Hi :-))
also inzwischen gerät man ja quasi in einen Hundeschilderwald ;-). Daher würde mich mal interessieren, wie das denn rechtlich aussieht?
Beispiel:
Abends fahren wir gerne manchmal noch an's Steinhuder Meer zum Gassi gehen und Abend ausklingen lassen. Da in Steinhude selbst keine geeignete Möglichkeit zum Schwimmen und Spielen im Wasser für die Hunde besteht, machen wir immer erst noch ein kurzes Gassi, an einen relativ neu angelegten Streifen mit langgezogenem Teich, Wiese und Gehweg. Neulich ist uns dort ein Balken aufgefallen, auf dem ein winzig kleines Schild (viel. Scheckkartenformat, oder geringfügig größer) festgemacht ist. Darauf abgebildet ist eine Hunde-Silhouette mit roter Leine. Also ein "Hunde-bitte-anleinen-Schild".
Wie verbindlich ist das? Ist das eine Empfehlung *schmunzel* oder MUSS ich mich daran halten? Ist es ein gültiges Hinweisschild?
Zweites Beispiel:
Ein geschotterter Weg (ebenfalls Steinhude), wird von Radwanderern sowie Fußgängern genutzt. Am Anfang des Weges das Schild: ".... Hunde sind an der Leine zu führen. - Der Eigentümer."
Es ist also ein privater Weg mit öffentlicher Nutzung. Wie sieht es da aus?
Zugegebener Weise lasse ich meine Hunde an beiden Stellen immer ohne Leine laufen, und es hat auch noch nie jemand was gesagt. Wäre nur eben mal ganz interessant zu wissen...
grübelnde Grüße
Gesa & Borderbande (die beim Gassi noch nicht mal ein Halsband tragen)