Hallo Alex,
: mein derzeitiger Kenntnisstand ist, dass die augenblickliche
: Rechtslage (Tierschutzgesetz) überhaupt kein grundsätzliches
: VERBOT des Einsatzes von Reizstromgeräten hergibt.
Gibt es auch nicht. Verboten ist der Mißbrauch von "Geräten mit direkter Stromeinwirkung", worunter auch, aber nicht nur, das E-Reizgerät fällt. Wohlgemerkt der MISSbrauch, nicht der GEbrauch. Irgendwo steht auch etwas darüber, daß der Anwender eines solchen Gerätes sachkundig sein muß, ich weiß aber nicht, ob es direkt im Gesetz steht oder in den Ausführungsbestimmungen. Jedenfalls gilt eine bestandene Jägerprüfung als solch ein Sachkundenachweis, ebenso wie er als Sachkundenachweis für die Haltung sog. "gefährlicher Hunde" gilt. Und daran, daß diese "Jagdbevollmächtigten" auch die einzigsten sind, die in unserem Land noch kupieren dürfen, sieht man mal, wie viele Jägerlein im Bundestag und Bundesrat sitzen.... Mir wäre ein Nachweis der Sachkunde von jedem einzelnen, der mit einem solchen Gerät arbeitet, lieber.
: PS.: Für alle die versuchen wollen mich zu belehren: "Ich weiss
: natürlich, dass man die neuen Geräte auch so leicht einstellen
: kann, dass diese GANZ LIEB KRIBBELN......aber wozu braucht
: man sie dann.....???
Vielleicht aus den gleichen Gründen, wie man manchmal ein leichtes Zupfen am Halsband sinnvoll anwenden kann? Aber wir brauechn jetzt keine neue E-Reizgerät-Diskussion...
Viele Grüße
Antje