Fragen oder nicht fragen? :: Ungereimtes

Fragen oder nicht fragen?

von Simone(YCH) am 22. November 2001 16:36

Hallo Anke!
:
: Ich habe mal von einem ähnlichen Fall hier im Forum gelesen. Jawohl, der Hund gehört dem Tierheim Bremen. (Immer dem Tierheim, das vermittelt hat, so habe ich das jedenfalls verstanden). Habt ihr ihn drei Jahre behalten, ohne ihn zu melden?? Oder habt ihr euch nur beim Tierheim nicht gemeldet?

Bei der Gemeinde ist er natürlich gemeldet. Das Tierheim weiß nichts davon das wir den Hund jetzt haben.

: Die Wohnung ohne Garten ist wohl das geringste Problem. Habt ihr alle beide keinerlei Aussichten auf einen Beruf?? Kann ich mir fast nicht vorstellen.

Ich mache gerade eine Ausbildung zur Erzieherin und gehe deshalb noch zur Schule. Ich bekomme kein Geld.
Mein Freund ist nach einem Schlaganfall arbeitsunfähig.



: Verstehe ich nicht ganz, ehrlich. Wenn es wirklich ein Problem ist für euch, einen Hund zu halten (und wenn ihr ihn schon drei Jahre habt, kann das Problem doch nicht so groß sein), hättet ihr ihn doch hoffentlich gar nicht.

Nein ich möchte ihn auf keinen Fall wider abgeben. Doch mich würde seine Vergangenheit interessieren und sein Alter.

Liebe Grüße
Simone


von Simone(YCH) am 22. November 2001 16:44

Hallo Sandra,
: ich habe selber einen Hund aus dem Bremer Tierheim und mein Freund und ich wurden einzig und allein gefragt ob unser Vermieter Hundehaltung erlaubt. Keine einzige Frage nach Größe der Wohnung, Haus?, Garten?, finanziellem oder beruflichem Background, Hundeerfahrung, ob wir überhaupt Zeit für einen Hund haben ..

Die haben euch einfach denn Hund mitgegeben? Keine Bescheinigung vom Vermieter oder so? Dann ist es auch kein Wunder das mein Hund damals in so schlechte Hände vermittelt wurde.
Dem Tierheim scheinen die neuen Besitzer ziemlich egal zu sein.

: ..allerdings konnte man uns auch nicht so viel über unsere Hündin sagen obwohl Abgabetier, na ja vielleicht hätte man gekonnt aber wir haben auch nicht wirklich nachgehakt. Haben nur verliebt den Hund angehimmelt.

Was hast du den für einen Hund?
:
: Ich persönlich sehe die Gefahr nicht das das Tierheim den Hund zurück haben will, wenn er schon seit 3 Jahren bei euch ist und es ihm dort gut geht.
: Aber will dir jetzt auch nicht raten nachzufragen *g*, denn wenn es dann nicht gut geht bin ich noch schuld *g*.


Vieleicht sollte ich mal anrufen und fragen. Übers Telefon können sie mir den Hund ja nicht wegnehmen.

Liebe Grüße
Simone

von ChristineHd(YCH) am 22. November 2001 16:57

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob das Tierheim überhaupt noch Rechte an diesem Hund hat.
Wenn es dem Hund gut geht und ihm an nichts mangelt, denke ich mal, könnten sie Euch den Hund sowieso nicht einfach wieder abnehmen?

Ich habe bei Berry nach Jahren Nachforschungen angestellt, und dabei nur herausgefunden, daß nicht einmal das wenige, was mir das damalige Tierheim mitgeteilt hatte, wahr war. Ich weiß bis heute absolut nichts von Berrys Vergangenheit
Meine Fragen kamen nicht so gut an, weil das Tierheim befürchtete, ich würde Berry zurückgeben wollen und sie begannen, sehr seltsam zu fragen, was denn los sei und so. Ich fühlte mich nicht wohl dabei.
Im Nachhinein bin ich froh, nichts erfahren zu haben, auch wenn ich manches schon gerne wüßte.
Bei Bambuli könnte ich auch nachforschen, wenn ich bohren würde, aber ich lasse die Vergangenheit ruhen. Was nützt es mir, wenn ich die Scheune sehe, in die sie jahrelang eingesperrt war oder die Menschen, die ihr all das angetan haben?
Ja klar, manchmal schmerzt es schon, nicht wirklich zu wissen, keinen Geburtstag "feiern" zu können, auf manches Verhalten hätte man gerne eine Antwort, ich wüßte so gerne, wie Berry als Welpe ausgesehen hat usw. Aber würde mich all dieses Wissen beruhigen? Nein, ich denke nicht, nichts zu wissen, oder nicht alles zu wissen, ist manchmal besser, finde ich zumindest.
Überlege es Dir gut

Wie immer du dich entscheidest, ich wünsche Euch allen viel Glück

Liebe Grüße
Christine

von Wilma u. Arno(YCH) am 22. November 2001 17:01

Hallo Sandra,

Du müßtest doch definitiv sagen können, welche Art Verträge das Bremer TH ausstellt.
Denn auch wenn es eigentlich so sein sollte, daß eine evt. weitere Vermittlung mit dem TH abgesprochen werden sollte bzw. das Tier zurückgegeben werden muß, falls man es nicht mehr halten kann, gibt es auch TH, die mit anderen Verträgen arbeiten.
Arno wird z. B. ab 12. Dezember mir gehören u. ich kann mit ihm machen was ich will *eg*. An dem Tag hab ich ihn ein Jahr, solange behält sich das TH aus dem er stammt das Eigentumsrecht vor.
Im übrigen glaube ich kaum, daß man so furchtbar viel über den Hund erfahren wird, wenn die Vermittlung schon Jahre zurückliegt. Und das Alter kann ein TA relativ gut feststellen zumindest in einem gewissen Rahmen (Gebiss).
Gruß
Wilma u. Arno

von Sandra&Lena(YCH) am 22. November 2001 18:11

: Hallo Sandra,
:
: Du müßtest doch definitiv sagen können, welche Art Verträge das Bremer TH ausstellt.

--- Hmmm *vertragraussuch*

§1 Übergabe und Eigentumserwerb

Der/die Übernehmer/in wird mit Aushändigung des Tieres und evtl. dazu gehöriger Papiere (Vertrag, Impfbuch, etc.)Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten (Tierhalterhaftpflicht)
Der/die Übernehmer/in entrichtet für das Tier eine Schutzgebühr in Höhe .. blablabla ....

$3 Weitergabe / Einschläferung

Hat der/die Übernehmer/in Eigentum erworben, so steht dem TSV im Falle einer Weiterveräußerung ein Vorkaufsrecht zu. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich in diesem Falle dem TSV hinsichtlich des Vertragsinhalts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und das Vorkaufsrecht zu ermöglichen.
.....


Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe habe ich zwar das Eigentumsrecht an Lena aber meistbietend verhökern darf ich sie trotzdem nicht .. ach und ich dachte ich könnte so schnell zu Geld kommen...

Hmm was ich aber wirklich nicht verstehe, als das TH letztens bei mir anrief wurde ich gefragt ob der Hund noch bei mir ist???
Müßte doch eigentlich logisch sein ... ich hätte das doch sonst dem TH melden müssen .. oder bin ich mal wieder zu blöd um Verträge zu verstehen ...

*verwirrtguck*

Grüße

Sandra & Lena

von Sylle(YCH) am 22. November 2001 18:01

Hi Anke,
Antje hat recht.Ich habe den damaligen Fall noch gut in Erinnerung. Das TH hat keinen Anspruch auf den Hund. Es kann sich lediglich an die Frau wenden, die seinerzeit den Vertrag unterschrieben hat und zugesichert hat, den Hund nur an das besagte TH weiterzugeben, wobei ich zweifel, ob diese Verträge vor Gericht Bestand haben. Eigentum ist Eigentum. Die Besitzverhältnisse sind eindeutig.
Grüße
Sylle

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