Hallo Alex,
das Verweisen von sog. "Totgegenständen" (Rucksack, Kleidungsstück...) wird in der RH-Arbeit anders aufgebaut als die Anzeige von Personen und hat in der Praxis auch keine so große Bedeutung.
(Wird meines Wissens nur in der Lawinenprüfung verlangt)
Über das Verweisen von Gegenständen können Dich aber die Hundesportler im "Freizeit und Hundesport"-Forum aufklären, denn das ist ein wichtiger Teil der Fährtenarbeit.
Ich stelle es mir allerdings ungleich schwieriger vor, den Hund etwas Fressbares verweisen zu lassen....wobei Dir zu dieser Frage wohl noch am ehesten die Jäger (unser aller Freunde *gg*) Auskunft geben können.
Es ist ja das täglich Brot eines Jagdhundes, dass er so leckere Dinge wie tote Hasen usw. seinem Herrchen unversehrt anschleppt, bzw. auch "vorsteht", was ja nichts anderes als eine Form des Verweisens ist.
Ganz ohne Gewalt geht das aber in der Regel nicht vonstatten, habe ich mir sagen lassen...
Also, vielleicht meldet sich ja ein jagdausbildungserfahrener Hundler.
Notfalls mußt Du mal eine Meldung ins "Wild-und-Hund"-Forum setzen...;-)
Grüße
Sabine