: Hallo Simone,
:
: Bei der Gemeinde ist er natürlich gemeldet. Das Tierheim weiß nichts davon das wir den Hund jetzt haben.
Wenn der Hund bei der Gemeinde gemeldet ist, ist er dort doch auch ggf. als "Kampfhund" registriert. Dann habt ihr damit doch keine Probleme mehr. Ich meine, dann kann euch ja keiner was, weil es ja offiziell ist. Okay, ich weiss nicht genau, wie es mit dem Tierheim aussieht. Vielleicht sind gewisse Vertragsklauseln ja wirklich wenns hart auf hart kommt unwirksam und nur zum Schutz des Tieres eingebaut. Wer weiss das schon?
: Ich mache gerade eine Ausbildung zur Erzieherin und gehe deshalb noch zur Schule. Ich bekomme kein Geld.
: Mein Freund ist nach einem Schlaganfall arbeitsunfähig.
:
Naja, ich kann nur sagen: Als Erzieherin hast du doch super Aussichten, wenn du fertig bist. Notfalls kannst du Kinder unter drei Jahren beziehungsweise Kinder, die zum "Stichtag" noch keine drei sind und im ersten Kindergartenjahr vier Jahre werden betreuen. Die Mütter werden dich lieben!!!
Naja und von IRGENDETWAS werdet ihr ja wohl leben. Und offensichtlich der Hund seit drei Jahren auch.
Trotzdem würde ich mich wegen des Eigentums nochmal erkundigen. Vielleicht ja bei der Bürgerberatung. Die gibt es in den meisten Städten kostenlos im Rathaus. (Wäre doch blöd, wenn das Ganze irgendwann "auffliegt" und ihr müsstet den Hund trotz allem aufgeben.)