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Ungereimtes

Die Rubrik für Merkwürdiges, Widersprüchliches oder Nachdenkenswertes. Denn Hundehalter schauen auch gerne über den Tellerrand und gehen mit offenen Augen durch’s Leben. Hier ist der platz um solche Themen zu diskutieren.  
Bitte Hunde an der Leine führen!
14. Mai 2001 16:45

Hallo Susanne!

Ich habe Glück mit Nico: Sonntag früh ist etwa 5 m von uns entfernt ein Feldhase über den weg gelaufen, Nico hat nur geschaut, ob es ein Hund ist und war dann ganz enttäuscht...;-)

Dafür ist er nicht zu halten, wenn er einen Hund sieht...man kann nicht alles haben!

Liebe Grüße,

Nathaly

14. Mai 2001 16:58

Hallo Monika,

es herrscht in ganz Deutschland in KEINEM Wald Leinenpflicht !
Ich habe mich intensivst mit dem Thema auseinandergesetzt, weil mein Hund auch im Wald frei läuft und mir vom Ordnungsamt gesagt wurde, er dürfe das nicht.
Ich habe mich an den Regierungspräsidenten gewandt, der kennt sich mit jedem deutschen Gesetz am besten aus.
Für alle Hunde, auch wenn kommunal eine Ausnahmereglung besteht, ab einer Körpergröße von 40 cm, gilt grundsätzlich in Stadtgebieten Leinenpflicht.
Zu dem Schild im Wald: Dies ist nur eine Bitte um Rücksichtnahme.
Wenn sich jemand daran hält, ist das sehr zu begrüßen, ansonsten kann Niemand etwas unternehmen, wenn man sich nicht daran hält.
Der Förster darf, auch wenn Dein Hund wildert, den Hund nicht erschießen. Dieses Ammenmärchen kusiert auch schon länger, deshalb spreche ich es hier an. (Es gab auch schon einige Förster, die der Meinung waren, es trotzdem tun zu müssen!)
Sollte Dein Hund wildern, hat er eine Sachbeschädigung begangen und Du mußt eine Geldstrafe zahlen, bekommst aber auch hier keinen Leinenzwang auferlegt.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße
Anja

14. Mai 2001 17:01

Hallo Anja,


und was ist mit Waldgebieten, die ausdrücklich Naturschutzgebiet sind ?

Gruß Melli

14. Mai 2001 17:04

Hallo Melli,

in solchen Gebieten gilt selbstverständlich die Leinenpflicht, dort wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen!
Naturschutzgebiete sind natürlich von meiner Erklärung ausgenommen, hab ich unterschlagen, entschuldigung.

Liebe Grüße
Anja


14. Mai 2001 18:11

Hallo,

dann kennt sich dein Regierungspräsident aber verdammt wenig in deutschen Gesetzen aus!
§ 23 BJG (gekürzt)
Jagdaufseher und Revierinhaber sind Jagdschutzberechtigte Personen und haben das Recht und die Pflicht, wildernde Hunde in ihrem Jagdrevier zu töten, wenn sie sich nach erkennbaren Umständen - nicht nur vorübergehend - der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben.

§ 823 Abs. 2 BGB
Hundehalter, die ihre Hunde vorsätzlich oder fahrlässig in Jagdrevieren streunen lassen, müssen mit Geldbußen und Schadensersatzklagen rechnen.

Und außerdem kann jede Kommune in ihren Wäldern eine Leinenpflicht festlegen, haben auch nicht wenige gemacht.
Und das Ordnungsamt hat sehr wohl die Macht, wildenden Hunden einen lebenslangen Leinenzwang aufzuerlegen. Steht doch sogar in jeder Hundeverordnung!
Also informiere dich bitte mal bei seriösen Quellen, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest! Auch dazu gibt es noch etliche weitere Gesetze!

Ich vermute,du wohnst im Hottentottenland, aber mit Sicherheit nicht in Deutschland und ich finde es kreuzgefährlich, öffentlich so einen Quatsch zu erzählen!

MfG
Andreas

14. Mai 2001 18:23

Hallo Monika,

also, bei uns ist IMMER Leinenzwang im Wald. Und ehrlich gesagt: ich denke gar nicht daran, mich daran zu halten. Dies geht allerdings nur, weil ich meine Hunde immer und jederzeit abrufen kann. Rehe hetzen ist absolutes Tabu. Bis der Hund bzw. die Hunde dies können, ist wohl eine Schleppleine angebracht. Hunde, die wildern oder Tiere auf die Straßen hetzen, wo diese dann überfahren werden, gehören grundsätzlich an die Leine, finde ich.

Liebe Grüße - Jana, Liza, Plastic & 4