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Reicht Jägerprüfung für Teletakt-Erl.?

geschrieben von heidrun+C(YCH) 
Reicht Jägerprüfung für Teletakt-Erl.?
10. Dezember 2001 11:35

Hallo zusammen!

In diversen Diskussionen zum Thema "Reizstromgeräte und deren Einsatz" kam immer wieder zur Sprache, dass jemand z.B. als Diensthundeführer oder Jäger berechtigt sei, diese Geräte einzusetzen.

Eine Begegnung am WE hat mich daher etwas stutzen lassen. Da erklärte mir jemand, er hätte schon einige Ahnung und Erfahrung im Bezug auf das Führen von Hunden und so weiter - bis sich herausstellte: der hatte zwar eine Jägerprüfung gemacht, aber weder jemals einen Hund besessen noch offenbar wirklich den blassesten Dunst von Hundehaltung und -erziehung, wie sich im Laufe des weiteren Gespräches herausstellte... :-(

Reicht denn tatsächlich eine (bestandene) Jägerprüfung aus, um z.B. ein RG einsetzen zu dürfen? Muss man nicht einmal selbst einen Hund ausgebildet haben?
Was wird denn in einer "Jägerprüfung" überhaupt geprüft (in Bezug auf Hund)?

Staunende Grüsse
heidrun+C

10. Dezember 2001 12:14

Hallo Heidrun,

mein derzeitiger Kenntnisstand ist, dass die augenblickliche Rechtslage (Tierschutzgesetz) überhaupt kein grundsätzliches VERBOT des Einsatzes von Reizstromgeräten hergibt.
:-((((((

Eventuell gibt es Einschränkungen in Länderverordnungen, aber die kenne ich nicht.

Fakt ist, dass z.B. viele SCH-H-Sportler ihre Hunde damit ausbilden (hat mir kürzlich ein Leistungsrichter erzählt), dass es ja auch Hundeschulen gibt, die damit werben ("Sanfte Erziehung mit Reizstrom".....vor einigen Monaten großer Bericht in Partner-Hund), dass in Zeitschriften für Agility-Sport Inserate der Herstellerfirmen erscheinen.......

...und selbst auf "harmlosen Hundespaziergängen" im Englischen Garten mancher "sogenannte Hundefreund" nicht darauf verzichten kann :-((( *groll*

Traurige Grüsse

Alex & Aris

PS.: Für alle die versuchen wollen mich zu belehren: "Ich weiss natürlich, dass man die neuen Geräte auch so leicht einstellen kann, dass diese GANZ LIEB KRIBBELN......aber wozu braucht man sie dann.....???

10. Dezember 2001 12:31

Hallo Alex,

: mein derzeitiger Kenntnisstand ist, dass die augenblickliche
: Rechtslage (Tierschutzgesetz) überhaupt kein grundsätzliches
: VERBOT des Einsatzes von Reizstromgeräten hergibt.

Gibt es auch nicht. Verboten ist der Mißbrauch von "Geräten mit direkter Stromeinwirkung", worunter auch, aber nicht nur, das E-Reizgerät fällt. Wohlgemerkt der MISSbrauch, nicht der GEbrauch. Irgendwo steht auch etwas darüber, daß der Anwender eines solchen Gerätes sachkundig sein muß, ich weiß aber nicht, ob es direkt im Gesetz steht oder in den Ausführungsbestimmungen. Jedenfalls gilt eine bestandene Jägerprüfung als solch ein Sachkundenachweis, ebenso wie er als Sachkundenachweis für die Haltung sog. "gefährlicher Hunde" gilt. Und daran, daß diese "Jagdbevollmächtigten" auch die einzigsten sind, die in unserem Land noch kupieren dürfen, sieht man mal, wie viele Jägerlein im Bundestag und Bundesrat sitzen.... Mir wäre ein Nachweis der Sachkunde von jedem einzelnen, der mit einem solchen Gerät arbeitet, lieber.


: PS.: Für alle die versuchen wollen mich zu belehren: "Ich weiss
: natürlich, dass man die neuen Geräte auch so leicht einstellen
: kann, dass diese GANZ LIEB KRIBBELN......aber wozu braucht
: man sie dann.....???

Vielleicht aus den gleichen Gründen, wie man manchmal ein leichtes Zupfen am Halsband sinnvoll anwenden kann? Aber wir brauechn jetzt keine neue E-Reizgerät-Diskussion...

Viele Grüße

Antje

10. Dezember 2001 13:41

Hallo Alex!

Nee, ich wollte keine "neue" Diskussion zum Thema E-Geräte anfangen ;-)

Dass man mit Jägerprüfung ein solches Ding benutzen darf, wusste ich - aber ohne jeglichen Nachweis über eine (erfolgreiche) Ausbildung zumindest eines Hundes? Nur weil man eine Jägerprüfung abgelegt hat?

Vom Einsatz, Sinn und Nutzen des "Reizthema-Gerätes" einmal abgesehen...

Viele Grüsse
heidrun+C

10. Dezember 2001 13:46

Hallo Antje!

: Gibt es auch nicht. Verboten ist der Mißbrauch von "Geräten mit direkter Stromeinwirkung", worunter auch, aber nicht nur, das E-Reizgerät fällt. Wohlgemerkt der MISSbrauch, nicht der GEbrauch.

Soweit klar.

:... Jedenfalls gilt eine bestandene Jägerprüfung als solch ein Sachkundenachweis, ebenso wie er als Sachkundenachweis für die Haltung sog. "gefährlicher Hunde" gilt.

Nur die abgelegte Prüfung? Kein Nachweis über eine erfolgreiche Ausbildung zumindest eines Hundes? Keine "Hundehalter- oder -ausbilderprüfung"?
Weisst Du, was in der Jägerprüfung zum Thema Hundeausbildung verlangt wird? Oder wo man das nachlesen kann?

: ...Mir wäre ein Nachweis der Sachkunde von jedem einzelnen, der mit einem solchen Gerät arbeitet, lieber.

Das absolut. Jäger oder sonstwer - hin oder her.

: ...Aber wir brauechn jetzt keine neue E-Reizgerät-Diskussion...

Nee - bitte nicht... ;-)

Viele Grüsse
heidrun+C

10. Dezember 2001 14:15

Hallo Heidrun,

ja die bestandene Jägerprüfung reicht als "Sachkundenachweis" - leider, denn über Hundeausbildung lernt man da herzlich wenig und wenn ziemlich veraltete Sachen...

Wir hatten 6h Praxis - da werden die einzelnen Rassen live vorgestellt und z.T. vorgeführt

Theorie: abermals 6h, darin enthalten: Vorstellung der Jagdhundrassen und ihrer Haupteinsatzgebiete, Verbände, Prüfungen, Züchterwahl, Biologie des Hundes, Gesundheit (Impfe und Parasiten), Vorstellung der Ausbildungshilfsmittel, ganz grob Ausbildung (lapidar zusammengefaßt: gewünschtes Verhalten belohnen, aber viel wichtiger: unerwünschtes konsequent und sofort bestrafen)...Ende Gelände.....

Und sollte der zukünftige Hundeführer sich weiterbilden wollen und entsprechend gängige Literatur zum Thema Jagdhundausbildung lesen, wird es auch selten besser werden...

traurig aber wahr

Grüßlis
Anke + Rico