befreiung von der Steuer
01. Februar 2002 13:19

Hallo Kaya,

:
: Früher soll es tatsächlich mal mehr gegeben haben - bis zu Futterzuschüssen vom Land!

Ich weiss, dass es Organisationen gibt, die einen Futterzuschuss leisten.

Aber die Zeiten sind vorbei. Daß Rettungs- oder Blindenhunde steuerbefreit sein sollten, finde ich aber auch.

Sehe ich auch so.

Es werden ja nicht die Hundeführer generell steuerbefreit - und für Löschpumpen gibt es meines Wissens noch keine Steuer.

Nicht das ich wüsste...Es ging mir auch nicht um die Befreiung von der Hundesteuer (davon provitiere ich ja auch), sondern um die Steuerbefeiung bei Seminaren und Benzin, das verfahren nämlich nicht nur RHler.

Bei den immensen Ausgaben, die man hat, fände ich das schon eine nette Geste. Mehr ist es nämlich wirklich nicht, wer aus diesem Grund eine RH-Ausbildung anfängt, dessen Rechnung geht schon nach einem Monat nicht mehr auf.

Nein, wegen der Hundesteuer macht es bestimmt keiner, aber stell Dir mal vor, Du musst für Dein Benzin keine Steuern zahlen...Da gibt es bestimmt einige, die dafür den ein oder anderen Samstag opfern würden.

: Deshalb hätte ich da auch keine Angst vor "Steuerflüchtlingen". Wenn es eine Anwesenheitspflicht von auch nur 50 % gibt, sind die so schnell wieder weg, wie sie gekommen sind. Oder die Motivation ändert sich. Das sind Erfahrungswerte, bei uns werden fertige RH nämlich tatsächlich von der Steuer befreit.

Von der Hundesteuer wird man bei uns auch befreit, das ist ein Bonus, den ich OK finde, ich hatte es als "generelle" Befreiung für alles was mit Rettungshund zu tun hat verstanden.

Viele Grüße

Christina

01. Februar 2002 13:55

Hallo Christina!

: Ich weiss, dass es Organisationen gibt, die einen Futterzuschuss leisten.

Echt? Unsere leider nicht!

: Nicht das ich wüsste...Es ging mir auch nicht um die Befreiung von der Hundesteuer (davon provitiere ich ja auch), sondern um die Steuerbefeiung bei Seminaren und Benzin, das verfahren nämlich nicht nur RHler.

Ach so.

: Nein, wegen der Hundesteuer macht es bestimmt keiner, aber stell Dir mal vor, Du musst für Dein Benzin keine Steuern zahlen...Da gibt es bestimmt einige, die dafür den ein oder anderen Samstag opfern würden.

Bestimmt. Aber wir hatten tatsächlich schon jemanden, der wegen der Steuer die RH-Ausbildung machen wollte. Nur - das ist inzwischen einer unserer zuverlässigsten Leute, der immer da ist, wenn man jemanden braucht, obwohl sein Hund inzwischen längst in Rente ist. Die Motivation hat sich relativ schnell geändert!

Grüße, Kaya


03. Februar 2002 06:34

hallo, jetzt möchte ich auch noch was schreiben, war ja auch meine frage.

es gibt leute die nur darauf üben das ihr hund die rettungshundeprüfung in fläche oder trümmer macht damit sie von der steuer befreit werden.

mich hat es jetzt nur intressiert weil ich noch nichts von der tauglichkeitsprüfung gehört habe und das diese schon langen tut um von der hundesteuer befreit zuwerden.

da könnte doch jeder mit seinem hund solche tauglichkeistprüfung machen und ist dann befreit von der hundesteuer ????????????

gruß
ute

03. Februar 2002 07:53

: mich hat es jetzt nur intressiert weil ich noch nichts von der tauglichkeitsprüfung gehört habe und das diese schon langen tut um von der hundesteuer befreit zuwerden.
:
: da könnte doch jeder mit seinem hund solche tauglichkeistprüfung machen und ist dann befreit von der hundesteuer ????????????
:

Das ist, wie unten schon beschrieben, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Allein im Einzugsgebiet meiner jetzigen und meiner früheren Staffel gibt es verschiedene Regelungen:

- Steuerbefreiung zu 50% bei nachgewiesener Rh-Prüfung
- Nachweis jährlicher RH-Prüfung, dann 50% bzw. 100% Befreiung
- Einmaliger Nachweis RH-Prüfung, dann 100% Befreiung
- Nachweis jährlicher RH-Prüfung und regelmäßiger Einsätze (!)
- Keinerlei Befreiung, weder für RH noch für Blindenhunde
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer RH-Staffel reicht für Befreiung
- Nachweis einer Einsatztauglichkeits-Bescheinigung (kann von der Staffel ausgefüllt werden), einmalig, reicht für Befreiung
- Steuerermäßigung um 25% für den Ersthund, voller Steuersatz für den Zweithund, wenn beide RH-Prüfung nachweisen können
- Steuerbefreiung eines geprüften RH auf Lebenszeit, nachdem es in der Gemeinde zu einem RH-Großeinsatz gekommen war, auf Nachfrage des Hf bei der Gemeinde. Er hatte bislang den vollen Steuersatz zahlen müssen.

Es ist also völlig unterschiedlich, wie die Steuerbefreiung gehandhabt wird. Es kann daher gut sein, daß die Tauglichkeitsprüfung als einmaliger Nachweis in Deiner Gemeinde ausreicht. Ich glaube aber kaum, daß das zu einem Massenansturm auf die ansässige Staffel führt.

...wenn es dabei nur um die Abnahme bzw. Ausbildung bis zur Tauglichkeitsprüfung geht, dreht doch den Spieß um, macht kostenpflichtige Kurse für Ottonormalhundehalter, die allerdings danach keinen Anspruch auf eine Staffelmitgliedschaft haben; die besten kann man sich ja immer noch raussuchen....;-))
Ich denke, die Befreiung von der absolut überflüssigen Hundesteuer kann man jedem gönnen!

LG
Daniela


03. Februar 2002 08:05

Hallo,

: da könnte doch jeder mit seinem hund solche tauglichkeistprüfung machen und ist dann befreit von der hundesteuer ????????????

gibt nicht so viele Gemeinden, in denen das ausreicht.
Man kann einen Ansturm leicht verhindern: Eignungstest wird am Anfang abgenommen, aber die Bescheinigung gibt es erst nach der Probezeit.
Wer dann nicht mehr da ist, hat Pech gehabt :-).

Gruß
Andreas