: mich hat es jetzt nur intressiert weil ich noch nichts von der tauglichkeitsprüfung gehört habe und das diese schon langen tut um von der hundesteuer befreit zuwerden.
:
: da könnte doch jeder mit seinem hund solche tauglichkeistprüfung machen und ist dann befreit von der hundesteuer ????????????
:
Das ist, wie unten schon beschrieben, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Allein im Einzugsgebiet meiner jetzigen und meiner früheren Staffel gibt es verschiedene Regelungen:
- Steuerbefreiung zu 50% bei nachgewiesener Rh-Prüfung
- Nachweis jährlicher RH-Prüfung, dann 50% bzw. 100% Befreiung
- Einmaliger Nachweis RH-Prüfung, dann 100% Befreiung
- Nachweis jährlicher RH-Prüfung und regelmäßiger Einsätze (!)
- Keinerlei Befreiung, weder für RH noch für Blindenhunde
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer RH-Staffel reicht für Befreiung
- Nachweis einer Einsatztauglichkeits-Bescheinigung (kann von der Staffel ausgefüllt werden), einmalig, reicht für Befreiung
- Steuerermäßigung um 25% für den Ersthund, voller Steuersatz für den Zweithund, wenn beide RH-Prüfung nachweisen können
- Steuerbefreiung eines geprüften RH auf Lebenszeit, nachdem es in der Gemeinde zu einem RH-Großeinsatz gekommen war, auf Nachfrage des Hf bei der Gemeinde. Er hatte bislang den vollen Steuersatz zahlen müssen.
Es ist also völlig unterschiedlich, wie die Steuerbefreiung gehandhabt wird. Es kann daher gut sein, daß die Tauglichkeitsprüfung als einmaliger Nachweis in Deiner Gemeinde ausreicht. Ich glaube aber kaum, daß das zu einem Massenansturm auf die ansässige Staffel führt.
...wenn es dabei nur um die Abnahme bzw. Ausbildung bis zur Tauglichkeitsprüfung geht, dreht doch den Spieß um, macht kostenpflichtige Kurse für Ottonormalhundehalter, die allerdings danach keinen Anspruch auf eine Staffelmitgliedschaft haben; die besten kann man sich ja immer noch raussuchen....;-))
Ich denke, die Befreiung von der absolut überflüssigen Hundesteuer kann man jedem gönnen!
LG
Daniela