freigstellt ist.
Hier kann es allerdings eine Rolle spielen, daß er als Angehöriger einer Bundesanstalt (THW) im Rahmen der Amtshilfe einen anderen Status hat wie
ein Angehöriger einer anderen HiOrg bzw. einer privaten Staffel.

Bei Interesse Mail mich einfach mal an, dann kann sich unser beamteter HF mal im Bereich Personalrecht schlau machen (bzw. er arbeitet im Personalbereich...).

Gruß
Matthias


20. November 2001 22:55

Hallo,

du kannst dich auf das Feuerwehrgesetz (je nach Bundesland) oder das Rettungsdienstgesetz berufen.

All dies ist aber abhängig von der HiOg der du angehörst. Deine eigenen Leute sollten es genau wissen wie es bei euch aussieht.

"Reden" meinte ich vor allem um miteinander beide zu einer Lösung zu kommen. Mit "darauf berufen" wirst du nicht weiter kommen, denn auch dein Chef hat dann ganz schnell Bestimmungen, auf die er sich "beruft".
Letztendlich wirst du ihm etwas anbieten müssen, damit er sich sagen kann "ok, dann und dann ist sie weg - aber unter dem Strich habe ich wegen ihrem Angebot jetzt sogar mehr als vorher".

Stell dich mal auf seine Stelle und schau dir an was es bei dir bewirken würde wenn du an seiner Stelle wärst. Und bau darauf deine Taktik auf :-))

Wenn sich beide dies sagen können - erst dann wirst du wirklich jederzeit ohne eine Frage sofort abdüsen können...... und das über viele Jahre hinweg.

eine Hand wäscht die andere ... suchhunde

21. November 2001 06:05

Hi suchhunde,

das klingt zwar einfach, wird in meinem Fall schwierig. - eine Hand wäscht die andere - bei uns wasche ich seine und bekomm dafür einen Tritt. Entweder ich kann meine Asprüche irgendwie belegen, oder ich darf nicht weg. So einfach ist das bei uns. Normalerweise kommt man mit reden immer weiter als mit Paragraphen. In dem Fall werde ich aber Schwierigkeiten haben.

Viele Grüße
Sanne