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Züchterin muß zahlen?

geschrieben von Tina D.(YCH) 
Züchterin muß zahlen?
15. August 2001 14:45


Hallo,

habe gerade gelesen,daß eine Züchterin zahlen mußte,weil sie den eigenen Hund ,an ein ihrer Meinung nicht geeignetes Umfeld, nicht abgeben wollte.
Verstehe ich das Ganze richtig????
Weiß jemand Näheres?
Es wäre ja erschreckend,wenn man als Züchter nicht mehr entscheiden darf ,an wen man seinen Hund gibt??
Hier noch mal die URL: [www.hundejo.de]

Fragende Grüße ,
Tina D.

15. August 2001 16:34

Hallo Tina,
ich denke, daß der Herr X einfach nur eine Zeugin (seine Frau und Kinder) hatte, die bezeugen konnten, daß die Züchterin ihnen den Hund versprochen hatte und sie wahrscheinlich allein war.
Ansonsten würde ich den Artikel auch nicht verstehen.
viel Grüße
Cordula & Courtney

15. August 2001 16:57

Hallo!
Das ist doch der Hammer!
Wenn keine Anzahlung geleistet wurde,kann der Züchter doch zurücktreten!(??)
Ich hatte auch schon einen Welpen einem Ehepaar zugesagt,allerdings erklärt,sollte mir etwas komisch vorkommen,würde ich immer von der Reservierung Abstand nehmen.
Sie waren nach ihrem Besuch am Telefon nur noch geschäftlich,sprachen "von dem Hund",ohne ein bißchen Freude in der Stimme.
Ich hab diesem Ehepaar abgesagt,natürlich drohten sie mir mit RA,aber das war mir ziemlich wurscht!
Ich behalte mir bei jedem Welpeninteressent vor,auch wenn es sein muß nach 6 oder 8 Besuchen,abzusagen.
Ich muß 100%ig hinter den neuen "Eltern" stehen,ansonsten warte ich lieber und behalte unsere Babys länger hier!
Gruß,
Petra

15. August 2001 20:09

Hallo,

das wäre ja wohl ein Ding,wenn man bei jedem abgeschmetterten Welpeninteressenten mit einer Klage rechnen müßte!!!
Aber ich würde lieber die Gebühr bezahlen,als einen meiner Schützlinge
in -meines Erachtens- nicht geeignete Hände zu geben.

(Von der Rechtsprechung enttäuschte)Grüße,
Tina D.


15. August 2001 21:51

Hallo Petra,

: Ich hatte auch schon einen Welpen einem Ehepaar zugesagt,allerdings erklärt,sollte mir etwas komisch vorkommen,würde ich immer von der Reservierung Abstand nehmen.

JA, aber damit hast DU keine eindeutige Zusage gemacht. In dem Augenblick, in dem Du sagst "Sie können den Hund haben", ö.ä., hast Du in einen Kaufvertrag eingewilligt.Also, sobald eine eindeutige Zusage erfolgt. Und ab dann kann die andere Partei auf Vertragserfüllung oder entsprechende Entschädigung bestehen.

Gruss Cindy