Hallo,
hierbei ist zu unterscheiden zwischen
Staffeln einer anerkannten Hilfsorganisation und verbandsfreien Staffeln
sowie
Auslandseinsätze
sowie
Anforderung durch eine Behörde, Dienst- oder Leitstelle und einem selbstätigen Einsatz.
Ich gehe hier von anerkannter HiOrg und Anforderung für regionaleinsätze aus:
Gem. Rettungsdienstgesetz der Länder (s. auch FFW) sind RHF für Einsätze frei zu stellen. Es muß kein Urlaub genommen werden. Es gibt eine Lohnfortzahlung oder Lohnausfallsersatz.
Das ist die rechtliche Seite ---- die andere Seite ist die, das mit dem rein rechtlichen Aspekt und dem Beharren darauf recht schnell der Job weg sein kann.
Besser ist es mit dem Arbeitgeber zu reden und selbst bei den rechtlichen Bestimmungen lieber Urlaub zu nehmen und auch mal ohne Lohnfortzahlung das ganze zu machen - kommt bei den Chefs einiges besser an.
Manche Behörden (z.B. Post) stellen sich auch stur und behandeln das Ganze rein rechtlich - also Urlaubsanspruch un Freistellung ok ---- aber laut Behörde erst nach frühzeitigem Antrag :-))
Soll heißen sie meinen wenn man eine Woche vorher fragt dann wird der Einsatz genehmigt, ansonsten arbeiten weil kein Antrag vorliegt. Tja.
Wie gesagt reden ist immern noch das Beste.
ciao suchhunde