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Ungereimtes

Die Rubrik für Merkwürdiges, Widersprüchliches oder Nachdenkenswertes. Denn Hundehalter schauen auch gerne über den Tellerrand und gehen mit offenen Augen durch’s Leben. Hier ist der platz um solche Themen zu diskutieren.  
Fragen oder nicht fragen?
22. November 2001 18:25

Moin moin Simone,


--- Die haben euch einfach denn Hund mitgegeben? Keine Bescheinigung vom Vermieter oder so? Dann ist es auch kein Wunder das mein Hund damals in so schlechte Hände vermittelt wurde.
: Dem Tierheim scheinen die neuen Besitzer ziemlich egal zu sein.


Na sie fragten mehrfach ob unser Vermieter es erlauben würde, wir antworteten das wir ein eigenes Haus bewohnen .. aber Papiere dazu wollte keiner sehen auch wenn ich vorhin im Vertrag des TH nachgelesen habe das ich mich verpflichtet habe .."einen geigneten Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr auf Grund seines/ihres Mietvertrages die Haustierhaltung erlaubt ist."
Na wo kein Vermieter da auch kein Mietvertrag. Aber wie gesagt denen reichte unser mündliche Angabe dazu und davon abgesehen wollten sie auch nichts von uns wissen .. nicht mal ob wir jemals nen Hund hatten .. oder so ..
:

:
---: Was hast du den für einen Hund?

Siehe oben *g* ach ja links das ist der Hund :-)(5 Jahre alt, 45cm Schulterhöhe, als wir sie bekamen knapp über 10 kg .. inzwischen fast 15kg und immernoch schlank)

:
---: Vieleicht sollte ich mal anrufen und fragen. Übers Telefon können sie mir den Hund ja nicht wegnehmen.

Vielleicht nicht die schlechteste Idee.
:
: Liebe Grüße
: Sandra & Lena


23. November 2001 06:14

Hallo Anke,

ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Tierheim rechtlich einen anderen Status hat als eine Privatperson in Bezug auf Eigentumsverhältnisse usw.

Viele Grüße

Antje

23. November 2001 08:57

Liebe Simone,
ich kenne mich mit dem Hamburger Tierheim ganz gut aus, und weiß daher, dass die Tierheime in den allerseltensten Fällen überhaupt Angaben über die Herkunft der Tiere haben. Oft haben sie sogar das Problem, dass Halter, die den Hund los werden wollen, bewusst falsche Angaben machen, damit das Tierheim ihnen dasTier überhaupt abnimmt. Da wird dann beispielsweise behauptet, der Hund sei bissig oder sonstwas, und für die armen Viecher ist das besonders tragisch, weil es natürlich die Vermittlungschancen ganz drastisch verringert. Manche Halter sind auch besonders "schlau" und behaupten, das Tier selbst nur gefunden zu haben, damit sie keine Abnahmegebühr zahlen müssen...

Also, die Chancen, dass das Tierheim tatsächlich verwertbare Erkenntnisse über den Hund hat, sind extrem gering.

Dass das Tierheim den Hund wieder haben möchte, nehme ich eher nicht an. In Hamburg beispielsweise ist es zwar so, dass man hohe Anforderungen stellt, wem ein Hund vermittelt wird, aber wiederhaben wollen die ihn nur, wenn er misshandelt oder schwer vernachlässigt wird.
Ansonsten ist jedes Tierheim froh über jeden normal untergebrachten Hund. Die nehmen ja auch Obdachlosen ihre Tiere nicht weg, solange man sieht, dass das Tier "glücklich" bei seinem Halter lebt, sind die Tierheime doch froh, dass der Hund nicht bei ihnen im Zwinger leben muss.
Froh für den Hund, aber auch froh für sich selbst, denn gerade heute wissen doch die Tierheime gar nicht wohin mit den vielen Hunden.

Das gilt natürlich speziell für sog. Kampfunde und -Mixe. Solche Hunde aus privater Haltung werden in der Regel überhaupt nicht mehr aufgenommen, das Tierheim weiß doch genau, dass es gerade diese Hunde wahrscheinlich nie mehr vermitteln kann.

Ob sie den Hund eventuell als Kategorie-Hund melden, kann man schwer sagen. Normalerweise wohl eher nicht, aber andererseits kannst du immer an einen "Neunmalklugen" geraten...

Wie gesagt, abnehmen werden sie euch den Hund höchstwahrscheinlich nicht (ich würde es nahezu ausschließen), aber da es äußerst fraglich ist, dort mehr über den Hund zu erfahren, würde ich es eher sein lassen, überhaupt nachzufragen.

Viele Grüße
Suse

23. November 2001 11:17

Hallo,

: Hmm was ich aber wirklich nicht verstehe, als das TH letztens bei mir anrief wurde ich gefragt ob der Hund noch bei mir ist???
: Müßte doch eigentlich logisch sein ... ich hätte das doch sonst dem TH melden müssen .. oder bin ich mal wieder zu blöd um Verträge zu verstehen ...

wenn alle sich immer an die Verträge halten würden...

Nur das tun eben viele nicht, deshalb auch die Frage des TH. Viele geben den Hund weiter, entweder weil sie den Vertrag bewußt ignorieren oder weil sie ihn nicht gelesen haben und gar nicht wissen, was drinnen steht....

Ich z. B. muß aktuell für das hiesige TH rausfinden, wo eine Farbratte abgeblieben ist. Die Frau weiß angeblich nicht mal mehr an wen sie das Tier abgegeben hat!! Sie glaubte wohl, weil es "nur" eine Ratte ist, interessiert es das TH nicht....

Viele Grüße

K. Keck

23. November 2001 11:39

Moin moin,

schon klar das sich nicht jeder an Verträge hält, war auch mehr die Verwunderung mit welcher Selbstverständlichkeit die Frage das erste war was am Telefon kam. So als würde man fast damit rechnen das ein Hund der vor 4 Monaten aus dem Tierheim gehohlt wurde wohl eh nicht mehr bei dem Neu-Besitzer ist sondern schon längst sonstwo.
:
---: wenn alle sich immer an die Verträge halten würden...
:
: Nur das tun eben viele nicht, deshalb auch die Frage des TH. Viele geben den Hund weiter, entweder weil sie den Vertrag bewußt ignorieren oder weil sie ihn nicht gelesen haben und gar nicht wissen, was drinnen steht....
---


Na ja man bekommt den Vertrag ja nicht nur schnell zum unterschreiben ausgehändigt, das wir Lena nicht einfach so weitergeben dürfen wurde uns auch mehrfach gesagt.(Und ich denke andere TH handeln da auch nicht anders) Würde da also eher von Desinteresse oder absichtlichem Ignoriern des Vertrages ausgehen als Unwissenheit.


Ist aber schon traurig was da so in den Verträgen steht, zum Beispiel verpflichte ich mich dem Hund im "Bedarfsfall" tierärztliche Versorgung zukommen zulassen .. ähh .. wenn man es für notwendig hält sowas vertraglich festzulegen ist das schon ein trauriges Zeichen.

Na ja bei Mißachtung des Vertrages droht mir ja nur eine Vertragstrafe von 500 DM da muß man eben abwägen was teurer kommt TA oder Strafe ...
[/sarkasmus]


: Viele Grüße
:
confused smileyandra & Lena (die den Vertrag jetzt auch mal sehen will weil sie sicher ist das kiloweise Leckerlies auch unter "artgerechte" Tierhaltung fällt)


23. November 2001 18:53

Hallo Sylle,

-Das TH hat keinen Anspruch auf den Hund.

Das ist unterschiedlich - kommt ganz auf die Verträge an. Hab' mich extra nochmal schlau gemacht bei unserer TH-Leiterin: Was die "Standard-Verträge" vom Deutschen Tierschutzbund anbelangt, hast Du recht.

Deshalb wurden in unsere Verträge schon vor Jahren u.a. folgende §§ aufgenommen:

"Der Empfänger ist Tierhalter im Sinne des BGB; er erwirbt am Tier kein Eigentum. Das übernommene Tier geht nur in den Besitz über..."

"Eine Weitergabe des Tieres bedarf der schriftlichen Zustimmung des Tierschutzvereins".

"Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die §§ XX ist der Tierschutzverein berechtigt vom Empfänger eine Vertragsstrafe in Höhe von XXX zu verlangen"

Außerdem können wir die entschädigungslose Rückgabe eines von uns vermittelten Tieres verlangen, wenn im Nachhinein bei einer Kontrolle eine nicht artgerechte Tierhaltung festgestellt wird.

Gesetzt den Fall, die Verträge des hier betroffenen TH sehen genauso aus (was ich bei deren Vermittlungspraxis - zumindest nach dem, was ich hier gelesen habe, bezweifle), dann wäre die "Dame", die seinerzeit den Vertrag mit dem TH gemacht hat, zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, was auch mehr als richtig ist! Unsere gängige Praxis in einem solchen Fall ist, den neuen Tierhalter zu einem Gespräch zu bitten und mit ihm einen neuen Übernahmevertrag abzuschliessen (ohne nochmalige Übernahmegebühren zu verlangen).

In diesem konkreten Fall: Der Freund der "Dame" hätte den Hund mit Sicherheit nicht behalten dürfen (von wegen "Schnaps zu saufen geben", "völlig überfodert mit der Hundehaltung sein" etc.). Den jetzigen Besitzern, die den Hund schon 3 Jahre halten, würde er bestimmt nicht wieder weggenommen werden - warum auch? Die bekämen einen neuen Vertrag und fertig!

- wobei ich zweifel, ob diese Verträge vor Gericht Bestand haben.

Das haben sie :-), weil:

- Eigentum ist Eigentum.

Eben - und aus genau diesen Gründen wird das EIGENTUM mittels unserer Verträge nicht aus der Hand gegeben.

- Die Besitzverhältnisse sind eindeutig.

Stimmt - und in unseren Verträgen die Eigentumsverhältnisse genauso. Besitz ist nicht gleich Eigentum! Hat mich seinerzeit in der Schule bei Wirtschaftskunde auch einige Mühe gekostet, den Unterschied zu kapieren - aber der Gesetzgeber kennt ihn ;-)

Gruß
Nicola mit Sally